Grundlagen der DemokratieRatgeber
Was ist Demokratie? Merkmale und Formen einfach erklärt
Demokratie heißt "Herrschaft des Volkes": Das Volk ist oberster Souverän, und politische Macht ist begrenzt. Typische Merkmale sind freie Wahlen, Grundrechte, Gleichheit vor dem Gesetz, Minderheitenschutz und Gewaltenteilung. Man unterscheidet vor allem direkte und repräsentative Demokratie sowie parlamentarische und präsidentielle Regierungssysteme.

Fast jeder Staat nennt sich heute demokratisch. Die bpb stellt fest, dass sich kaum ein politisches Regime nicht als demokratisch bezeichnet, auch autoritäre Herrschaftssysteme berufen sich darauf [4]. Umso wichtiger ist die Frage, woran man eine Demokratie erkennt. Die Politikwissenschaft misst Demokratien deshalb an festen Merkmalen und unterscheidet mehrere Formen, in denen es sie gibt.
Was das Wort bedeutet
Das Wort kommt aus dem Griechischen und bedeutet "Herrschaft des Volkes" [1]. Nach Susanne Pickel waren die Philosophen Platon und Aristoteles die ersten, die die Idee der Herrschaft des Volkes unter den Begriff "Demokratie" fassten (demos = Volk, kratein = herrschen) [3]. Aristoteles verstand darunter allerdings eine verfehlte Variante. Sein Idealbild war die "Politie", in der die "Tüchtigen" und "Vernünftigen" als Repräsentanten des Volkes entscheiden [3]. Über Denker wie Rousseau, Locke, Montesquieu und Tocqueville entwickelte sich dieses Verständnis bis zu Abraham Lincolns Formel einer Herrschaft "of, by and for the people", also des Volkes, durch das Volk und für das Volk [3].

In den kleinen Stadtstaaten des antiken Griechenlands kam das Volk auf dem Marktplatz zusammen und stimmte über die Gesetze ab. Zum Volk gehörten damals nur die freien Männer [4]. In heutigen Großstaaten ist diese Form nach der bpb nicht mehr praktikabel, das Volk überträgt die Herrschaft auf gewählte Vertreter [4]. Wie sich die Demokratie seit der Antike entwickelt hat, zeigt Die Geschichte der Demokratie auf unserer Geschichtsseite.
Merkmale einer Demokratie
Das Politiklexikon der bpb beschreibt die Volkssouveränität und die Beschränkung politischer Herrschaft als gemeinsames Kennzeichen moderner Demokratien [1]. Im Einzelnen nennt es:
- Das Volk ist oberster Souverän und oberste Legitimation politischen Handelns, übt die Herrschaft in der Regel aber nicht unmittelbar aus [1].
- Grund- und Menschenrechte sowie die Verteilung der Zuständigkeiten sind in einer meist schriftlichen Verfassung garantiert und einklagbar [1].
- Die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative führt zu gegenseitiger Kontrolle der staatlichen Organe [1].
- Freie Medien und die Freiheit, sich in Parteien, Verbänden und Initiativen zu engagieren, begrenzen die Macht zusätzlich [1].
- Die Demokratie garantiert die Gleichheit vor Recht und Gesetz und schützt Minderheiten [1].
In der Wissenschaft gibt es engere und weitere Definitionen. Der Ökonom Joseph Schumpeter verstand Demokratien als Konkurrenzsysteme, in denen die politischen Eliten durch freie und faire Wahlen ausgewählt und ausgetauscht werden [3]. Der Demokratieforscher Robert Dahl ergänzte weitere Rechte wie Meinungs-, Informations- und Organisationsfreiheit [3]. Heute dominieren nach Pickel Definitionen mittlerer Reichweite. Sie lassen sich meist auf drei Eigenschaften zurückführen: Freiheit, Gleichheit und Kontrolle [3].
Zum Verfahren gehört das Mehrheitsprinzip. Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet die Mehrheit, und die Minderheit erkennt die Entscheidung an. Sie hat die Chance, bei künftigen Wahlen selbst die Mehrheit zu gewinnen [4]. Ein wichtiges Erkennungsmerkmal jeder Demokratie ist nach dem Glossar der bpb außerdem die Gewaltenteilung zwischen Parlament, Regierung und unabhängiger Richterschaft [15]. Mehr dazu auf der Seite Gewaltenteilung einfach erklärt.
Verschiedene Vorstellungen von Demokratie
Um den gemeinsamen Kern sind verschiedene Modelle entstanden, die unterschiedliche Ansprüche an eine gute Demokratie stellen. Pickel stellt sie in ihrem Beitrag nebeneinander [3].
| Modell | Schwerpunkt nach Pickel |
|---|---|
| Liberale Demokratie | individuelle Freiheit, Schutz von Einzelinteressen, Pluralismus, Mehrheitsprinzip mit Kontrollmechanismen zum Schutz von Minderheiten [3] |
| Libertäres Modell | individuelle Freiheit noch stärker betont, Staat auf grundlegende Infrastruktur beschränkt [3] |
| Sozialistische Demokratie | Gleichheit und Solidarität durch Umverteilung, bei erhaltenen rechtsstaatlichen Prinzipien [3] |
| Republikanisches Modell | aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Kritik am reinen Repräsentationsprinzip [3] |
| Partizipative Demokratie | direkte Volksabstimmungen als zentrales Mittel der Entscheidung [3] |
| Feministische Ansätze | gleiche Teilhaberechte für Frauen und andere benachteiligte Gruppen [3] |
Um als demokratisch zu gelten, müssen nach Pickel alle Modelle den Kern aus Freiheit, Gleichheit und Kontrolle anerkennen. Der Streit um die richtige Gewichtung bleibt legitim, solange dieser Kern nicht gefährdet wird [3]. Minimalistische und mittlere Definitionen beschreiben nur Institutionen und Verfahren. Maximalistische Definitionen berücksichtigen auch die Inhalte der Politik, oft im Sinne einer sozialen Demokratie mit umfangreichen sozialstaatlichen Sicherungen [3]. Wie das Grundgesetz den Sozialstaat regelt, steht unter Das Sozialstaatsprinzip.
Direkte und repräsentative Demokratie
In der direkten Demokratie trifft das Volk die politischen Entscheidungen unmittelbar, etwa in Volksversammlungen oder Volksabstimmungen. Behörden setzen die Entscheidungen nur noch um [6]. Als Modell nennt das Politiklexikon die Schweiz, in der neben Volksinitiative und Referendum auch repräsentative Elemente wie Parlamente bestehen, weshalb man auch von halbdirekter Demokratie spricht [6].

In der repräsentativen Demokratie entscheidet eine Volksvertretung. Die Bürgerinnen und Bürger wirken über Wahlen und die Mitarbeit in Parteien, Verbänden und Initiativen mit, unmittelbare Entscheidungsbefugnisse haben nur die Volksvertretungen [5]. In Europa entwickelte sich diese Form seit der Französischen Revolution. In Deutschland begründete erst die Weimarer Verfassung von 1919 eine repräsentative Demokratie [5]. Auch in repräsentativen Demokratien gibt es Elemente direkter Demokratie, etwa in den deutschen Ländern und Gemeinden [6]. Die Vor- und Nachteile beider Formen vergleicht die Seite Direkte und repräsentative Demokratie.
Parlamentarisch oder präsidentiell
Repräsentative Demokratien unterscheiden sich darin, wie die Regierung zustande kommt. Das Politiklexikon nennt zwei Typen [5].
| Merkmal | Parlamentarisches Regierungssystem | Präsidentielles Regierungssystem |
|---|---|---|
| Wahl der Regierung | nicht direkt vom Volk, sondern von einer Mehrheit des Parlaments bestimmt [7] | Regierungschef und Parlament werden beide direkt vom Volk gewählt [8] |
| Abhängigkeit | Regierung hängt vom Vertrauen des Parlaments ab [7] | Präsident kann vom Parlament nicht abberufen, Parlament nicht vom Präsidenten aufgelöst werden [8] |
| Verhältnis der Gewalten | enge Verschränkung von Legislative und Exekutive [7] | entspricht weitgehend der klassischen Gewaltenteilungslehre [8] |
| Kontrolle | vor allem im Wechselspiel zwischen Regierungsmehrheit und Opposition [7] | Parlament hat das Budgetrecht [8] |
| Beispiele | Deutschland, Italien; als Monarchie Großbritannien, Schweden [7] | USA [8] |
Daneben lassen sich Staatsformen nach weiteren Gesichtspunkten ordnen, etwa nach dem Staatsoberhaupt (Monarchie oder Republik) oder nach der Binnengliederung (Einheitsstaat oder Bundesstaat) [9].
Die Demokratie in Deutschland
Artikel 20 des Grundgesetzes legt fest: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat." Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe ausgeübt [2]. Das Grundgesetz begründet nach dem Politiklexikon eine repräsentative Demokratie und ein parlamentarisches Regierungssystem, in dem nur der Bundestag direkt gewählt wird [5]. Seine Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt und sind Vertreter des ganzen Volkes [10]. Jede staatliche Machtausübung muss nach der bpb durch das Volk legitimiert sein. Parlamente gehen aus Volkswahlen hervor, Regierung und Verwaltung werden von den gewählten Vertretern eingesetzt, und die Amtsinhaber können aus ihrem Amt entfernt werden [4]. Wie diese Wahl funktioniert, erklärt Das Wahlsystem in Deutschland.
Abstimmungen des ganzen Volkes kennt das Grundgesetz kaum. Ausdrücklich vorgesehen ist ein Volksentscheid bei der Neugliederung des Bundesgebiets, dann in den betroffenen Ländern [11]. Fast alle Landesverfassungen enthalten dagegen nach der bpb Bestimmungen über Volksbegehren und Volksentscheide [4]. In Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine gewählte Vertretung haben. In Gemeinden kann an ihre Stelle die Gemeindeversammlung treten [12].
Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei, ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen [14]. Was den Kern dieser Ordnung ausmacht, hat das Bundesverfassungsgericht 2017 beschrieben: die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung und die Rückbindung aller Staatsgewalt an das Volk, auf der Grundlage der Menschenwürde [13].
Wann ein Staat keine Demokratie mehr ist
Pickel beschreibt eine Skala von der idealen Demokratie bis zur geschlossenen Autokratie [3]. Erfüllt ein Staat die Mindestbedingung freier und fairer Wahlen weitgehend, gewährt bürgerliche Freiheiten aber nur mit Abstrichen, spricht man von einer "elektoralen Demokratie" [3]. Die Organisation Freedom House, von der diese Bezeichnung stammt, verlangt dafür neben fairen Wahlverfahren und grundlegendem politischem Wettbewerb auch die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlicher Freiheiten wie der Versammlungsfreiheit [3]. Werden Wahlen nur unregelmäßig abgehalten oder Parteien bei Gründung, Betätigung oder im Wettbewerb um Stimmen beschränkt, liegt nach Pickel keine Demokratie mehr vor [3]. Solche Systeme bezeichnet sie als "hybride Regime" oder "elektorale Autokratien". Oft geben sie sich Beinamen, die den Anschein demokratischer Herrschaft erwecken sollen [3].

Als Warnzeichen nennt Pickel unter anderem, wenn bürgerliche Freiheiten und politische Rechte eingeschränkt, Teile der erwachsenen Bevölkerung vom Wahlrecht ausgeschlossen, das Parlament bei Entscheidungen umgangen oder die Justiz auf illegitime Weise beeinflusst wird [3]. Warum die Demokratie gegenüber anderen Formen Vorteile hat, beschreibt Warum Demokratie wichtig ist.
Demokratie als Lebensform
Das Politiklexikon beschreibt Demokratie auch als Sammelbegriff für moderne Lebensformen. Sie ermöglicht die Freiheit individueller Entscheidungen und individuelle Verantwortung, garantiert die Gleichheit vor Recht und Gesetz, schützt Minderheiten und lässt zahllose freiwillige Vereinigungen zu, deren gemeinsames Handeln zum Beispiel die Koalitionsfreiheit schützt [1]. Umgangssprachlich wird "demokratisch" nach dem Glossar der bpb auch im Sinne von "gleichberechtigt" verwendet [15].
- Behörde Demokratie (Das Politiklexikon). Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 7. Auflage 2020. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Art 20 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Was ist Demokratie? Vom substanziellen Streit zum autokratischen (Miss-)Verständnis. Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 28.06.2024. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Demokratie. Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 15.12.2009. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Repräsentative Demokratie (Das Politiklexikon). Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 7. Auflage 2020. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Direkte Demokratie (Das Politiklexikon). Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 7. Auflage 2020. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Parlamentarisches Regierungssystem (Das Politiklexikon). Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 7. Auflage 2020. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Präsidentielles Regierungssystem (Das Politiklexikon). Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 7. Auflage 2020. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Staatsform (Das Politiklexikon). Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 7. Auflage 2020. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Art 38 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Art 29 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Art 28 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Urteil vom 17.01.2017 zum Parteiverbotsverfahren (Pressemitteilung Nr. 4/2017). Bundesverfassungsgericht. Stand 17.01.2017. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Art 21 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Demokratie (griech. = Volksherrschaft) (Glossar VorBild). Bundeszentrale für politische Bildung. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
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