Demokratie-Glossar: Begriffe kurz erklärt

Fraktion, Koalition, konstruktives Misstrauensvotum – die Sprache der Demokratie hat ihre eigenen Begriffe. Dieses Glossar erklärt sie kurz und verständlich. Es wächst laufend; zu vielen Begriffen entstehen zusätzlich ausführliche Seiten in den Bereichen Grundlagen, Gremien und Wahlen.

Erste Begriffe im Überblick

Abgeordnete/Abgeordneter
Gewähltes Mitglied eines Parlaments. Bundestagsabgeordnete sind nach Art. 38 GG Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (freies Mandat).
Fraktion
Zusammenschluss von Abgeordneten im Parlament, in der Regel derselben Partei. Fraktionen organisieren die Parlamentsarbeit, besetzen Ausschüsse und bringen Gesetzentwürfe ein.
Koalition
Bündnis mehrerer Parteien zur gemeinsamen Regierungsbildung, wenn keine Partei allein die Mehrheit hat. Grundlage ist meist ein ausgehandelter Koalitionsvertrag.
Opposition
Die Parteien im Parlament, die nicht die Regierung stellen. Sie kontrollieren die Regierung, zeigen Alternativen auf und können Untersuchungsausschüsse durchsetzen.
Konstruktives Misstrauensvotum
Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur aussprechen, indem er gleichzeitig mit Mehrheit einen Nachfolger wählt (Art. 67 GG) – das verhindert regierungslose Zeiten.
Legislaturperiode
Die Wahlperiode eines Parlaments – beim Bundestag regulär vier Jahre.
Sperrklausel
Mindeststimmenanteil für den Einzug ins Parlament, in Deutschland meist fünf Prozent. Ausführlich erklärt auf der Seite Fünf-Prozent-Hürde.
Zweitstimme
Die Stimme für die Landesliste einer Partei bei der Bundestagswahl – sie entscheidet über die Sitzverteilung. Mehr dazu im Bereich Wahlsystem.

Das Glossar wächst

Nach und nach kommen alle wichtigen Begriffe von A bis Z hinzu – jeweils mit kurzer Definition und Verweis auf die passende ausführliche Seite. Vermissen Sie einen Begriff? Schreiben Sie uns über die im Impressum genannte Adresse.