Das Grundgesetz einfach erklärt

Das Grundgesetz ist das Fundament der deutschen Demokratie: Es garantiert Ihre Grundrechte, verteilt die Staatsgewalt und zieht jeder Mehrheit Grenzen. Diese Seite erklärt, wie die Verfassung entstand, wie sie aufgebaut ist und warum einige ihrer Kernaussagen für immer gelten.

Definition: Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es trat am 23. Mai 1949 in Kraft, stellt die Grundrechte an den Anfang und legt fest, wie der demokratische Staat organisiert ist.

Entstehung: aus den Lehren der Geschichte

Nach dem Scheitern der Weimarer Republik und der nationalsozialistischen Diktatur erarbeitete der Parlamentarische Rat – 65 von den Landtagen der Westzonen gewählte Mitglieder unter Vorsitz von Konrad Adenauer – ab September 1948 in Bonn eine neue Verfassung; Vorarbeiten lieferte der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet. Bewusst wählte man den Namen „Grundgesetz“ statt „Verfassung“: Es sollte ein Provisorium für den Westen sein, bis ganz Deutschland frei über eine Verfassung entscheiden konnte. Mit dem Beitritt der DDR am 3. Oktober 1990 wurde das Grundgesetz zur Verfassung des vereinten Deutschlands.

Aufbau: Grundrechte zuerst

Der Aufbau ist Programm: Die Grundrechte stehen am Anfang (Artikel 1 bis 19) – eine bewusste Antwort auf die Erfahrung staatlicher Willkür. Artikel 1 erklärt die Würde des Menschen für unantastbar. Danach folgen die Regeln der Staatsorganisation:

Aufbau des Grundgesetzes (Auswahl zentraler Abschnitte)
ArtikelInhalt
Art. 1–19Grundrechte: Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit
Art. 20Staatsprinzipien: Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat, Sozialstaat, Republik
Art. 38 ff.Bundestag und Wahlen
Art. 50 ff.Bundesrat
Art. 54 ff.Bundespräsident
Art. 62 ff.Bundesregierung
Art. 92 ff.Rechtsprechung, Bundesverfassungsgericht
Art. 79 Abs. 3Ewigkeitsklausel

Die Staatsprinzipien in Artikel 20

Artikel 20 wird oft als „Verfassung in Kurzform“ bezeichnet. Er legt fest: Deutschland ist eine Demokratie (alle Staatsgewalt geht vom Volke aus), ein Rechtsstaat (alle Staatsgewalt ist an Recht und Gesetz gebunden), ein Bundesstaat (die Länder haben eigene Kompetenzen), ein Sozialstaat (der Staat sorgt für sozialen Ausgleich) und eine Republik (das Staatsoberhaupt wird gewählt, nicht vererbt). Absatz 4 gibt allen Deutschen sogar ein Widerstandsrecht gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen – wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Die Ewigkeitsklausel: unantastbarer Kern

Artikel 79 Absatz 3 macht das Grundgesetz zu einer wehrhaften Verfassung: Die Menschenwürde (Art. 1), die Staatsprinzipien (Art. 20) und die Gliederung des Bundes in Länder dürfen durch keine Verfassungsänderung angetastet werden – auch nicht mit noch so großer Mehrheit. Die Demokratie kann sich also nicht selbst legal abschaffen. Das ist die direkte Lehre aus Weimar, wo die Verfassung ihren Feinden schutzlos ausgeliefert war.

Wie das Grundgesetz geändert wird

Außerhalb dieses Kerns ist das Grundgesetz änderbar – aber nur mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Seit 1949 wurde es mehr als 60-mal geändert, etwa für die Wiedervereinigung, die europäische Integration oder die Schuldenbremse. Die hohe Hürde stellt sicher, dass Verfassungsänderungen einen breiten Konsens über die jeweilige Regierungsmehrheit hinaus benötigen.

Häufige Fragen

Was ist das Grundgesetz?

Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es trat am 23. Mai 1949 in Kraft, garantiert die Grundrechte und legt Aufbau und Regeln des Staates fest.

Warum heißt es Grundgesetz und nicht Verfassung?

1949 sollte der Name den vorläufigen Charakter betonen, weil Deutschland geteilt war. Mit der Wiedervereinigung 1990 wurde das Grundgesetz zur Verfassung des vereinten Deutschlands – der Name blieb.

Was steht in Artikel 1 des Grundgesetzes?

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die Menschenwürde ist damit oberster Wert der Verfassung.

Was ist die Ewigkeitsklausel?

Artikel 79 Absatz 3 verbietet Verfassungsänderungen, die die Menschenwürde, die Grundsätze aus Artikel 20 (Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat, Sozialstaat) oder die Gliederung des Bundes in Länder antasten würden.

Wie kann das Grundgesetz geändert werden?

Nur mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat – und niemals in den durch die Ewigkeitsklausel geschützten Kernbereichen.

Wer wacht über das Grundgesetz?

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es prüft Gesetze und staatliches Handeln auf Verfassungsmäßigkeit; jede Person kann dort unter bestimmten Voraussetzungen Verfassungsbeschwerde erheben.

Quellen