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Demokratie in Deutschland einfach erklärt

Wie das Grundgesetz aufgebaut ist, wer im Bund entscheidet, wie aus Stimmen Sitze werden und wo du dich selbst einbringen kannst, erklärt mit Gesetzestexten und amtlichen Quellen.

Grundlagen der Demokratie ansehen

Eine Hand wirft einen gefalteten Stimmzettel in eine durchsichtige Wahlurne, Hintergrund unscharf
Bild: KI-generiert

Auf demokratie.domain-root.de geht es um die Regeln, nach denen die Demokratie in Deutschland funktioniert. Die Seiten beginnen beim Grundgesetz, stellen die Verfassungsorgane des Bundes vor, erklären die Wahlen vom Gemeinderat bis zum Europäischen Parlament und zeigen, wie du dich zwischen den Wahlen beteiligen kannst. Grundlage sind die Gesetzestexte selbst und Angaben amtlicher Stellen wie der Bundeswahlleiterin, des Bundestages, des Bundesrates und der Bundeszentrale für politische Bildung. Keine Seite empfiehlt eine Partei oder bewertet Parteien und Personen.

Das Grundgesetz als Grundlage

Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 verkündet und ist die Verfassung der Bundesrepublik [1]. Es beginnt mit den Grundrechten in den Artikeln 1 bis 19 [1]. Artikel 20 legt fest, dass die Bundesrepublik ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt [1]. Die in Artikel 1 und 20 niedergelegten Grundsätze darf nach Artikel 79 Absatz 3 keine Änderung des Grundgesetzes berühren [1]. Im Übrigen lässt sich die Verfassung mit zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates ändern, zuletzt durch ein Gesetz vom 22.03.2025 [1]. Wie Grundrechte, Gewaltenteilung, Rechtsstaat und Parteien zusammengehören, erklärt der Bereich Grundlagen der Demokratie.

Wer im Bund entscheidet

Der Bundestag ist die einzige Institution auf Bundesebene, deren Mitglieder direkt vom Volk gewählt werden [3]. Er beschließt die Bundesgesetze und wählt auf Vorschlag des Bundespräsidenten den Bundeskanzler [1]. Über den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit [1]. Er hat 69 Stimmen, jedes Land hat je nach Einwohnerzahl drei bis sechs [1, 6]. Den Bundespräsidenten wählt die Bundesversammlung. Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und ebenso vielen Mitgliedern, die die Volksvertretungen der Länder wählen [1]. Die nächste Bundesversammlung tritt am 30.01.2027 zusammen [7]. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet unter anderem über Streitigkeiten zwischen obersten Bundesorganen und über Verfassungsbeschwerden. Seine Mitglieder wählen je zur Hälfte Bundestag und Bundesrat [1]. Aufgaben und Zusammenspiel aller Organe beschreibt der Bereich Die Verfassungsorgane.

Großer leerer Plenarsaal mit blauen Stühlen im Halbrund unter einer Glaskuppel bei Tageslicht
Bild: KI-generiert

Wählen und gewählt werden

Der Bundestag hat nach dem Bundeswahlgesetz 630 Abgeordnete [2]. Mit der Erststimme wählst du eine Person in deinem Wahlkreis, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei [2]. Ab der 21. Wahlperiode muss der Sitz eines Wahlkreisbewerbers einer Partei zusätzlich durch die Zweitstimmen gedeckt sein, die auf die Partei im Land entfallen [8]. Einzelbewerber ohne Partei sind mit den meisten Erststimmen gewählt [2]. Bei der Bundestagswahl am 23.02.2025, der ersten nach diesem Recht, erhielten deshalb 23 Bewerber mit Erststimmenmehrheit keinen Sitz [4]. Die Wahlbeteiligung lag 2025 bei 82,5 Prozent [5].

Wahlberechtigt für den Bundestag sind nach Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und nicht nach Paragraf 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Für Deutsche, die im Ausland leben, gelten besondere Voraussetzungen [2]. Bei der Europawahl liegt das Wahlalter bei 16 Jahren [9]. Landtage und Kommunalvertretungen wählst du nach dem Recht deines Landes. Alles Weitere, von der Briefwahl bis zur Fünf-Prozent-Hürde, steht im Bereich Wahlen in Deutschland.

Mitmachen zwischen den Wahlen

Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht, sich einzeln oder gemeinsam mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden [1]. Beim Petitionsausschuss des Bundestages gingen im Jahr 2025 insgesamt 12.399 Petitionen ein [10]. Veröffentlichte Petitionen können sechs Wochen lang mitgezeichnet werden. Erreicht eine Petition in dieser Zeit 30.000 Unterstützer, hört der Ausschuss eine oder mehrere Petentinnen oder Petenten in öffentlicher Sitzung an, außer er verzichtet mit zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder darauf [11]. Bei Wahlen üben die Mitglieder der Wahlvorstände ein Ehrenamt aus, zu dem jeder Wahlberechtigte verpflichtet ist und das er nur aus wichtigen Gründen ablehnen darf [2]. Volksbegehren in den Ländern, Wahlhelfer und den Eintritt in eine Partei beschreibt der Bereich Mitmachen in der Demokratie.

Wie sich die Demokratie in Europa und Deutschland historisch entwickelt hat, erzählt geschichte.domain-root.de unter Die Geschichte der Demokratie. Erklärungen zu Koalitionen, Gesetzgebung und Landespolitik bietet politische-news.de unter Politik erklärt.

  1. Gesetz Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Gesamtausgabe). Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz Bundeswahlgesetz (BWahlG). Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 03.07.2026. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Bundestag. Deutscher Bundestag. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  4. Behörde 6 Endgültige Sitzberechnung und Verteilung der Mandate (Bundestagswahl 2025, Heft 3: Endgültige Ergebnisse). Die Bundeswahlleiterin. Stand 2025. abgerufen am 29.10.2026
  5. Behörde Bundestagswahl 2025: Endgültiges Ergebnis (Pressemitteilung Nr. 29/25). Die Bundeswahlleiterin. Stand 14.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  6. Behörde Stimmenverteilung. Bundesrat. Stand Stand 09.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
  7. Behörde Bundestagspräsidentin Julia Klöckner beruft die 18. Bundesversammlung zum 30. Januar 2027 ein. Deutscher Bundestag. Stand 26.02.2026. abgerufen am 29.10.2026
  8. Behörde Erststimme (Wahl-Lexikon). Die Bundeswahlleiterin. Stand Stand 11.02.2025. abgerufen am 29.10.2026
  9. Gesetz § 6 EuWG Wahlrecht, Ausübung des Wahlrechts. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  10. Behörde Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag. Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2025 (Drucksache 21/6000). Deutscher Bundestag. Stand 10.06.2026. abgerufen am 29.10.2026
  11. Behörde Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze). Deutscher Bundestag. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  12. Behörde Neu gewählter Bundestag tritt am 25. März zusammen. Deutscher Bundestag. Stand 2025. abgerufen am 29.10.2026
  13. Behörde Direkte Demokratie (Handwörterbuch des politischen Systems). Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 8. Auflage 2021. abgerufen am 29.10.2026

Häufige Fragen

Ist Deutschland eine direkte Demokratie?

Auf Bundesebene nicht. Abstimmungen des Volkes sieht das Grundgesetz dort nur bei einer Neugliederung des Bundesgebiets vor [q:1]. In den Ländern können Bürgerinnen und Bürger über Volksbegehren selbst Gesetze anstoßen und im Volksentscheid darüber abstimmen [q:13].

Wer darf bei der Bundestagswahl wählen?

Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind [q:2]. Für Deutsche im Ausland gelten besondere Voraussetzungen [q:2].

Wie viele Abgeordnete hat der Bundestag?

Nach dem Bundeswahlgesetz 630 [q:2]. Mehr Sitze gibt es nur in einem Sonderfall: wenn eine Partei mehr als die Hälfte der zu berücksichtigenden Zweitstimmen hat, aber sonst nicht mehr als die Hälfte der Sitze bekäme [q:2].

Wann ist die nächste Bundestagswahl?

Regulär frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode [q:1]. Der 21. Bundestag ist am 25.03.2025 zusammengetreten [q:12]. Nach eigener Rechnung liegt der Wahltag damit zwischen dem 25.01.2029 und dem 25.03.2029, sofern der Bundestag nicht vorzeitig aufgelöst wird.

Wer wählt den Bundespräsidenten?

Die Bundesversammlung, ohne Aussprache [q:1]. Die 18. Bundesversammlung tritt am 30.01.2027 zusammen [q:7].