Grundlagen der Demokratie

Die Grundlagen der deutschen Demokratie stehen im Grundgesetz. Es beginnt mit den Grundrechten und legt in Artikel 20 fest, dass Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist, in dem alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht und an Recht und Gesetz gebunden ist.

Ein großer Plenarsaal mit leeren blauen Sitzen im Halbrund, Tageslicht fällt durch eine Glaskuppel
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Die Demokratie in Deutschland folgt Regeln, die vor allem im Grundgesetz stehen. Sie legen fest, welche Rechte du gegenüber dem Staat hast, wie die Staatsgewalt verteilt ist und welche Rolle Parteien, Opposition und freie Presse spielen. Am besten beginnst du mit den Grundbegriffen und gehst dann zu einzelnen Themen weiter. Wahlsystem und Fünf-Prozent-Hürde findest du im Bereich Wahlen in Deutschland.

Was Demokratie ausmacht

Den Einstieg bilden zwei Seiten. Was ist Demokratie? erklärt Merkmale und Formen, Warum Demokratie wichtig ist fragt nach den Gründen für diese Staatsform. Wie sich Volksabstimmungen und gewählte Parlamente unterscheiden und wo in Deutschland Volksentscheide möglich sind, steht unter Direkte und repräsentative Demokratie. Auf Bundesebene sieht das Grundgesetz Abstimmungen des Volkes nur bei einer Neugliederung des Bundesgebiets vor [3].

Das Grundgesetz

Das Grundgesetz ist seit dem 23. Mai 1949 die Verfassung der Bundesrepublik [1]. Es beginnt mit den Grundrechten in den Artikeln 1 bis 19 [1]. Der erste Satz lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." [2] Geändert wurde das Grundgesetz seither mehr als 60-mal [3], zuletzt durch ein Gesetz vom 22.03.2025 [1]. Drei Seiten gehören zusammen: Das Grundgesetz einfach erklärt beschreibt Entstehung und Aufbau, Die Grundrechte im Überblick die einzelnen Freiheits- und Gleichheitsrechte, und Wie das Grundgesetz geändert wird die Regeln für Änderungen bis zur Ewigkeitsklausel.

Ein Holzpult in einer stillen Halle mit einem geschlossenen ledergebundenen Band im weichen Fensterlicht
Bild: KI-generiert

Die Staatsprinzipien

Artikel 20 legt fest, dass die Bundesrepublik ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist. Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus und wird durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden, Verwaltung und Gerichte an Gesetz und Recht [4]. Diese Grundsätze sind durch die Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 geschützt. Eine Änderung des Grundgesetzes, die sie berührt, ist unzulässig, auch mit Zweidrittelmehrheit [6]. Aus den Sätzen des Artikels 20 ergeben sich drei eigene Seiten: Gewaltenteilung einfach erklärt, Der Rechtsstaat und Das Sozialstaatsprinzip.

Meinungen, Medien und Parteien

Demokratie lebt vom Streit der Meinungen. Wie weit die Meinungsfreiheit reicht und wo sie endet, erklärt Meinungsfreiheit und ihre Grenzen. Die Seite Pressefreiheit in Deutschland beschreibt, was Medien dürfen und wie sie geschützt sind.

Parteien wirken nach Artikel 21 bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei, ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen, und sie müssen über Herkunft und Verwendung ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft geben [5]. Welche Aufgaben sie damit haben, steht unter Welche Aufgaben Parteien in der Demokratie haben. Die Seite Die Rolle der Opposition zeigt, welche Aufgaben die Parteien haben, die nicht an der Regierung beteiligt sind.

Wie sich Demokratie in Deutschland und Europa historisch entwickelt hat, erzählt die Seite Die Geschichte der Demokratie. Was mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gemeint ist, erklärt politische-news.de unter Die freiheitliche demokratische Grundordnung.

  1. Gesetz Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Gesamtausgabe). Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz Art 1 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Überraschende Fakten zum Grundgesetz. Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 20.03.2024. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz Art 20 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz Art 21 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz Art 79 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

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