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Sitzverteilung berechnen nach Sainte-Laguë

Beim Verfahren Sainte-Laguë/Schepers werden die Stimmen jeder Partei durch einen gemeinsamen Divisor geteilt und normal gerundet. Der Divisor wird so lange angepasst, bis genau alle Sitze verteilt sind. Nach diesem Verfahren werden seit 2009 die Sitze bei Bundestagswahlen verteilt.

Werkzeug

Sitzverteilung berechnen

Trag die Stimmen je Partei und die Zahl der Sitze ein. Der Rechner verteilt die Sitze nach Sainte-Laguë/Schepers und zeigt Divisor, Quotienten und den Vergleich mit d'Hondt und Hare/Niemeyer.

Parteien und Stimmen
Nr.ParteiStimmenZeile entfernen

Ganze Zahlen oder Prozentwerte mit Komma, zum Beispiel 11.196.374 oder 28,5. Höchstens 20 Parteien.

1 bis 1.000; der Bundestag hat 630 Sitze

Bundestagswahl 2025: Zweitstimmen der sieben Parteien, die an der Sitzverteilung teilnahmen, laut Bundeswahlleiterin (endgültiges Ergebnis). Das Beispiel mit 10 Sitzen ist ausgedacht.

Der Rechner läuft vollständig in deinem Browser. Er speichert nichts und überträgt deine Eingaben nicht.

Kleine Holzklötze in verschiedenen Holztönen sind auf einem hellen Tisch im Halbrund angeordnet, von oben gesehen
Bild: KI-generiert

Mit diesem Rechner verteilst du eine bis zu 1.000 Sitze nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers auf Parteien. Du gibst die Stimmen je Partei und die Zahl der Sitze ein, auf Wunsch blendet der Rechner Parteien unter 5 Prozent aus. Er zeigt den verwendeten Divisor, die ungerundeten Quotienten und die Sitze. Nach diesem Verfahren werden bei Bundestags- und Europawahlen seit 2009 die Sitze zugeteilt, in mehreren Ländern auch bei Landtagswahlen [1]. Der Rechner läuft vollständig in deinem Browser.

So benutzt du den Rechner

Du kannst echte Wahlergebnisse nachrechnen oder eigene Zahlen ausprobieren, zum Beispiel aus einer Umfrage.

  1. Trage für jede Partei einen Namen und ihre Stimmenzahl ein. Weitere Zeilen fügst du mit "Partei hinzufügen" an.
  2. Gib die Zahl der zu vergebenden Sitze ein. Für den Bundestag sind es 630 [2].
  3. Schalte die Fünf-Prozent-Hürde zu, wenn Parteien unter 5 Prozent der eingegebenen Stimmen keine Sitze erhalten sollen.
  4. Klicke auf "Sitze berechnen". Du siehst den Startdivisor, den endgültigen Divisor und für jede Partei Quotient und Sitzzahl.

Prozentwerte funktionieren auch: Wenn du statt Stimmen Prozentanteile einträgst, rechnet der Rechner mit diesen Zahlen. Wie man Umfragewerte richtig einordnet, erklärt politische-news.de unter Umfragen richtig lesen.

So rechnet das Verfahren

Das Bundeswahlgesetz beschreibt das Verfahren in Paragraf 5. Die Stimmen jeder Partei werden durch einen Zuteilungsdivisor geteilt. Als Start dient die Summe der Stimmen geteilt durch die Zahl der Sitze. Ergeben sich damit zu viele Sitze, wird der Divisor heraufgesetzt, bei zu wenigen herabgesetzt. Bruchteile unter 0,5 werden abgerundet, über 0,5 aufgerundet. Bei genau 0,5 wird so gerundet, dass die Sitzzahl stimmt; sind mehrere Verteilungen möglich, entscheidet das Los [2]. Die Bundeswahlleiterin nennt das Verfahren auch Divisormethode mit Standardrundung [1].

Ein Bleistift liegt auf einem Notizblock mit gezeichneten Balken unterschiedlicher Höhe, daneben ein Holzlineal
Bild: KI-generiert

Es gibt drei Rechenwege mit gleichem Ergebnis: das iterative Verfahren mit Divisor, ein Höchstzahlverfahren, bei dem die Stimmen durch 0,5, 1,5, 2,5 und so weiter geteilt werden, und ein Rangmaßzahlverfahren. Für die Bundestagswahl hat der Gesetzgeber das iterative Verfahren gewählt [1]. Der Rechner nutzt es ebenfalls.

Ein Beispiel mit 10 Sitzen

Ein eigenes Rechenbeispiel mit ausgedachten Zahlen: Vier Parteien erhalten zusammen 10.000 Stimmen, verteilt werden 10 Sitze. Der Startdivisor ist 10.000 geteilt durch 10, also 1.000. Mit ihm ergäben sich 11 Sitze, einer zu viel. Mit dem höheren Divisor 1.040 passt die Summe:

ParteiStimmenQuotient bei 1.000gerundetQuotient bei 1.040Sitze
A4.6404,6454,464
B2.6202,6232,523
C1.6401,6421,582
D1.1001,1011,061
Summe10.0001110

Jeder Divisor in einem bestimmten Bereich führt zum selben Ergebnis. Die Bundeswahlleiterin wählt aus diesem Bereich einen möglichst glatten Wert [3]. Mit dem Höchstzahlverfahren, also der Teilung durch 0,5, 1,5, 2,5 und so weiter, ergibt sich dieselbe Verteilung auf 4, 3, 2 und 1 Sitz [1].

Vergleich mit d'Hondt und Hare/Niemeyer

Andere Verfahren können bei denselben Stimmen andere Sitzzahlen ergeben. Nach eigener Rechnung mit dem Beispiel oben erhält Partei A nach d'Hondt 5 Sitze und Partei C nur 1. Nach Hare/Niemeyer bekommen A 5 und B 2 Sitze. Sainte-Laguë/Schepers verteilt 4, 3, 2 und 1 Sitz. Hans Schepers schlug das Verfahren nach der Darstellung der Bundeswahlleiterin 1980 als Modifikation des d'Hondt-Verfahrens vor, um die Benachteiligung kleinerer Parteien zu vermeiden [1]. Bei Hare/Niemeyer können Paradoxien auftreten, etwa das Alabama-Paradoxon: Eine Partei kann einen Sitz verlieren, wenn bei gleicher Stimmenverteilung mehr Sitze vergeben werden [4]. Bei Bundestagswahlen galt Hare/Niemeyer von 1987 bis 2005 [4].

Nachgerechnet: die Bundestagswahl 2025

Bei der Oberverteilung 2025 wurden 42.833.356 Zweitstimmen von sieben Parteien berücksichtigt. Der Startdivisor 67.989,454 ergab 631 Sitze, deshalb setzte die Bundeswahlleiterin den Divisor herauf und wählte 68.100 [3]. Die Tabelle nennt die Parteien in der Reihenfolge ihrer Sitze [3]:

Ein Tischmodell eines halbrunden Saals aus kleinen blauen Holzstühlen auf weißer Fläche
Bild: KI-generiert
ParteiZweitstimmenQuotient bei 68.100Sitze
CDU11.196.374164,410164
AfD10.328.780151,670152
SPD8.149.124119,664120
GRÜNE5.762.38084,61685
Die Linke4.356.53263,97264
CSU2.964.02843,52444
SSW76.1381,1181
Summe42.833.356630

Die Bundeswahlleiterin schneidet die Quotienten nach der dritten Nachkommastelle ab, gerechnet wurde mit ungerundeten Werten [3]. Unsere eigene Nachrechnung mit dem Rechenweg des Rechners kommt auf dieselben Sitzzahlen. Der SSW ist als Partei einer nationalen Minderheit von der Sperrklausel ausgenommen [2, 5].

Was der Rechner nicht abbildet

Der Rechner bildet nur die Verteilung der Sitze auf Parteien ab. Bei einer echten Bundestagswahl kommen weitere Regeln hinzu [2]:

  • Die Sitze jeder Partei werden in einem zweiten Schritt auf ihre Landeslisten verteilt, ebenfalls nach Sainte-Laguë/Schepers.
  • Wahlkreissieger erhalten ihren Sitz nur bei Zweitstimmendeckung, erfolgreiche Einzelbewerber werden vorher abgezogen.
  • Parteien nationaler Minderheiten sind von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen, und nach dem Urteil vom 30.07.2024 nehmen bis zu einer Neuregelung auch Parteien mit mindestens drei gewonnenen Wahlkreisen teil.
  • Erhält eine Partei mit mehr als der Hälfte der Stimmen nicht mehr als die Hälfte der Sitze, bekommt sie zusätzliche Sitze.

Wie diese Schritte zusammenwirken, erklärt die Seite Das Wahlsystem in Deutschland. Warum Parteien unter 5 Prozent meist leer ausgehen, steht unter Die Fünf-Prozent-Hürde, die Folgen der Zweitstimmendeckung unter Die Wahlrechtsreform und das Ende der Überhangmandate.

  1. Behörde Sainte-Laguë/Schepers (Wahl-Lexikon). Die Bundeswahlleiterin. Stand Stand 13.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz Bundeswahlgesetz (BWahlG). Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 03.07.2026. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde 6 Endgültige Sitzberechnung und Verteilung der Mandate (Bundestagswahl 2025, Heft 3: Endgültige Ergebnisse). Die Bundeswahlleiterin. Stand 2025. abgerufen am 29.10.2026
  4. Behörde Hare/Niemeyer (Wahl-Lexikon). Die Bundeswahlleiterin. Stand Stand 17.07.2026. abgerufen am 29.10.2026
  5. Behörde Bundestagswahl 2025: Endgültiges Ergebnis (Pressemitteilung Nr. 29/25). Die Bundeswahlleiterin. Stand 14.03.2025. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.