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Was Bundestagsabgeordnete tun

Bundestagsabgeordnete beraten und beschließen Gesetze, wählen den Bundeskanzler und kontrollieren die Bundesregierung. Sie sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes Vertreter des ganzen Volkes und nur ihrem Gewissen unterworfen. In Sitzungswochen arbeiten sie in Berlin in Fraktion, Ausschüssen und Plenum, sonst überwiegend im Wahlkreis.

Eine Frau um die vierzig im dunklen Blazer geht mit Mappen eine breite Steintreppe in einem hellen Gebäude hinauf
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Der Bundestag hat 630 Abgeordnete [1]. Der Bundestag ist die einzige Institution auf Bundesebene, deren Mitglieder direkt vom Volk gewählt werden [11]. Gemeinsam beschließen sie die Gesetze für ganz Deutschland, wählen den Bundeskanzler und kontrollieren die Bundesregierung [2]. Die laufende 21. Wahlperiode dauert nach Angaben des Bundestages von 2025 bis 2029 [26]. Wie das Parlament als Ganzes arbeitet, steht unter Der Bundestag: Aufgaben und Arbeitsweise.

Das freie Mandat

Artikel 38 des Grundgesetzes beschreibt die Abgeordneten als "Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" [3]. Das Mandat ist nach der Erklärung des Bundestages das Amt und die Aufgabe der Parlamentarier. Das freie Mandat bedeutet, dass sie bei der Ausübung dieses Amtes keine Weisungen befolgen müssen. Das Gegenteil wäre ein imperatives Mandat, das Abgeordnete an den Willen der Wähler oder an Weisungen von Partei oder Fraktion bindet [4].

In der Praxis stimmen die Abgeordneten einer Fraktion meist gemeinsam ab. Der Bundestag beschreibt, dass das freie Mandat oft von der Fraktionsdisziplin überlagert wird, an die sich die Abgeordneten freiwillig halten. Bei besonders sensiblen Themen, die eine Gewissensentscheidung verlangen, wird die Fraktionsdisziplin ausnahmsweise aufgehoben. Als Beispiel nennt der Bundestag die Abstimmung über die "Ehe für alle" im Jahr 2017 [2]. Verlässt jemand die Fraktion oder wird ausgeschlossen, behält er sein Mandat. Schließt er sich keiner anderen Fraktion an, ist er fraktionslos [5].

Wie man Abgeordneter wird

Gewählt werden die Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Wählbar ist, wer volljährig ist [3]. Laut Bundestag muss man für eine Kandidatur mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Einer Partei muss man nicht angehören. Parteimitglieder kommen über ein Wahlkreismandat oder über die Landesliste ihrer Partei in den Bundestag [5].

Nach der Änderung des Bundeswahlgesetzes 2023 erhält der Erststimmensieger in einem Wahlkreis seit der 21. Wahlperiode sein Mandat nur dann, wenn es vom Zweitstimmenergebnis seiner Partei im jeweiligen Land gedeckt ist [6]. Was das für die Sitzverteilung bedeutet, erklären Das Wahlsystem in Deutschland und Die Wahlrechtsreform und das Ende der Überhangmandate.

Wer für den Bundestag kandidiert, hat Anspruch auf den Urlaub, den er zur Vorbereitung der Wahl braucht. Niemand darf daran gehindert werden, ein Mandat zu übernehmen und auszuüben. Eine Kündigung oder Entlassung aus diesem Grund ist unzulässig [7].

Eine Sitzungswoche in Berlin

Pro Jahr gibt es mindestens 20 Sitzungswochen. An den Sitzungstagen besteht nach dem Abgeordnetengesetz Anwesenheitspflicht, die Abgeordneten tragen sich in eine Liste ein [8]. Der Bundestag beschreibt den typischen Ablauf so [8]:

Ein kleiner Sitzungsraum mit hufeisenförmigem Tisch, etwa zwölf Erwachsene in Geschäftskleidung hören einer Rednerin zu
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TagWas ansteht
Wochenbeginn und DienstagFraktionsvorstände, Landesgruppen, Arbeitskreise und Arbeitsgruppen treffen sich; am Dienstagnachmittag tagen die Fraktionen.
MittwochSitzungen der Ausschüsse, nachmittags Plenum mit Regierungsbefragung, Fragestunde und bei Bedarf Aktueller Stunde.
DonnerstagPlenarsitzung ganztägig.
FreitagPlenarsitzung bis in den Nachmittag.

Dazu kommen Reden und Berichte, Treffen mit Verbänden, Pressetermine und Besuchergruppen aus dem Wahlkreis [8]. Dass im Plenarsaal oft viele Plätze leer sind, erklärt der Bundestag mit der Arbeitsteilung. Die Entscheidungen werden in Arbeitskreisen, Fraktionen und Ausschüssen vorbereitet, im Plenum sprechen vor allem die Fachleute der Fraktionen. Die übrigen Abgeordneten erledigen in dieser Zeit andere Aufgaben [5].

Fraktion und Ausschuss

Eine Fraktion bilden Abgeordnete derselben Partei oder von Parteien mit gleichgerichteten politischen Zielen, die in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen. Nach der Geschäftsordnung braucht sie mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages [9]. Die Fraktion ist für die einzelnen Abgeordneten wichtig, weil viele Rechte an sie gebunden sind. Einen Gesetzentwurf etwa muss eine Fraktion oder müssen fünf Prozent der Mitglieder unterzeichnen [9]. Fraktionslose Abgeordnete haben begrenzte Rechte. Sie können Fragen an die Bundesregierung stellen und Änderungsanträge in der zweiten Lesung einbringen. In einem Ausschuss dürfen sie mitberaten, aber nicht mitstimmen [10].

Den Hauptteil der Arbeit leisten die Abgeordneten nach Angaben des Bundestages in Fraktionen, Ausschüssen, Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen. Wenn das Plenum debattiert, sind die Inhalte meist schon abgestimmt [2].

Gesetze und Haushalt beschließen

Gesetzentwürfe kommen von der Bundesregierung, vom Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages [22]. Beschlossen werden die Bundesgesetze vom Bundestag, danach geht jedes Gesetz an den Bundesrat [23]. Der Bundestag verhandelt öffentlich. Für einen Beschluss reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt [24]. Wie der Weg eines Gesetzes im Einzelnen aussieht, erklärt politische-news.de unter Wie ein Gesetz entsteht.

Besondere Bedeutung hat nach Angaben des Bundestages das Haushaltsrecht. Es gilt als "Königsrecht" des Parlaments, weil die Bundesregierung ihre geplanten Einnahmen und Ausgaben im Einzelnen darlegen muss und der Bundestag sie bewilligt. Der Haushaltsausschuss kontrolliert auch, wie die Regierung das Geld verwendet [2]. Nach dem Bundestagsglossar findet außerdem kein Einsatz der Bundeswehr im Ausland ohne Zustimmung des Bundestages statt, und das Parlament kontrolliert die Arbeit der Nachrichtendienste [11].

Manchmal bleibt den Abgeordneten wenig Zeit. Der Bundestag schreibt selbst, dass sie sich gelegentlich nur wenige Tage mit Gesetzentwürfen von mehreren hundert Seiten befassen können. Die weitaus meisten Bundesgesetze stößt die Bundesregierung an, die dafür einen großen Verwaltungsapparat hat [2].

Die Regierung kontrollieren

Kontrolle ist eine der Hauptaufgaben des Parlaments. Abgeordnete und Fraktionen können Anfragen stellen, die die Regierung beantworten muss [11]. Nach der Geschäftsordnung darf jedes Mitglied kurze Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Antwort an die Bundesregierung richten, und in Sitzungswochen gibt es eine Regierungsbefragung [9]. Der Bundestag und seine Ausschüsse können verlangen, dass ein Mitglied der Bundesregierung erscheint [12]. Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder muss der Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzen [13]. Wie solche Ausschüsse arbeiten, erklärt politische-news.de unter Der Untersuchungsausschuss, die Unterschiede der Anfragen unter Kleine und Große Anfrage.

Wählen gehört ebenfalls zum Mandat. Die Abgeordneten wählen den Bundeskanzler [14]. Sie sind zugleich Mitglieder der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt [15]. Der Bundestag wählt außerdem die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts [16]. Laut Bundestag ist er auch an der Bestellung weiterer Ämter beteiligt, darunter Präsident und Vizepräsident des Bundesrechnungshofs und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz [11]. Für die eigene Organisation wählen die Abgeordneten den Präsidenten des Bundestages, seine Stellvertreter und die Schriftführer und geben sich eine Geschäftsordnung [25].

Arbeit im Wahlkreis

In den sitzungsfreien Wochen arbeiten die Abgeordneten meist in ihren Wahlkreisen. Sie laden zu Bürgersprechstunden ein, nehmen an Parteiveranstaltungen teil und halten Kontakt zu den Menschen vor Ort [5]. Welche Abgeordneten in deinem Wahlkreis gewählt wurden, zeigt die Wahlkreissuche des Bundestages. E-Mail-Adressen und Links stehen auf den Biografieseiten, außerdem verbindet die Zentrale des Bundestages mit den Abgeordnetenbüros [5]. Wie du ein Anliegen gut formulierst, erklärt Abgeordnete erreichen und anschreiben.

Ein Mann in den Fünfzigern spricht in einem kleinen Büro über den Schreibtisch hinweg mit einer älteren Frau
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Schutz bei der Arbeit

Das Grundgesetz schützt die Abgeordneten auf drei Arten. Wegen einer Abstimmung oder einer Äußerung im Bundestag oder in einem Ausschuss dürfen sie zu keiner Zeit gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden. Das gilt nicht für verleumderische Beleidigungen [17]. Diese Regel heißt Indemnität. Wegen einer Straftat darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, außer er wird bei der Tat oder am folgenden Tag festgenommen. Das ist die Immunität. Die Genehmigung ist auch bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit nötig, und der Bundestag kann verlangen, ein Strafverfahren oder eine Haft gegen einen Abgeordneten auszusetzen [17]. Schließlich dürfen Abgeordnete über Personen und Tatsachen, die ihnen als Abgeordnete anvertraut wurden, das Zeugnis verweigern [18].

Entschädigung und Nebentätigkeiten

Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die ihre Unabhängigkeit sichert [7]. Ihre Höhe orientiert sich nach dem Abgeordnetengesetz an den Bezügen eines Richters an einem obersten Bundesgericht. Sie wird jedes Jahr zum 1. Juli nach dem Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes angepasst [19]. Dazu kommt eine Kostenpauschale, aus der unter anderem Wahlkreisbüros, Mehraufwand am Sitz des Bundestages und Fahrten im Inland bezahlt werden. Aufwendungen für Mitarbeiter werden gegen Nachweis ersetzt. Für Arbeitsverträge mit Verwandten, Verschwägerten, Ehe- oder Lebenspartnern, auch früheren, werden die Kosten grundsätzlich nicht erstattet [20]. Einen eigenen Dienstwagen haben Abgeordnete laut Bundestag nicht, in Berlin können sie einen Fahrdienst nutzen [5]. Aktuelle Beträge und die Debatte darüber stehen auf politische-news.de unter Diäten und Nebeneinkünfte.

Ein aufgeräumter Holzschreibtisch mit geschlossener Mappe, Kugelschreiber und Teetasse im Abendlicht einer Lampe
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Das Mandat steht nach dem Abgeordnetengesetz im Mittelpunkt der Tätigkeit. Berufliche oder andere Tätigkeiten daneben sind grundsätzlich erlaubt. Unzulässig sind Zuwendungen, die erkennbar dafür gezahlt werden, dass der Abgeordnete die Interessen des Zahlenden im Bundestag vertritt, und Geldspenden, die beim Abgeordneten selbst verbleiben sollen. Bezahlte Interessenvertretung für Dritte gegenüber Bundestag oder Bundesregierung ist ebenfalls verboten [21].

  1. Behörde Die Wahl des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin. Deutscher Bundestag. Stand 26.02.2026. abgerufen am 29.10.2026
  2. Behörde Der Bundestag (Grundgesetz-Serie). Deutscher Bundestag. Stand 23.05.2024. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz Art 38 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  4. Behörde Mandat. Deutscher Bundestag. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Behörde Abgeordnete FAQ. Deutscher Bundestag. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Behörde Direktmandat. Deutscher Bundestag. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz Art 48 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  8. Behörde Sitzungswoche. Deutscher Bundestag. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  9. Gesetz Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Deutscher Bundestag. Stand Fassung vom 17.10.2025, geändert am 10.07.2026. abgerufen am 29.10.2026
  10. Behörde Fraktionslosigkeit. Deutscher Bundestag. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  11. Behörde Bundestag. Deutscher Bundestag. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  12. Gesetz Art 43 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  13. Gesetz Art 44 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  14. Gesetz Art 63 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  15. Gesetz Art 54 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  16. Gesetz Art 93 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  17. Gesetz Art 46 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  18. Gesetz Art 47 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  19. Gesetz § 11 AbgG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  20. Gesetz § 12 AbgG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  21. Gesetz § 44a AbgG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  22. Gesetz Art 76 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  23. Gesetz Art 77 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  24. Gesetz Art 42 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  25. Gesetz Art 40 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  26. Behörde Friedrich Merz mit 325 Stimmen zum Bundeskanzler gewählt. Deutscher Bundestag. Stand 06.05.2025. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.