Wahlen in DeutschlandRatgeber
Erststimme und Zweitstimme bei der Bundestagswahl
Mit der Erststimme wählst du eine Person in deinem Wahlkreis, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimmen entscheiden, wie viele der 630 Sitze eine Partei bekommt. Seit der Bundestagswahl 2025 zieht ein Wahlkreisgewinner einer Partei nur ein, wenn sein Sitz durch die Zweitstimmen seiner Partei gedeckt ist.

Bei der Bundestagswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen: eine Erststimme für die Wahl nach Kreiswahlvorschlägen und eine Zweitstimme für die Landeslisten der Parteien [1]. Die Bundeswahlleiterin nennt die Zweitstimme die maßgebende Stimme für das Kräfteverhältnis der Parteien [5]. Was die Erststimme bewirkt, hat sich mit der Wahlrechtsreform von 2023 geändert. Seit der Bundestagswahl 2025 hängt auch der Wahlkreissitz an den Zweitstimmen [3, 5].
Zwei Stimmen auf einem Stimmzettel
Beide Stimmen stehen auf demselben Stimmzettel. Die Erststimme gibst du auf der linken, schwarz gedruckten Hälfte ab, die Zweitstimme auf der rechten, blau gedruckten Hälfte [5]. Links stehen die Bewerberinnen und Bewerber deines Wahlkreises mit ihrer Partei oder ihrem Kennwort. Rechts stehen die Parteien mit den ersten fünf Namen ihrer Landesliste [1, 4]. Die Reihenfolge der Landeslisten richtet sich nach den Zweitstimmen, die die Parteien bei der letzten Bundestagswahl im Land erreicht haben; die übrigen folgen alphabetisch [1]. Die Erststimme gilt einem der 299 Wahlkreise, die Zweitstimme entscheidet über die Verteilung der 630 Sitze [1, 3, 5].

| Merkmal | Erststimme | Zweitstimme |
|---|---|---|
| Seite des Stimmzettels | links, schwarz gedruckt | rechts, blau gedruckt |
| Du wählst | eine Person im Wahlkreis | die Landesliste einer Partei |
| Zahl der Wahlkreise bzw. Sitze | 299 Wahlkreise | 630 Sitze insgesamt |
| Wirkung auf die Sitzzahl der Parteien | nur in Ausnahmefällen | entscheidend |
Auf jeder Hälfte darfst du nur einen Wahlvorschlag ankreuzen. Mehrere Kreuze links machen die Erststimme ungültig, mehrere Kreuze rechts die Zweitstimme [5]. Kreuzt du nur eine Hälfte an, zählt die andere Stimme als ungültig [1, 5]. Bei der Bundestagswahl 2025 waren 0,8 Prozent der Erststimmen und 0,6 Prozent der Zweitstimmen ungültig [6]. Ungültig sind Stimmen außerdem, wenn der Wille nicht zweifelsfrei zu erkennen ist oder der Stimmzettel einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Ein leerer oder nicht amtlich hergestellter Stimmzettel macht beide Stimmen ungültig [1]. Erst- und Zweitstimme sind unabhängig voneinander. Du kannst sie verschiedenen Parteien geben, die Bundeswahlleiterin spricht dann von "Stimmensplitting" [5].
Was die Erststimme bewirkt
Mit der Erststimme wählst du die Wahlkreisbewerberin oder den Wahlkreisbewerber deines Wahlkreises [3]. Deutschland ist für die Bundestagswahl in 299 Wahlkreise eingeteilt [1]. Bis zur Bundestagswahl 2021 war gewählt, wer die meisten Stimmen bekam; die relative Mehrheit genügte [3]. Ab der 21. Wahlperiode muss ein Wahlkreissitz zusätzlich durch die Zweitstimmen gedeckt sein, die auf die Partei im Land entfallen [3].
Das Bundeswahlgesetz nennt dieses Verfahren Zweitstimmendeckung. Ein Wahlkreisbewerber einer Partei ist gewählt, wenn er die meisten Erststimmen bekommt und im Verfahren der Zweitstimmendeckung einen Sitz erhält. Dazu werden in jedem Land die Wahlkreisgewinner einer Partei nach ihrem Erststimmenanteil gereiht. Die Sitze der Landesliste gehen in dieser Reihenfolge an sie [1]. Hat eine Partei in einem Land weniger Sitze, als sie Wahlkreise gewonnen hat, bleiben die Wahlkreise mit dem geringsten Erststimmenanteil unbesetzt [5].
Angenommen, eine Partei gewinnt in einem Land zehn Wahlkreise, nach ihren Zweitstimmen stehen ihr dort aber nur acht Sitze zu. Dann bekommen die acht Gewinner mit den höchsten Erststimmenanteilen einen Sitz. Die beiden Wahlkreise mit den knappsten Siegen bleiben ohne direkt gewählten Abgeordneten, und über die Landesliste dieser Partei zieht in diesem Land niemand ein [1]. Stehen der Partei dagegen zwölf Sitze zu, ziehen alle zehn Wahlkreisgewinner ein und zwei Sitze gehen an die Landesliste [1].
Beim Zuschnitt der Wahlkreise müssen die Ländergrenzen eingehalten werden, und die Zahl der Wahlkreise eines Landes soll seinem Bevölkerungsanteil möglichst entsprechen. Weicht die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises um mehr als 15 Prozent vom Durchschnitt ab, muss er neu abgegrenzt werden [1]. Über Änderungen berichtet eine ständige Wahlkreiskommission, die der Bundespräsident ernennt [1].
Für Einzelbewerber ohne Partei gilt eine Ausnahme: Sie sind gewählt, wenn sie die meisten Erststimmen haben [1]. Ihre Zahl wird von den 630 Sitzen abgezogen, bevor die übrigen Sitze nach Zweitstimmen verteilt werden [1, 3]. Die Zweitstimmen ihrer Wählerinnen und Wähler werden bei der Verteilung der Sitze auf die Parteien dann nicht berücksichtigt [1]. Das Bundesverfassungsgericht hält diese Ungleichbehandlung für gerechtfertigt, weil zwischen einem unabhängigen Bewerber und einer Landesliste kein Ausgleich möglich ist [8].
Für die Stärke der Parteien zählt die Erststimme nur in Ausnahmefällen. Eine davon ist die Grundmandatsklausel: Bis zu einer Neuregelung nimmt eine Partei unter fünf Prozent der Zweitstimmen an der Sitzverteilung teil, wenn ihre Bewerber in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten haben [3]. Mehr dazu steht auf der Seite Die Fünf-Prozent-Hürde.
Die Bundestagswahl 2025: 23 Wahlkreise ohne Sitz
Die Bundeswahlleiterin veröffentlichte nach dem vorläufigen Ergebnis eine Übersicht der Wahlkreise, deren Gewinner im Verfahren der Zweitstimmendeckung keinen Sitz erhielten. Sie enthält 23 Wahlkreise [7]. Nach dem endgültigen Ergebnis gingen 276 Sitze an Wahlkreisbewerber [6]. Bei 299 Wahlkreisen ergibt das nach eigener Rechnung ebenfalls 23 Wahlkreise ohne direkt gewählten Abgeordneten. Nach eigener Zählung der Übersicht betraf das 15 Wahlkreisgewinner der CDU, 4 der AfD, 3 der CSU und 1 der SPD [7].
Was die Zweitstimme bewirkt
Der Bundestag hat 630 Abgeordnete [1]. Diese Sitze werden zuerst im ganzen Wahlgebiet im Verhältnis der Zweitstimmen auf die Parteien verteilt. Das Gesetz nennt das Oberverteilung [1]. Danach werden die Sitze jeder Partei im Verhältnis ihrer Zweitstimmen auf ihre Landeslisten verteilt, die Unterverteilung [1]. Gerechnet wird mit einem Zuteilungsdivisor: Die Stimmen werden durch eine gemeinsame Zahl geteilt und die Ergebnisse gerundet, bis genau alle Sitze vergeben sind [1]. Wie das im Einzelnen aussieht, zeigt der Rechner zur Sitzverteilung nach Sainte-Laguë.

Nicht jede Partei nimmt an dieser Verteilung teil. Parteien mit weniger als fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen bleiben nach dem Gesetzeswortlaut außen vor [1]. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regel am 30.07.2024 in ihrer geltenden Form für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Bis zu einer Neuregelung gilt sie mit der Maßgabe, dass Parteien mit drei gewonnenen Wahlkreisen trotzdem berücksichtigt werden [8]. Für Listen von Parteien nationaler Minderheiten gilt die Fünf-Prozent-Hürde nicht [1]. Bei der Bundestagswahl 2025 erhielt das BSW 4,981 Prozent der Zweitstimmen und blieb ohne Sitz. Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) kam als Partei einer nationalen Minderheit mit 0,2 Prozent auf einen Sitz [6].
Innerhalb einer Landesliste gehen die Sitze zuerst an die gedeckten Wahlkreisgewinner. Die restlichen Sitze bekommen die Listenbewerber in der Reihenfolge der Landesliste. Stehen auf einer Liste weniger Namen, als ihr Sitze zustehen, bleiben diese Sitze leer [1]. Für den Fall, dass eine Partei mehr als die Hälfte der berücksichtigten Zweitstimmen bekommt, aber nicht mehr als die Hälfte der Sitze, sieht das Gesetz zusätzliche Sitze vor, bis sie einen Sitz mehr als die Hälfte hat [1].
Was sich 2023 geändert hat
Nach dem alten Recht bekamen erfolgreiche Wahlkreisbewerber zuerst ihr Direktmandat; danach wurden diese Mandate auf die Sitze der Landeslisten angerechnet. Nach dem neuen Recht werden vor dem Ausgleich keine Mandate vergeben. Zuerst werden die 630 Sitze verteilt, dann rücken die Wahlkreisgewinner an die Spitze der Landesliste ihrer Partei [8]. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verfahren der Zweitstimmendeckung im Urteil vom 30.07.2024 einstimmig für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt [8]. Der 2025 gewählte Bundestag hat 630 Abgeordnete, der 2021 gewählte hatte 735 [6]. Die Einzelheiten der Reform beschreibt die Seite Die Wahlrechtsreform und das Ende der Überhangmandate.
Welche Stimme mehr Gewicht hat
Für die Sitzverteilung im Bundestag ist die Zweitstimme ausschlaggebend [4, 5]. Die Sitzzahlen, die eine Partei nach ihren Zweitstimmen in den Ländern erhält, hat sie sicher [5]. Die Erststimme entscheidet, wer aus einem Wahlkreis in den Bundestag kommt, sofern der Sitz gedeckt ist. Wahlkreisbewerber können, müssen aber nicht zugleich auf der Landesliste ihrer Partei stehen [3]. Tritt eine Partei mit einer Landesliste an, stellt aber in deinem Wahlkreis niemanden auf, bleibt ihr Feld auf der linken Seite leer [3].

Das Zweistimmensystem steht nicht im Grundgesetz. Artikel 38 legt fest, dass die Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden, und überlässt das Nähere einem Bundesgesetz [2]. Das Bundesverfassungsgericht betont, dass der Gesetzgeber die Verhältniswahl mit Elementen der Personenwahl verbinden darf [8].
Erst- und Zweitstimme in Land und Europa
Bei der Europawahl hast du nur eine Stimme [3]. In Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel hast du bei der Landtagswahl ebenfalls zwei Stimmen: Mit der Erststimme wählst du eine Person in einem von 36 Wahlkreisen, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei [9]. Dort gibt es weiterhin Überhang- und Ausgleichsmandate: Gewonnene Wahlkreissitze bleiben einer Partei auch dann, wenn sie die nach Zweitstimmen berechnete Zahl übersteigen, und die anderen Listen bekommen Ausgleichssitze [10]. Wie die Wahl 2026 dort ausging, steht auf der Seite Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2026. Wie das Wahlrecht in Sachsen-Anhalt geregelt ist, erklärt politische-news.de unter Das Wahlrecht in Sachsen-Anhalt.
- Gesetz Bundeswahlgesetz. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 03.07.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Erststimme. Die Bundeswahlleiterin. Stand Stand 11.02.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Zweitstimme. Die Bundeswahlleiterin. Stand Stand 15.10.2024. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Bei der Bundestagswahl 2025 hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen (Pressemitteilung Nr. 19/25). Die Bundeswahlleiterin. Stand 18.02.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Bundestagswahl 2025: Endgültiges Ergebnis (Pressemitteilung Nr. 29/25). Die Bundeswahlleiterin. Stand 14.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Übersicht der Wahlkreise, deren Wahlkreisbewerber mit Erststimmenmehrheit im Verfahren der Zweitstimmendeckung keinen Sitz erhalten. Die Bundeswahlleiterin. Stand vorläufiges Ergebnis der Bundestagswahl 2025. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß, allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort (Pressemitteilung Nr. 64/2024). Bundesverfassungsgericht. Stand 30.07.2024. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern (Wissen kompakt). Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Landtagswahlen und Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern (mit Landes- und Kommunalwahlgesetz). Der Landeswahlleiter Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Inneres und Bau. Stand Mai 2026. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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