Wahlen in DeutschlandRatgeber
Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2026
Bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am 20.09.2026 erhielt die AfD 38,2 Prozent der Zweitstimmen, die SPD 35,5 Prozent, Die Linke 6,5 Prozent und die Grünen 5,7 Prozent. Von den 71 Sitzen gehen 32 an die AfD, 29 an die SPD und je 5 an Linke und Grüne. Die Wahlbeteiligung lag bei 78,0 Prozent.

Am 20.09.2026 hat Mecklenburg-Vorpommern seinen 9. Landtag gewählt [1]. Der Landeswahlausschuss stellte das endgültige Ergebnis am 30.09.2026 fest [1]. Vier Parteien sind im neuen Landtag vertreten: AfD, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen [3]. CDU, BSW und FDP verfehlten die Fünf-Prozent-Hürde [1, 3]. Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt [6].
Das Ergebnis im Überblick
Von 1.312.565 Wahlberechtigten gaben 1.024.118 ihre Stimme ab [1]. Die Wahlbeteiligung lag bei 78,0 Prozent [1]. 2021 hatte sie 70,8 Prozent betragen [8]. Gültig waren 1.015.323 Zweitstimmen, ungültig 8.795 [3]. Der Anteil ungültiger Stimmen lag bei den Erststimmen bei 1,1 Prozent und bei den Zweitstimmen bei 0,9 Prozent; 2021 waren es 2,0 und 1,6 Prozent [2]. Die Zweitstimmen und Sitze im Vergleich zur Wahl vom 26.09.2021 [1, 2, 8]:

| Partei | Zweitstimmen 2026 | Zweitstimmen 2021 | Sitze 2026 | Sitze 2021 |
|---|---|---|---|---|
| AfD | 38,2 % | 16,7 % | 32 | 14 |
| SPD | 35,5 % | 39,6 % | 29 | 34 |
| Die Linke | 6,5 % | 9,9 % | 5 | 9 |
| GRÜNE | 5,7 % | 6,3 % | 5 | 5 |
| CDU | 4,9 % | 13,3 % | 0 | 12 |
| BSW | 4,8 % | keine Teilnahme | 0 | keine Teilnahme |
| FDP | 1,0 % | 5,8 % | 0 | 5 |
| Sonstige | 3,3 % | 8,4 % | 0 | 0 |
In absoluten Zahlen erhielt die AfD 388.050 Zweitstimmen, die SPD 360.396, Die Linke 66.381 und die Grünen 57.577 [1]. Der Landtag hat in der neuen Wahlperiode 71 Abgeordnete; 2021 waren es durch Überhang- und Ausgleichsmandate 79 [2, 6].
Urnenwahl und Briefwahl
72,0 Prozent der Wählerinnen und Wähler stimmten im Wahllokal ab, 28,0 Prozent per Brief. 2021 hatte der Briefwahlanteil bei 34,4 Prozent gelegen [2]. Die Ergebnisse unterscheiden sich nach der Art der Stimmabgabe [2]:
| Partei | Zweitstimmen Urnenwahl | Zweitstimmen Briefwahl |
|---|---|---|
| AfD | 44,5 % | 22,2 % |
| SPD | 32,4 % | 43,4 % |
| Die Linke | 5,7 % | 8,7 % |
| GRÜNE | 4,8 % | 7,8 % |
| CDU | 3,9 % | 7,5 % |
| BSW | 4,8 % | 4,8 % |
| FDP | 0,9 % | 1,4 % |
| Sonstige | 3,0 % | 4,2 % |
Seit 1990 lag die Wahlbeteiligung bei Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 51,5 Prozent im Jahr 2011 und 79,4 Prozent im Jahr 1998 [8]. 2016 waren es 61,9 Prozent, 2021 dann 70,8 Prozent [8]. Mit 78,0 Prozent lag die Beteiligung 2026 nach eigenem Vergleich dieser Zahlen auf dem zweithöchsten Stand seit 1990 [1, 8]. In allen 36 Wahlkreisen war sie höher als 2021 [2].
Direktmandate und Listensitze
Die 36 Wahlkreise gingen an zwei Parteien: Die AfD gewann 22, die SPD 14 [2]. Über die Landeslisten kamen 35 Abgeordnete in den Landtag, 10 von der AfD, 15 von der SPD und je 5 von der Linken und den Grünen [2]. Bei den Erststimmen lag die AfD bei 39,5 Prozent, die SPD bei 37,4 Prozent und die CDU bei 6,2 Prozent [2]. 2021 hatte die SPD 34 Wahlkreise gewonnen, AfD und CDU je einen [2].
Überhangmandate sind 2026 nicht entstanden, der Landtag hat genau die gesetzliche Zahl von 71 Sitzen [2, 5]. Nach eigener Rechnung ergeben die Zweitstimmen der vier Parteien über fünf Prozent nach dem Verfahren Hare/Niemeyer 32 Sitze für die AfD, 29 für die SPD und je 5 für Linke und Grüne [1, 5]. Beide Parteien mit Wahlkreissiegen haben damit mehr Sitze, als sie Wahlkreise gewonnen haben.
So wurde gewählt
Bei der Landtagswahl hast du in Mecklenburg-Vorpommern zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählst du eine Person in einem der 36 Wahlkreise; gewählt ist, wer die meisten Stimmen hat. Mit der Zweitstimme wählst du die Landesliste einer Partei, sie entscheidet über die Sitzverteilung [5]. Die übrigen 35 der 71 Sitze werden über die Landeslisten vergeben [5]. Die Grundlagen des Zweistimmensystems erklärt die Seite Erststimme und Zweitstimme.

Die Sitze werden nach dem Verfahren Hare/Niemeyer verteilt. Dabei wird die Stimmenzahl jeder Partei mit 71 multipliziert und durch die Zahl aller zu berücksichtigenden Stimmen geteilt. Jede Liste erhält zuerst die Sitze vor dem Komma, die restlichen gehen an die höchsten Zahlenbruchteile [5]. Gewinnt eine Partei mehr Wahlkreise, als ihr nach Zweitstimmen zustehen, behält sie diese Sitze als Überhangmandate; die anderen Parteien bekommen dann Ausgleichsmandate [5, 7]. Die Zahl der Ausgleichsmandate darf das Doppelte der Überhangmandate nicht übersteigen, und ergibt sich eine gerade Gesamtzahl, kommt ein weiterer Sitz hinzu [7]. Erhält eine Liste mehr als die Hälfte der berücksichtigten Zweitstimmen, aber nicht mehr als die Hälfte der Sitze, bekommt sie zuerst einen weiteren Sitz [7]. Anders als im Bund behält eine Person, die einen Wahlkreis gewinnt, ihren Sitz auch dann, wenn ihre Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert [7].
Wählen durften Deutsche ab 16 Jahren, die seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet sind [5]. Das Wahlalter für Landtagswahlen wurde im November 2022 auf 16 Jahre gesenkt [5, 7]. Die vorherige Landtagswahl hatte am 26.09.2021 stattgefunden, die Wahl 2026 war also die erste nach der Absenkung [5, 8]. Kandidieren kann weiterhin erst, wer 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten im Land wohnt [5].
Wer am Wahltag verhindert war, konnte per Brief wählen. Den Wahlschein dafür konnte man bis Freitag vor der Wahl, 12 Uhr, bei der Gemeinde beantragen, schriftlich, per E-Mail oder persönlich, aber nicht telefonisch. Bei plötzlicher Erkrankung ging das noch bis 15 Uhr am Wahltag [7]. Die Wahlbriefe mussten bis 18 Uhr am Wahltag eingegangen sein [7]. Mit dem Wahlschein durfte man bei der Landtagswahl auch in jedem anderen Wahlraum des eigenen Wahlkreises wählen [7].
Wer antreten durfte
Wahlkreisvorschläge konnten Parteien und Einzelbewerber einreichen, Landeslisten nur Parteien [7]. Parteien, die seit der letzten Wahl nicht ununterbrochen mit eigenen Abgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern im Landtag oder im Bundestag vertreten waren, mussten ihre Beteiligung bis zum 108. Tag vor der Wahl anzeigen [7]. Für jeden Wahlvorschlag brauchten sie außerdem 100 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten; das gilt auch für Einzelbewerber [7]. Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien sind bei Landtagswahlen nicht zulässig [7]. Auf dem Stimmzettel stehen rechts die Parteien mit den ersten fünf Namen ihrer Landesliste [7].
Die Auszählung im Wahllokal ist öffentlich, ab 18 Uhr dürfen alle Interessierten zuschauen [7]. Das endgültige Ergebnis einer Landtagswahl wird binnen zehn Tagen nach der Wahl festgestellt [7]. Überhang- und Ausgleichsmandate hatten den Landtag erstmals nach der Wahl vom 26.09.2021 vergrößert [5].
Wichtige Fristen vor der Wahl
Die Landeswahlleitung hatte die Termine im Voraus veröffentlicht [9]:
- 04.06.2026: letzter Tag für Parteien, ihre Beteiligung an der Wahl anzuzeigen,
- 07.07.2026, 16 Uhr: Einreichung der Wahlkreisvorschläge und Landeslisten,
- 30.07.2026: Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge,
- 29.08.2026: letzter Tag für die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen,
- 20.09.2026: Wahltag mit Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr.
Parteien unter fünf Prozent
Bei der Verteilung der Landtagssitze werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben [7]. Die CDU kam auf 4,9 Prozent, das BSW auf 4,8 Prozent und die FDP auf 1,0 Prozent [1]. CDU und FDP sind damit nicht mehr im Landtag vertreten [3]. Nach eigener Rechnung entfielen 14,1 Prozent der gültigen Zweitstimmen auf Parteien unter fünf Prozent [1]. Das Statistische Amt beziffert den Anteil der Wahlberechtigten, deren Zweitstimme an Parteien ohne Mandat ging, auf 10,9 Prozent; 2021 lag er bei 5,8 Prozent [2]. Wie die Hürde begründet wird, steht auf der Seite Die Fünf-Prozent-Hürde.
Der neue Landtag
Der 9. Landtag trat am 20.10.2026 im Plenarsaal des Schweriner Schlosses zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen [4]. Nach der Landesverfassung muss ein neu gewählter Landtag spätestens am 30. Tag nach der Wahl erstmals tagen [4]. Eröffnet wurde die Sitzung von Alterspräsident Ralf Mucha; in Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das der dienstälteste Abgeordnete ohne Regierungsamt [4].

In geheimer Wahl wählten die Abgeordneten Birgit Hesse mit 39 von 70 gültigen Stimmen zur Landtagspräsidentin. Erste Vizepräsidentin wurde Simone Oldenburg, zweite Vizepräsidentin Maya Tischler [4]. Der Landtag nahm außerdem mit Mehrheit eine neue Geschäftsordnung für die 9. Wahlperiode an. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Einsetzung eines vorläufigen Ausschusses und einer Enquete-Kommission sowie die erste Lesung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Abgeordnetengesetzes [4]. Im Landtag gibt es in der 9. Wahlperiode vier Fraktionen [3].
Wie es nach der Wahl weitergeht
Der Landtag beschließt die Landesgesetze, kontrolliert Regierung und Verwaltung und beschließt den Landeshaushalt [6]. Er wählt in geheimer Abstimmung die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Diese oder dieser ernennt anschließend die Ministerinnen und Minister [6]. Außerdem wählt der Landtag unter anderem den Bürgerbeauftragten, den Datenschutzbeauftragten und die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts [6]. Den Haushaltsplan des Landes berät und verabschiedet er alle zwei Jahre, zu Plenarsitzungen kommen die 71 Abgeordneten etwa alle vier Wochen zusammen [6]. Keine Partei hat allein mehr als die Hälfte der 71 Sitze [3]. Wie sich Parteien auf eine gemeinsame Regierung verständigen, erklärt politische-news.de unter Wie Koalitionen entstehen.
Eine Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten meldete der Landtag auf seiner Website bis zum 29.10.2026 nicht [10]. Die Kreistage und die Vertretungen der kreisfreien Städte wurden zuletzt am 09.06.2024 gewählt [8]. Bei Kommunalwahlen hat jede Person in Mecklenburg-Vorpommern drei Stimmen [7]. Wie das funktioniert, erklärt die Seite Kommunalwahl: Kumulieren und Panaschieren. Was Landtage und Landesregierungen allgemein tun, beschreibt die Seite Landtage und Landesregierungen. Wie sich die Wahlbeteiligung bei anderen Wahlen entwickelt hat, zeigt die Seite Wahlbeteiligung in Deutschland.
- Behörde Landtagswahl am 20. September 2026 in Mecklenburg-Vorpommern (endgültiges Ergebnis). Der Landeswahlleiter Mecklenburg-Vorpommern. Stand festgestellt am 30.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Landtagswahl am 20. September 2026 in Mecklenburg-Vorpommern, Endgültige Ergebnisse (Kurzbericht). Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern. Stand endgültiges Ergebnis 2026. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Landtagswahl 2026: Endgültiges amtliches Wahlergebnis steht fest. Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Stand nach dem 30.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Konstituierende Sitzung: Der 9. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern nimmt seine Arbeit auf. Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Stand 20.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern (Wissen kompakt). Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Das ist der Landtag Mecklenburg-Vorpommern (Plenum kurz erklärt). Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Stand 9. Wahlperiode. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Landtagswahlen und Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern (mit Landes- und Kommunalwahlgesetz). Der Landeswahlleiter Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Inneres und Bau. Stand Mai 2026. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Wahlen: Zahlen & Fakten 2024. Landesamt für innere Verwaltung, Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern. Stand 2024. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Landtagswahl am 20. September 2026 in Mecklenburg-Vorpommern: Termine. Der Landeswahlleiter Mecklenburg-Vorpommern. Stand vor der Wahl 2026. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Aktuelle Plenarwoche. Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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