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Der Bundesrat: Aufgaben und Stimmverteilung

Über den Bundesrat wirken die Länder an Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der EU mit. Er besteht aus Mitgliedern der 16 Landesregierungen und hat 69 Stimmen, die nach Einwohnerzahl gestaffelt sind. Zustimmungsgesetze scheitern ohne seine Mehrheit, gegen Einspruchsgesetze kann er nur Einspruch einlegen.

Ein heller Sitzungssaal mit Holztischen im flachen Bogen und leeren blauen Stühlen im Tageslicht
Bild: KI-generiert

Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit [1]. Jedes Gesetz, das der Bundestag beschließt, geht an den Bundesrat, auch wenn er nicht jedes aufhalten kann [8]. Er hat 69 Stimmen, verteilt auf die 16 Länder [3]. Wie Bund und Länder ihre Zuständigkeiten teilen, beschreibt politische-news.de unter Föderalismus: Bund und Länder.

Wer im Bundesrat sitzt

Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Die Regierungen bestellen und berufen sie ab und können sie durch andere Regierungsmitglieder vertreten lassen [2]. Der Bundesrat selbst nennt sich deshalb ein "Parlament der Länderregierungen". Mitglied kann nur sein, wer in einer Landesregierung Sitz und Stimme hat. Die Opposition in den Ländern kann sich im Bundesrat nicht unmittelbar Gehör verschaffen [3]. Den Ausschüssen des Bundesrates können auch andere Mitglieder oder Beauftragte der Landesregierungen angehören [6]. Nach dem Handwörterbuch treten dort häufig Landesbeamte als vollberechtigte Mitglieder an die Stelle der Minister und prägen die eher sachbezogene Arbeitsweise des Bundesrates [4].

Wahlen zum Bundesrat gibt es nicht und damit auch keine Wahlperioden. Der Bundesrat bezeichnet sich als "ewiges Organ", das sich durch die Landtagswahlen von Zeit zu Zeit erneuert [3]. Kommt nach einer Landtagswahl eine neue Regierung ins Amt, benennt sie ihre Mitglieder neu. Bis die neue Regierung im Landtag vereidigt ist, geben Mitglieder der alten Regierung die Stimmen des Landes ab [3]. Wie Landtage und Landesregierungen arbeiten, steht auf der Seite Landtage und Landesregierungen.

Oft heißt der Bundesrat "Länderkammer". Die Politikwissenschaftlerin Ursula Münch hält den Ausdruck im Handwörterbuch des politischen Systems für irreführend, weil der Bundesrat ein Organ des Bundes ist [4].

Warum Deutschland einen Bundesrat hat

Bundesstaaten können ihre Gliedstaaten auf zwei Arten an der Politik beteiligen. Beim Senatsmodell wählt das Volk in jedem Gliedstaat gleich viele Senatoren, die gleichberechtigt an der Gesetzgebung mitwirken. Beim Bundesratsmodell entsenden die Regierungen ihre Vertreter [4]. Nach dem Handwörterbuch bestärkten 1948 und 1949 die Beurteilung des Bundesrates im Kaiserreich, die negativen Erfahrungen mit dem Reichsrat der Weimarer Republik und das gute Funktionieren des Länderrates der Bizone viele Beteiligte darin, die Bundesratslösung zu wählen. Kritiker hielten die Mitglieder eines solchen Bundesrates für zu schwach demokratisch legitimiert. Der Parlamentarische Rat wählte eine "abgeschwächte Bundesratslösung": Der Bundesrat ist dem Bundestag nicht gleichberechtigt, und die Stimmen der Länder sind nach Einwohnerzahl gestaffelt [4].

Die 69 Stimmen der Länder

Wie viele Stimmen ein Land hat, regelt Artikel 51 nach Einwohnerzahl. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen. Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, mit mehr als sechs Millionen fünf und mit mehr als sieben Millionen sechs Stimmen [2]. Jedes Land kann so viele Mitglieder entsenden, wie es Stimmen hat. Insgesamt sind das 69 Stimmen und 69 ordentliche Mitglieder. Die absolute Mehrheit liegt bei 35 Stimmen, die Zweidrittelmehrheit bei 46 [3].

Sechzehn kleine Holzklötze unterschiedlicher Höhe stehen in einer Reihe auf einem hellen Tisch
Bild: KI-generiert
StimmenLänder
6Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
5Hessen
4Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
3Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland

Die Verteilung stammt aus der Übersicht des Bundesrates zur Zusammensetzung mit Stand vom 09.09.2026 [5]. Das Handwörterbuch nennt dieselbe Verteilung seit der deutschen Einheit, in deren Folge die Stimmzahl der großen Länder erhöht wurde [4]. Der Bundesrat beschreibt die Staffelung als Kompromiss: Die Länder sollen gleich behandelt werden, und zugleich sollen die Einwohnerzahlen zählen. Die großen Länder sollen die übrigen nicht übertrumpfen, die kleinen die großen aber auch nicht überstimmen können [3].

Ein Land stimmt nur einheitlich ab

Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder ihre Vertreter abgegeben werden [2]. Jede Landesregierung legt ihr Abstimmungsverhalten vorher fest. In Koalitionsregierungen müssen sich die Partner einigen und halten das nach dem Handwörterbuch normalerweise im Koalitionsvertrag fest [4]. Für Beschlüsse braucht der Bundesrat mindestens die Mehrheit seiner Stimmen, also 35 [6, 3]. Eine Enthaltung ist keine Ja-Stimme und trägt zu diesen 35 Stimmen nichts bei, denn Artikel 52 Absatz 3 knüpft an die Mehrheit der Stimmen des Bundesrates insgesamt an. Zustimmungsgesetze scheitern nach dem Handwörterbuch inzwischen häufig an der Zahl der Enthaltungen [4].

Mitwirkung an Gesetzen

Der Bundesrat ist an jedem Bundesgesetz beteiligt, mit unterschiedlichem Gewicht. Er kann selbst Gesetzentwürfe beim Bundestag einbringen. Entwürfe der Bundesregierung gehen zuerst an ihn, und er kann innerhalb von sechs Wochen Stellung nehmen, auf Verlangen aus wichtigem Grund und bei Grundgesetzänderungen innerhalb von neun Wochen. Eine ausnahmsweise besonders eilbedürftige Vorlage kann die Bundesregierung schon nach drei Wochen dem Bundestag zuleiten [7]. Das Handwörterbuch nennt dies den "ersten" oder "politischen Durchgang" [4]. Nach dem Beschluss im Bundestag geht jedes Gesetz erneut an den Bundesrat [8].

Eine Frau und ein Mann in Geschäftskleidung gehen mit Mappen einen langen hellen Flur entlang, von hinten gesehen
Bild: KI-generiert

Ab hier kommt es auf die Art des Gesetzes an [8, 9]:

  • Zustimmungsgesetze kommen nur zustande, wenn der Bundesrat zustimmt. Das betrifft laut Bundesrat etwa Gesetze mit Auswirkungen auf die Finanzen oder Verwaltungen der Länder und Änderungen des Grundgesetzes. Rund ein Drittel der Gesetze sind Zustimmungsgesetze [10].
  • Gegen Einspruchsgesetze kann der Bundesrat nach einem Vermittlungsverfahren binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Der Bundestag kann ihn mit der Mehrheit seiner Mitglieder zurückweisen. Hat der Bundesrat mit zwei Dritteln seiner Stimmen widersprochen, braucht der Bundestag zwei Drittel der abgegebenen Stimmen, mindestens aber die Mehrheit seiner Mitglieder [8, 10].
  • Für eine Änderung des Grundgesetzes braucht es zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates [11]. Mehr dazu unter Wie das Grundgesetz geändert wird.

Der Anteil der Zustimmungsgesetze ist gesunken. Die Föderalismusreform I von 2006 sollte ihn begrenzen [4]. In der 18. Wahlperiode des Bundestages (2013 bis 2017) lag er laut Handwörterbuch bei 35,8 Prozent und damit so niedrig wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik [4].

Der Vermittlungsausschuss

Finden Bundestag und Bundesrat keine gemeinsame Linie, kann ein Ausschuss aus Mitgliedern beider Häuser einberufen werden. Den Antrag kann der Bundesrat bei jedem Gesetz stellen, Bundestag und Bundesregierung nur bei Zustimmungsgesetzen [8]. Der Ausschuss hat 32 Mitglieder: Jede Landesregierung benennt eins, die 16 Sitze des Bundestages werden nach Stärke der Fraktionen verteilt. Die Mitglieder sind an Weisungen nicht gebunden, die Sitzungen sind vertraulich. Der Ausschuss beschließt selbst keine Gesetze, er erarbeitet einen Einigungsvorschlag, über den Bundestag und Bundesrat öffentlich abstimmen [10].

Ein ovaler Besprechungstisch mit Stühlen auf beiden Seiten, Wassergläsern und geschlossenen Mappen im warmen Licht
Bild: KI-generiert

Laut Bundesrat beschloss der Bundestag von 1949 bis 2025 insgesamt 9.059 Gesetze. Der Vermittlungsausschuss wurde 960-mal angerufen, davon 839-mal durch den Bundesrat, 101-mal durch die Bundesregierung und 20-mal durch den Bundestag [10]. Nach Angaben des Bundestages sind nur in einem Bruchteil der Fälle die Vorlagen am Ende gescheitert, meist gab es einen Kompromiss. Unterschiedliche politische Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat führen laut Bundestag dazu, dass der Ausschuss häufiger tätig wird [12]. Die Mehrheiten im Bundesrat ändern sich mit den Landtagswahlen, weil jede neue Landesregierung ihre Mitglieder neu bestellt [3].

Weitere Aufgaben

Der Bundesrat wirkt auch über die Gesetzgebung hinaus an der Politik des Bundes mit:

  • Bestimmte Rechtsverordnungen der Bundesregierung oder eines Bundesministers brauchen seine Zustimmung, etwa wenn sie auf zustimmungspflichtigen Gesetzen beruhen oder die Länder sie ausführen [13].
  • Für Angelegenheiten der Europäischen Union kann er eine Europakammer bilden, deren Beschlüsse als Beschlüsse des Bundesrates gelten [6].
  • Er wählt die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts, der Bundestag die andere Hälfte [14]. Mehr dazu unter Das Bundesverfassungsgericht.
  • Den Verteidigungsfall stellt der Bundestag auf Antrag der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates fest, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages [15].
  • Er kann wie der Bundestag den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Dafür braucht es zwei Drittel seiner Stimmen [20].

Die Mitglieder der Bundesregierung haben das Recht und auf Verlangen die Pflicht, an den Sitzungen des Bundesrates teilzunehmen. Die Bundesregierung muss den Bundesrat über die Führung der Geschäfte auf dem Laufenden halten [16].

Präsident und Präsidium

Der Bundesrat wählt seinen Präsidenten auf ein Jahr. Der Präsident beruft den Bundesrat ein und muss das tun, wenn mindestens zwei Länder oder die Bundesregierung es verlangen [6]. Nach einer Vereinbarung der Ministerpräsidenten von 1950, dem Königsteiner Abkommen, wechselt das Amt reihum unter den Regierungschefs der Länder. Die Reihenfolge beginnt mit dem einwohnerstärksten Land und endet mit dem einwohnerschwächsten, unabhängig von den parteipolitischen Mehrheiten [4].

Am 16.10.2026 hat der Bundesrat den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, einstimmig zum Präsidenten gewählt. Seine Amtszeit beginnt am 01.11.2026 [17]. Er folgt auf den Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte, der bei der Übergabe am 03.10.2026 vom Wechsel "von dem kleinsten zu dem einwohnerstärksten Bundesland" sprach [18]. Ist der Bundespräsident verhindert, nimmt der Bundesratspräsident dessen Befugnisse wahr [19]. Mehr dazu auf der Seite Der Bundespräsident: Aufgaben und Wahl. Wie der Bundesrat aus Sicht Sachsen-Anhalts arbeitet, beschreibt politische-news.de unter Der Bundesrat.

  1. Gesetz Art 50 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz Art 51 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Stimmenverteilung. Bundesrat. Stand Stand 09.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
  4. Studie Bundesrat (Handwörterbuch des politischen Systems). Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 8. Auflage, Springer VS 2021. abgerufen am 29.10.2026
  5. Behörde Die Zusammensetzung des Bundesrates seit 9. September 2026. Bundesrat. Stand 09.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz Art 52 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz Art 76 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  8. Gesetz Art 77 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  9. Gesetz Art 78 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  10. Behörde Der Vermittlungsausschuss: Kompromissfindung in der Gesetzgebung des Bundes. Bundesrat. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
  11. Gesetz Art 79 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  12. Behörde Vermittlungsverfahren. Deutscher Bundestag. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  13. Gesetz Art 80 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  14. Gesetz Art 93 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  15. Gesetz Art 115a GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  16. Gesetz Art 53 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  17. Behörde Rückblick auf die Plenarsitzung am 16. Oktober 2026. Bundesrat. Stand 16.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
  18. Behörde Von Bremen nach Nordrhein-Westfalen: Andreas Bovenschulte übergibt Staffelstab der Bundesratspräsidentschaft an Hendrik Wüst. Bundesrat. Stand 03.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
  19. Gesetz Art 57 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  20. Gesetz Art 61 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.