Demokratie-Glossar: Begriffe kurz erklärt
Fraktion, Koalition, konstruktives Misstrauensvotum – die Sprache der Demokratie hat ihre eigenen Begriffe. Dieses Glossar erklärt sie kurz und verständlich. Es wächst laufend; zu vielen Begriffen entstehen zusätzlich ausführliche Seiten in den Bereichen Grundlagen, Gremien und Wahlen.
Erste Begriffe im Überblick
- Abgeordnete/Abgeordneter
- Gewähltes Mitglied eines Parlaments. Bundestagsabgeordnete sind nach Art. 38 GG Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (freies Mandat).
- Fraktion
- Zusammenschluss von Abgeordneten im Parlament, in der Regel derselben Partei. Fraktionen organisieren die Parlamentsarbeit, besetzen Ausschüsse und bringen Gesetzentwürfe ein.
- Koalition
- Bündnis mehrerer Parteien zur gemeinsamen Regierungsbildung, wenn keine Partei allein die Mehrheit hat. Grundlage ist meist ein ausgehandelter Koalitionsvertrag.
- Opposition
- Die Parteien im Parlament, die nicht die Regierung stellen. Sie kontrollieren die Regierung, zeigen Alternativen auf und können Untersuchungsausschüsse durchsetzen.
- Konstruktives Misstrauensvotum
- Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur aussprechen, indem er gleichzeitig mit Mehrheit einen Nachfolger wählt (Art. 67 GG) – das verhindert regierungslose Zeiten.
- Legislaturperiode
- Die Wahlperiode eines Parlaments – beim Bundestag regulär vier Jahre.
- Sperrklausel
- Mindeststimmenanteil für den Einzug ins Parlament, in Deutschland meist fünf Prozent. Ausführlich erklärt auf der Seite Fünf-Prozent-Hürde.
- Zweitstimme
- Die Stimme für die Landesliste einer Partei bei der Bundestagswahl – sie entscheidet über die Sitzverteilung. Mehr dazu im Bereich Wahlsystem.
Das Glossar wächst
Nach und nach kommen alle wichtigen Begriffe von A bis Z hinzu – jeweils mit kurzer Definition und Verweis auf die passende ausführliche Seite. Vermissen Sie einen Begriff? Schreiben Sie uns über die im Impressum genannte Adresse.