Wahlen in DeutschlandRatgeber

So läuft eine Bundestagswahl ab

Der Bundespräsident setzt den Wahltag fest, danach reichen Parteien ihre Wahlvorschläge ein und die Gemeinden verschicken die Wahlbenachrichtigungen. Am Wahlsonntag wird von 8 bis 18 Uhr gewählt, danach zählen die Wahlvorstände öffentlich aus. Das endgültige Ergebnis stellt der Bundeswahlausschuss fest, spätestens am 30. Tag nach der Wahl tritt der neue Bundestag zusammen.

Eine Reihe Wahlkabinen mit hellgrauen Trennwänden in einem hellen Saal, vorne eine durchsichtige Wahlurne
Bild: KI-generiert

Die Abgeordneten des Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. So steht es in Artikel 38 des Grundgesetzes [1]. Wie die Wahl im Einzelnen abläuft, regeln das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung.

Der Wahltermin

Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. Die Neuwahl findet frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Wird der Bundestag aufgelöst, muss die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen stattfinden [1]. Den Wahltag bestimmt der Bundespräsident. Es muss ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein [2].

2025 wurde vorzeitig gewählt. Nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz am 16.12.2024 bei der Vertrauensfrage keine Mehrheit erhalten hatte, löste Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den 20. Bundestag auf und setzte die Neuwahl für den 23.02.2025 an. Er gab das am 27.12.2024 bekannt [11]. Der 21. Bundestag ist am 25.03.2025 zusammengetreten [12]. Nach eigener Rechnung liegt die nächste reguläre Wahl damit zwischen dem 25.01.2029 und dem 25.03.2029. Der früheste Sonntag in diesem Zeitraum ist der 28.01.2029.

Die wichtigsten Fristen

Vom Wahltag aus rückwärts gezählt gelten bei einer regulären Bundestagswahl diese Fristen [2, 14, 1, 6]:

ZeitpunktWas passiert
97. Tag vor der Wahl, 18 UhrLetzter Termin für die Beteiligungsanzeige neuer oder kleiner Parteien
spätestens 79. Tag vor der WahlBundeswahlausschuss stellt fest, welche Vereinigungen als Parteien anerkannt sind
69. Tag vor der Wahl, 18 UhrLetzter Termin für Kreiswahlvorschläge und Landeslisten
20. bis 16. Tag vor der WahlEinsicht ins Wählerverzeichnis an Werktagen
Freitag vor der Wahl, 15 UhrLetzter Termin für den Antrag auf einen Wahlschein, Ausnahmen bis zum Wahltag 15 Uhr bei plötzlicher Erkrankung und in bestimmten Fällen nach § 25 Absatz 2 BWO
Wahltag, 8 bis 18 UhrStimmabgabe im Wahllokal, Wahlbriefe müssen bis 18 Uhr eingegangen sein
spätestens 30. Tag nach der WahlErste Sitzung des neuen Bundestages
zwei Monate nach der WahlEnde der Frist für Einsprüche beim Bundestag

Bei einer vorgezogenen Wahl wie 2025 laufen die Fristen kürzer. Die Bundeswahlleiterin wies damals darauf hin, dass die Wahlorganisation nach verkürzten, per Rechtsverordnung festgelegten Fristen ablief [15].

Parteien und Kandidaten

Nicht jede Partei kann ohne Weiteres antreten. Parteien, die seit der letzten Wahl nicht ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten aus eigenen Wahlvorschlägen im Bundestag oder in einem Landtag vertreten waren, müssen ihre Beteiligung spätestens am 97. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr bei der Bundeswahlleiterin anzeigen. Der Bundeswahlausschuss stellt spätestens am 79. Tag vor der Wahl verbindlich fest, welche Vereinigungen als Parteien anerkannt werden [2].

Die Wahlvorschläge müssen spätestens am 69. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich eingereicht sein: die Kreiswahlvorschläge für die Wahlkreise beim Kreiswahlleiter, die Landeslisten beim Landeswahlleiter [2]. Die Parteien, die eine Beteiligung anzeigen mussten, brauchen zusätzlich Unterschriften. Für einen Kreiswahlvorschlag sind es mindestens 200 Wahlberechtigte des Wahlkreises, für eine Landesliste ein Tausendstel der Wahlberechtigten des Landes bei der letzten Bundestagswahl, höchstens aber 2.000. Auch Einzelbewerber ohne Partei brauchen 200 Unterschriften aus dem Wahlkreis. Parteien nationaler Minderheiten sind von den zusätzlichen Unterschriften ausgenommen [2].

Wer wählen darf

Wahlberechtigt sind Deutsche, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind [2]. Für Deutsche im Ausland gelten eigene Regeln, mehr dazu unter Wer wählen darf: Wahlalter und Wahlrecht.

Jede Gemeinde führt für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis. Ob du richtig eingetragen bist, kannst du an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl prüfen [2]. Spätestens am Tag, bevor diese Einsichtsfrist beginnt, verschickt die Gemeinde die Wahlbenachrichtigung. Sie nennt den Wahlraum und ob er barrierefrei ist, die Wahlzeit und deine Nummer im Wählerverzeichnis. Sie fordert dich auf, die Benachrichtigung und einen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Auf der Rückseite steht ein Antrag für die Briefwahl [3]. Wie die Briefwahl funktioniert, erklärt Briefwahl beantragen und richtig ausfüllen.

Der Wahltag

Gewählt wird von 8 bis 18 Uhr [4]. Die Wahlhandlung ist öffentlich [2]. Im Wahlraum bekommst du einen amtlichen Stimmzettel. Du kreuzt ihn in der Wahlkabine an und faltest ihn so, dass niemand deine Stimme sehen kann. In der Kabine darfst du weder fotografieren noch filmen. Danach gehst du zum Tisch des Wahlvorstands, wo du auf Verlangen die Wahlbenachrichtigung abgibst oder dich ausweist [5]. Der Wahlvorstand weist unter anderem zurück, wer nicht im Wählerverzeichnis steht und keinen Wahlschein hat, wer den Stimmzettel außerhalb der Kabine gekennzeichnet hat oder in der Kabine erkennbar fotografiert hat [5].

Eine Frau in den Fünfzigern tritt mit einem gefalteten Zettel aus einer Wahlkabine in einer Turnhalle
Bild: KI-generiert

Auf dem Stimmzettel stehen zwei Stimmen. Die Erststimme gilt einer Person im Wahlkreis, die Zweitstimme der Landesliste einer Partei. Bei der Wahl 2025 standen sie links in Schwarz und rechts in Blau. Die Zweitstimme ist die maßgebende Stimme für das Kräfteverhältnis der Parteien [7]. Die Einzelheiten stehen unter Erststimme und Zweitstimme.

Wer die Wahl organisiert

Das Bundeswahlgesetz kennt Wahlorgane auf jeder Ebene: die Bundeswahlleiterin und den Bundeswahlausschuss, in jedem Land einen Landeswahlleiter und einen Landeswahlausschuss, in jedem Wahlkreis einen Kreiswahlleiter und einen Kreiswahlausschuss und in jedem Wahlbezirk einen Wahlvorsteher und einen Wahlvorstand. Für die Briefwahl gibt es eigene Wahlvorstände [2]. In den Wahlvorständen arbeiten Bürgerinnen und Bürger mit, wie das geht, steht unter Wahlhelfer werden.

Auszählung und Ergebnis

Nach 18 Uhr zählen die Wahlvorstände die Stimmzettel aus. Sie ermitteln für ihren Wahlbezirk die Zahl der Wahlberechtigten und der Wählenden und die gültigen und ungültigen Erst- und Zweitstimmen. Der Wahlvorsteher gibt das Ergebnis bekannt und meldet es der Gemeinde. Von dort geht es über die Kreiswahlleitung, die die Briefwahl einbezieht, und die Landeswahlleitung an die Bundeswahlleiterin. Sie ermittelt aus den Meldungen der Länder das vorläufige Ergebnis für das ganze Wahlgebiet [8]. 2025 stand es am 24.02.2025 um 4.10 Uhr fest [9].

Vier Freiwillige unterschiedlichen Alters sortieren abends an einem langen Tisch gefaltete Zettel in Stapel
Bild: KI-generiert

Verbindlich ist erst das endgültige Ergebnis. Die Kreiswahlausschüsse stellen fest, wie viele Stimmen im Wahlkreis auf die Bewerber und Landeslisten entfallen, die Landeswahlausschüsse tun das für ihr Land [2]. Der Bundeswahlausschuss ermittelt die Sitze je Landesliste und stellt abschließend fest, welche Bewerber gewählt sind [2]. Für die Wahl 2025 geschah das am 14.03.2025. Die Wahlbeteiligung lag bei 82,5 Prozent, 37,0 Prozent der Wählenden hatten per Brief gewählt [10].

Die 630 Sitze verteilten sich nach dem endgültigen Ergebnis so auf die Parteien, dazu die Zahl der Wahlkreissitze [10]:

ParteiSitzedavon Wahlkreissitze
CDU164128
AfD15242
SPD12044
GRÜNE8512
DIE LINKE646
CSU4444
SSW10

Der vorige Bundestag hatte nach der Wahl 2021 noch 735 Abgeordnete [10].

Wie aus Stimmen Sitze werden

Der Bundestag besteht aus 630 Abgeordneten. Nur wenn eine Partei mit mehr als der Hälfte der Zweitstimmen aller zu berücksichtigenden Parteien nicht mehr als die Hälfte der Sitze erhielte, erhält sie weitere Sitze und die Gesamtzahl erhöht sich [2]. Die Sitze werden nach dem bundesweiten Zweitstimmenergebnis an die Parteien vergeben [7]. Parteien mit weniger als fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen bleiben unberücksichtigt, Listen nationaler Minderheiten ausgenommen [2]. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt diese Regel bis zu einer Neuregelung mit einer Maßgabe: Eine Partei unter fünf Prozent bleibt nur dann unberücksichtigt, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten haben [2].

Seit der Wahl zum 21. Bundestag 2025 gilt die Zweitstimmendeckung. Einen Wahlkreis gewinnt nur, wer dort die meisten Erststimmen hat und wessen Sitz durch die Zweitstimmen seiner Partei gedeckt ist. Reichen die Zweitstimmen einer Partei in einem Land nicht für alle ihre Wahlkreissieger, bleiben die Wahlkreise mit dem geringsten Erststimmenanteil unbesetzt [7]. Warum das Gesetz so geändert wurde, erklärt Die Wahlrechtsreform und das Ende der Überhangmandate.

Nach der Wahl

Der neue Bundestag tritt spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammen [1]. 2025 geschah das am 25.03.2025 und damit am letztmöglichen Tag. Nach elf der bis dahin 21 Bundestagswahlen seit 1949 fand die erste Sitzung ebenfalls am 30. Tag statt [12]. Mit dem Zusammentritt endet die Wahlperiode des alten Bundestages [1]. Das Amt des Bundeskanzlers und der Bundesminister endet mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages. Auf Ersuchen des Bundespräsidenten führen sie die Geschäfte bis zur Ernennung ihrer Nachfolger weiter [1]. Bundespräsident Steinmeier hatte 2024 darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung die Geschäfte auch nach der Wahl weiterführt, bis eine neue Regierung gebildet ist [11].

Ein großer leerer Plenarsaal im Halbrund mit blauen Stühlen und hellen Holztischen im Tageslicht
Bild: KI-generiert

Danach wählt der Bundestag den Bundeskanzler. Am 06.05.2025 erhielt Friedrich Merz im ersten Wahlgang auf Vorschlag des Bundespräsidenten 310 Stimmen, nötig waren 316. Im zweiten Wahlgang am selben Tag, auf einen Wahlvorschlag von CDU/CSU und SPD, erhielt er 325 Stimmen und war gewählt [13]. Wie die Kanzlerwahl geregelt ist, steht unter Der Bundeskanzler: Wahl und Befugnisse.

Einspruch gegen die Wahl

Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages. Gegen seine Entscheidung ist die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig [1]. Erheben können sie unter anderem wahlberechtigte Personen, deren Einspruch der Bundestag verworfen hat, sowie eine Fraktion oder eine Minderheit von mindestens einem Zehntel der Mitglieder des Bundestages. Die Frist beträgt zwei Monate seit dem Beschluss des Bundestages, die Beschwerde ist in dieser Frist zu begründen [16]. Den Einspruch kann jede wahlberechtigte Person einlegen, ebenso eine Gruppe von Wahlberechtigten und in amtlicher Eigenschaft jeder Landeswahlleiter, die Bundeswahlleiterin und die Präsidentin des Bundestages. Er muss schriftlich und mit Begründung beim Bundestag eingereicht werden und dort binnen zwei Monaten nach dem Wahltag eingehen [6].

  1. Gesetz Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz Bundeswahlgesetz. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 03.07.2026. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz § 19 BWO Benachrichtigung der Wahlberechtigten. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz § 47 BWO Wahlzeit. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz § 56 BWO Stimmabgabe. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz § 2 WahlPrG Einspruch. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Behörde Bei der Bundestagswahl 2025 hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen. Die Bundeswahlleiterin. Stand 18.02.2025. abgerufen am 29.10.2026
  8. Behörde Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses der Bundestagswahl. Die Bundeswahlleiterin. Stand Stand 16.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
  9. Behörde Vorläufiges Ergebnis der Bundestagswahl 2025 steht fest. Die Bundeswahlleiterin. Stand 24.02.2025. abgerufen am 29.10.2026
  10. Behörde Bundestagswahl 2025: Endgültiges Ergebnis. Die Bundeswahlleiterin. Stand 14.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  11. Behörde Steinmeier verkündet Auflösung des Bundestags und Neuwahlen. Deutscher Bundestag, heute im bundestag (hib). Stand 27.12.2024. abgerufen am 29.10.2026
  12. Behörde Neu gewählter Bundestag tritt am 25. März zusammen. Deutscher Bundestag. Stand 2025. abgerufen am 29.10.2026
  13. Behörde Friedrich Merz mit 325 Stimmen zum Bundeskanzler gewählt. Deutscher Bundestag. Stand 06.05.2025. abgerufen am 29.10.2026
  14. Gesetz § 27 BWO Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  15. Behörde Bundestagswahl 2025: Wahlberechtigte sollten verkürzten Briefwahlzeitraum beachten. Die Bundeswahlleiterin. Stand 09.01.2025. abgerufen am 29.10.2026
  16. Gesetz § 48 BVerfGG Wahlprüfungsbeschwerde. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.