Grundlagen der DemokratieRatgeber

Warum Demokratie wichtig ist

Demokratie ist wichtig, weil sie Macht auf Zeit vergibt: Wer regiert, kann in freien Wahlen abgewählt werden. Das Grundgesetz bindet die Staatsgewalt an Grundrechte, die auch Minderheiten schützen, und verteilt Macht auf mehrere Organe, die sich kontrollieren. Konflikte werden nach festen Regeln und friedlich ausgetragen.

Eine Hand wirft einen gefalteten Stimmzettel in eine durchsichtige Wahlurne in einer Turnhalle als Wahllokal
Bild: KI-generiert

Die Zustimmung ist groß. Im Deutschland-Monitor 2025 befürworteten 98 Prozent der Befragten die Demokratie als Staatsform [12]. Warum diese Staatsform für den Einzelnen zählt, lässt sich an ihren Regeln zeigen: Wer regiert, muss sich wieder zur Wahl stellen. Grundrechte setzen jeder Mehrheit Grenzen, und unabhängige Gerichte prüfen, ob der Staat sich daran hält. Jede dieser Regeln hat eine feste Stelle im Grundgesetz.

Macht auf Zeit

Im Grundgesetz heißt es: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Das Volk übt sie in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung aus [1]. Die Abgeordneten des Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt [2]. Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt [3].

Ein leeres Wahllokal in einer Turnhalle mit hölzernen Wahlkabinen in einer Reihe im Morgenlicht
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Jede staatliche Machtausübung muss nach der Darstellung der bpb durch das Volk legitimiert sein. Die Amtsinhaber sind dem Volk oder seinen Vertretern verantwortlich und können aus ihrem Amt entfernt werden [10]. Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet die Mehrheit, die Minderheit erkennt das Ergebnis an. Sie hat dafür die Chance, bei künftigen Wahlen selbst die Mehrheit zu gewinnen [10]. Die bpb nennt das Mehrheitsprinzip eine Kompromisslösung: Die Entscheidung der Mehrheit muss nicht "richtig" sein, aber Konflikte werden so friedlich ausgetragen [10].

Grundrechte für alle

Das Grundgesetz beginnt mit der Menschenwürde. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, und die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht [5]. Das Politiklexikon der bpb zählt es zu den Kennzeichen der Demokratie, dass sie die Gleichheit vor Recht und Gesetz garantiert und Minderheiten schützt [11].

Eine Gruppe Erwachsener verschiedenen Alters geht gemeinsam über einen weiten Stadtplatz in der Sonne
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Einige Grundrechte sind für das politische Leben besonders wichtig. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit wird gewährleistet, eine Zensur findet nicht statt [6]. Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln [7]. Niemand darf wegen seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden [15]. Diese Rechte haben Grenzen, die das Grundgesetz selbst nennt, etwa die allgemeinen Gesetze bei der Meinungsfreiheit [6] oder gesetzliche Beschränkungen für Versammlungen unter freiem Himmel [7]. Mehr dazu auf der Seite Die Grundrechte im Überblick.

Auch eine große Mehrheit im Parlament kann den Kern dieser Ordnung nicht durch eine Änderung des Grundgesetzes beseitigen. Eine Änderung des Grundgesetzes, durch die die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig [4]. Kein Grundrecht darf in seinem Wesensgehalt angetastet werden [14].

Kontrollierte Macht

Das Politiklexikon der bpb beschreibt mehrere Bremsen, die in modernen Demokratien wirken. Die Ausübung politischer Herrschaft wird durch das Rechtsstaatsprinzip beschränkt, denn Grund- und Menschenrechte und die Verteilung der Zuständigkeiten sind in Verfassungen garantiert und einklagbar [11]. Die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative führt zu gegenseitiger Abhängigkeit und Kontrolle der staatlichen Organe, in Bundesstaaten kommt die Teilung zwischen Bund und Ländern hinzu [11]. Weitere Grenzen ergeben sich aus der Kontrolle durch freie Medien und aus der Freiheit, sich in Parteien, Verbänden und Initiativen zu engagieren [11].

Auch die Abgeordneten und Parteien unterliegen Regeln. Die Abgeordneten des Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen [2]. Die Parteien müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben [8].

Für dich heißt das konkret: Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen [14]. Wie diese Bindung des Staates an das Recht funktioniert, beschreiben die Seiten Der Rechtsstaat und Gewaltenteilung einfach erklärt.

Die Politikwissenschaftlerin Susanne Pickel fasst die heute gängigen Definitionen in einem Beitrag für die bpb in drei Eigenschaften zusammen: Freiheit, Gleichheit und Kontrolle. Kontrolle meint dabei die Gewaltenteilung und die Kontrolle der Regierenden durch Wahlen und föderale Strukturen [18].

Was das Grundgesetz garantiert

Die meisten Gründe für die Demokratie lassen sich an einzelnen Artikeln des Grundgesetzes festmachen [1, 4].

GrundRegelFundstelle
Regierungen sind abwählbarBundestagswahl alle vier Jahre, frei, gleich und geheimArt. 38, 39 GG [2, 3]
Kritik ist erlaubtMeinungsfreiheit, Pressefreiheit, keine ZensurArt. 5 GG [6]
Protest ist erlaubtVersammlungsfreiheitArt. 8 GG [7]
Parteien sind freiGründung frei, innere Ordnung demokratischArt. 21 GG [8]
Der Staat ist kontrollierbarRechtsweg gegen die öffentliche GewaltArt. 19 Abs. 4 GG [14]
Der Kern ist geschütztKeine Änderung der Grundsätze aus Art. 1 und 20Art. 79 Abs. 3 GG [4]

Fehler korrigieren, Konflikte friedlich lösen

Eine harmonische, konfliktfreie Gesellschaft existiert nach der bpb nirgendwo. Die Demokratie stellt aber als einzige Ordnung ein System von Spielregeln zur Verfügung, in dem Konflikte friedlich ausgetragen, Kompromisse gefunden und Fehler korrigiert werden können [10]. Ein Gesetz, das sich als falsch erweist, kann eine neue Mehrheit ändern. Eine Regierung, mit der die Wählerinnen und Wähler unzufrieden sind, kann bei der nächsten Wahl ihre Mehrheit verlieren [2, 3, 10].

Die Demokratie kann in Deutschland nicht auf eine ungebrochene Tradition zurückblicken. Die bpb beschreibt ihre Geschichte als eine Geschichte gescheiterter Versuche, erst der zweite demokratische Staat sei eine Erfolgsgeschichte gewesen [10]. Wie andere Staatsformen Macht verteilen oder bündeln, zeigt die Seite Die Diktatur auf unserer Geschichtsseite.

Die wehrhafte Demokratie

Die Weimarer Republik hatte es nach der Darstellung der bpb zugelassen, dass ihre Feinde die Demokratie zerstörten. Jede Bestimmung der Weimarer Reichsverfassung konnte mit Zweidrittelmehrheit geändert werden, sogar die Grundrechte [10]. Das Grundgesetz zieht daraus Konsequenzen. Das Bundesverfassungsgericht sprach im KPD-Urteil von 1956 vom "Bekenntnis zu einer streitbaren Demokratie" [10].

Ein moderner Plenarsaal mit leeren blauen Sitzen im Halbkreis, von der hintersten Reihe aus gesehen
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Dazu gehören mehrere Regeln. Neben der Unabänderlichkeit der Grundsätze aus Artikel 1 und 20 [4] sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Darüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht [8]. Wer bestimmte Grundrechte zum Kampf gegen diese Grundordnung missbraucht, verwirkt sie. Auch das spricht nur das Bundesverfassungsgericht aus [9]. Parteien, die darauf ausgerichtet sind, diese Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, sind von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an sie [8]. Vereinigungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, sind verboten [16].

Was zu dieser Grundordnung gehört, hat das Gericht 2017 beschrieben: Ausgangspunkt ist die Menschenwürde, dazu kommen die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung, die Rückbindung aller Staatsgewalt an das Volk, die Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt, ihre Kontrolle durch unabhängige Gerichte und das staatliche Gewaltmonopol [13]. Die geschichtlichen Hintergründe erklärt politische-news.de unter Wehrhafte Demokratie erklärt.

Wie zufrieden die Menschen sind

Die Zustimmung zur Idee und die Zufriedenheit mit dem Alltag gehen auseinander. Im Deutschland-Monitor 2025, den die Bundesregierung am 19.02.2026 vorgestellt hat, lag die Zustimmung zur Demokratie als Staatsform bei 98 Prozent. Mit dem tatsächlichen Funktionieren der Demokratie in Deutschland waren 60 Prozent zufrieden [12]. Im Osten lag dieser Wert niedriger, stieg aber von 43 Prozent 2023 auf 51 Prozent 2025 [12]. Rückblickend auf die vergangenen zehn Jahre sahen 71 Prozent der Befragten eine eher negative Entwicklung der Demokratie in Deutschland [12]. Besonders ausgeprägt war diese Einschätzung bei Personen mit populistischen Einstellungen (85 Prozent) [12]. Erarbeitet wird die Studie vom Zentrum für Sozialforschung Halle, der Friedrich-Schiller-Universität Jena und dem GESIS Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften [12].

Was die Menschen unter Demokratie verstehen, hat Susanne Pickel mit Daten des World Values Survey untersucht. In den europäischen Demokratien halten die Bürgerinnen und Bürger danach alle Merkmale der liberalen Demokratie für wesentlich, also freie Wahlen, bürgerliche Freiheitsrechte und Geschlechtergleichheit [18]. Referenden gelten als sinnvolle Ergänzung der repräsentativen Demokratie, haben aber nicht dasselbe Gewicht. Autoritäre Merkmale wie Gehorsam gegenüber Autoritäten oder eine Herrschaft des Militärs im Krisenfall sind nahezu unerwünscht [18].

Was du selbst tun kannst

Die Demokratie des Grundgesetzes lebt von Beteiligung. Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, ihre Gründung ist frei [8]. Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden [16]. Jeder kann sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung wenden [17]. Das Politiklexikon der bpb sieht im Engagement in Parteien, Verbänden und Initiativen eine mögliche Grundlage für weitere Demokratisierung [11].

Welche Wege es gibt, von der Wahl über die Petition bis zur Arbeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer, zeigt der Bereich Mitmachen in der Demokratie. Was Demokratie ausmacht und welche Formen es gibt, steht unter Was ist Demokratie? Merkmale und Formen.

  1. Gesetz Art 20 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz Art 38 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz Art 39 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz Art 79 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz Art 1 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz Art 5 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz Art 8 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  8. Gesetz Art 21 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  9. Gesetz Art 18 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  10. Behörde Demokratie. Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 15.12.2009. abgerufen am 29.10.2026
  11. Behörde Demokratie (Das Politiklexikon). Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 7. Auflage 2020. abgerufen am 29.10.2026
  12. Behörde Offen für den Wandel, unter Bedingungen (Deutschland-Monitor 2025). Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Stand 19.02.2026. abgerufen am 29.10.2026
  13. Behörde Urteil vom 17.01.2017 zum Parteiverbotsverfahren (Pressemitteilung Nr. 4/2017). Bundesverfassungsgericht. Stand 17.01.2017. abgerufen am 29.10.2026
  14. Gesetz Art 19 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  15. Gesetz Art 3 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  16. Gesetz Art 9 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  17. Gesetz Art 17 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  18. Behörde Was ist Demokratie? Vom substanziellen Streit zum autokratischen (Miss-)Verständnis. Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 28.06.2024. abgerufen am 29.10.2026

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