Mitmachen in der DemokratieRatgeber

Abgeordnete erreichen und anschreiben

Deine Bundestagsabgeordneten findest du auf bundestag.de über die Suche nach Wahlkreis, Postleitzahl oder Bundesland. Erreichbar sind sie per Post an Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, per E-Mail über ihr Büro oder in Sprechstunden im Wahlkreisbüro. Ein formales Prüfverfahren für dein Anliegen bietet dagegen die Petition.

Ein Mann mittleren Alters verschließt am Holzschreibtisch einen Briefumschlag, daneben ein Füller und ein gefaltetes Blatt
Bild: KI-generiert

Abgeordnete sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen [1]. Du kannst dich an sie wenden, wenn dich ein Gesetz betrifft, wenn du eine Frage zu ihrer Arbeit hast oder wenn du auf ein Problem in deiner Region aufmerksam machen willst. Dem 21. Deutschen Bundestag gehören 630 Abgeordnete an [2].

Die richtige Ansprechperson finden

Für den Bundestag ist das Bundesgebiet in 299 Wahlkreise eingeteilt, von 64 in Nordrhein-Westfalen bis 2 in Bremen [4]. In jedem Wahlkreis bewerben sich Kandidatinnen und Kandidaten um die Erststimme, weitere Abgeordnete ziehen über die Landeslisten ihrer Parteien ein [3]. Auf bundestag.de lässt sich die Liste der Abgeordneten nach Name, Fraktion, Bundesland, Wahlkreis, Postleitzahl oder Ort filtern [5]. So findest du die Abgeordneten, die aus deiner Gegend kommen, auch solche, die über eine Liste gewählt wurden.

Kleines Bürgerbüro im Erdgeschoss eines Stadthauses von der Straße aus gesehen, großes Fenster, Pflanzen und ein leerer Stuhl
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Wenn dein Wahlkreis keinen direkt gewählten Abgeordneten hat

Seit der Wahlrechtsreform bekommt ein Wahlkreissieger nur dann ein Mandat, wenn der Sitz durch die Zweitstimmen seiner Partei im Land gedeckt ist [3]. Bei der Bundestagswahl 2025 zogen deshalb 23 Bewerberinnen und Bewerber trotz Sieg im Wahlkreis nicht in den Bundestag ein [3]. Wohnst du in einem dieser Wahlkreise, kannst du dich an Abgeordnete aus deinem Bundesland wenden, die über die Landesliste gewählt wurden. Die Suche nach Bundesland oder Postleitzahl hilft dabei [5]. Wie Erst- und Zweitstimme zusammenwirken, erklärt Erststimme und Zweitstimme.

Landtag, Gemeinde und Europa

Nicht jedes Anliegen gehört in den Bundestag. Nach dem Grundgesetz ist die Ausübung staatlicher Befugnisse grundsätzlich Sache der Länder, soweit das Grundgesetz nichts anderes regelt oder zulässt [12]. Auch das Recht der Gesetzgebung liegt bei den Ländern, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund Gesetzgebungsbefugnisse verleiht [13]. Geht es um ein Landesgesetz oder eine Landesbehörde, sind deshalb oft die Abgeordneten deines Landtags die richtigen Ansprechpersonen. Manche Anliegen fallen in die Zuständigkeit der Länder; eine Übersicht aller Petitionsausschüsse mit Kontaktdaten steht auf dem gemeinsamen Petitionsportal von Bund und Ländern [16]. Wie Landtage arbeiten, steht unter Landtage und Landesregierungen. Für Fragen vor Ort sind Gemeinderat und Bürgermeister da, mehr dazu unter Gemeinderat und Bürgermeister: Demokratie in der Gemeinde. Aus Deutschland kommen in der Wahlperiode 2024 bis 2029 96 Mitglieder des Europäischen Parlaments. Das Verbindungsbüro des Parlaments in Berlin führt eine Liste der deutschen Europaabgeordneten für 2024 bis 2029 [9].

Wege der Kontaktaufnahme

Die Postanschrift für alle Bundestagsabgeordneten lautet: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Allgemeine Anfragen gehen an mail@bundestag.de [6]. Wenn du Kontaktdaten, Fraktion, Wahlkreis oder Ausschüsse einzelner Abgeordneter brauchst, gibt die Bundestagsverwaltung diese Angaben auf Anfrage heraus; zuständig ist das Tagungsbüro [6]. Telefonisch ist die Zentrale des Bundestages unter +49 30 227 0 erreichbar [6]. Für die Kommunikation mit Abgeordneten ist auch verschlüsselte E-Mail nach dem Standard S/MIME möglich. Die Zertifikate stehen im Adressbuch auf bundestag.de [6].

Wahlkreisbüro und Sprechstunde

Viele Abgeordnete haben neben dem Büro in Berlin ein Büro im Wahlkreis. Ein Bericht aus dem Webarchiv des Bundestages (Textarchiv 2015, Datumsvermerk 21.08.2016) beschreibt das Abgeordnetenbüro als erste Adresse für Bürgeranliegen im Wahlkreis oder in Berlin. Wann Sprechstunden stattfinden, erfährst du nach diesem Bericht auf der Website der oder des Abgeordneten oder im Wahlkreisbüro [8]. Viele boten damals etwa einmal im Monat eine Bürgersprechstunde an, andere waren nach Bedarf telefonisch oder per E-Mail erreichbar [8].

Derselbe Bericht gibt einen Eindruck von der Post, die in einem Büro ankommt. Die Leiterin eines Abgeordnetenbüros schilderte damals für ihr Büro, dass die meisten Anfragen aus Kampagnen von Interessenverbänden stammten und dass Einzelanliegen von Bürgern bei etwa 15 bis 20 pro Woche lagen [8]. Viele Bürgeranfragen landeten damals nach dem Bericht bei den rund 1.700 wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; die Korrespondenz zu erledigen, war in der Regel ihre Aufgabe [8]. Ein persönlich formulierter Brief zu einem konkreten Fall fällt in dieser Menge eher auf als ein vorgefertigter Kampagnentext. Das ist unsere Einschätzung, keine Aussage des Bundestages.

Was Abgeordnete tun können

Ein Weg, ein Anliegen weiterzutragen, ist die schriftliche Frage. Jede und jeder Abgeordnete darf in jedem Monat bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Die Antworten sollen binnen einer Woche nach Eingang beim Bundeskanzleramt vorliegen und werden in der folgenden Woche gesammelt als Bundestagsdrucksache veröffentlicht [14]. Daneben gibt es in jeder Sitzungswoche eine Fragestunde im Plenum. Dafür darf jedes Mitglied des Bundestages vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Meist antwortet ein Parlamentarischer Staatssekretär oder ein Bundesminister, und Zusatzfragen sind möglich [15]. Größere Themen behandeln Kleine und Große Anfragen. Sie kann eine einzelne Abgeordnete nicht allein stellen: Nötig ist eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages, und die Fragen gehen über den Bundestagspräsidenten an die Bundesregierung [18]. Ob jemand eine Frage aus einer Bürgerzuschrift aufgreift, entscheidet die oder der Abgeordnete selbst. Ein bestimmtes Ergebnis kann dir niemand versprechen, denn Abgeordnete sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden [1]. Über Gerichtsurteile entscheiden sie nicht. Selbst der Petitionsausschuss des Bundestages kann Gerichtsentscheidungen wegen der Unabhängigkeit der Gerichte nicht überprüfen [10].

Zwei Erwachsene sprechen an einem kleinen runden Tisch in einem hellen Büro, zwischen ihnen ein Notizblock und zwei Kaffeetassen
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Wenn du einem Abgeordneten etwas Vertrauliches mitteilst, greift Artikel 47 des Grundgesetzes. Abgeordnete sind berechtigt, über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst das Zeugnis zu verweigern. Soweit dieses Recht reicht, ist die Beschlagnahme von Schriftstücken unzulässig [7].

Ein Schreiben aufbauen

Die folgenden Punkte sind unser Vorschlag, wie ein Brief oder eine E-Mail an Abgeordnete gut lesbar wird.

  1. Betreff mit dem Thema in wenigen Wörtern, etwa dem Namen des Gesetzes oder der Behörde.
  2. Gleich am Anfang sagen, wer du bist und aus welchem Ort du schreibst, damit das Büro den Bezug zum Wahlkreis sieht.
  3. Das Anliegen in zwei oder drei Sätzen schildern, mit Daten und Aktenzeichen, wenn es um einen eigenen Fall geht.
  4. Eine konkrete Frage stellen oder eine Bitte formulieren, auf die man antworten kann.
  5. Name und Postanschrift angeben, auch bei einer E-Mail, damit eine Antwort möglich ist.

Besuch im Bundestag auf Einladung

Abgeordnete können Besuchergruppen mit mindestens zehn Teilnehmenden in den Bundestag einladen, zu einem Plenarbesuch oder zu einem Informationsbesuch [11]. Der Plenarbesuch dauert etwa eine Stunde, der Informationsbesuch umfasst einen Vortrag von 45 Minuten über Aufgaben, Arbeitsweise und Zusammensetzung des Parlaments sowie über Geschichte und Architektur des Reichstagsgebäudes. Bei beiden gehören ein Gespräch mit der oder dem einladenden Abgeordneten, ein Imbiss und ein Gruppenfoto dazu [11]. Die Nachfrage ist nach Angaben des Bundestages in der Regel deutlich größer als die Zahl der Plätze. Anfragen richtest du direkt an deine Abgeordneten oder an deren Wahlkreisbüros [11].

Eine Gruppe erwachsener Besucher geht eine spiralförmige Rampe in einer großen Glaskuppel hinauf, draußen blauer Himmel
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Eine Debatte kannst du auch ohne Einladung verfolgen. Für den Besuch einer Plenarsitzung brauchst du eine vorherige Terminbuchung, online, per Fax oder per Post an den Besucherdienst. Weil die Plätze begrenzt sind, rät der Bundestag zur frühzeitigen schriftlichen Anmeldung [17]. Besuche sind nur in Sitzungswochen möglich, mittwochs ab 14:00 Uhr sowie donnerstags und freitags ab 9:00 Uhr, und dauern etwa eine Stunde. Ist die Sitzung schon beendet, gibt es zur vollen Stunde Informationsvorträge [17].

Weiterlesen

Was Abgeordnete im Bundestag den Tag über tun, erklärt Was Bundestagsabgeordnete tun. Den förmlichen Weg beschreibt Eine Petition an den Bundestag einreichen, weitere Formen der Beteiligung sammelt Mitmachen in der Demokratie. Wie Diäten und Nebeneinkünfte geregelt sind, steht bei politische-news.de unter Diäten und Nebeneinkünfte.

  1. Gesetz Art 38 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  2. Behörde Abgeordneten-Statistik: Der neue Bundestag in Zahlen. Deutscher Bundestag. Stand 24.02.2025. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde 23 Erststimmensieger ziehen nicht ins Parlament ein. Deutscher Bundestag. Stand 24.02.2025. abgerufen am 29.10.2026
  4. Behörde Wahlkreiseinteilung. Die Bundeswahlleiterin. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Behörde Abgeordnete. Deutscher Bundestag. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Behörde Kontakt mit Abgeordneten und der Bundestagsverwaltung. Deutscher Bundestag. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz Art 47 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  8. Behörde Schaltzentrale der parlamentarischen Arbeit. Deutscher Bundestag. Stand 2015 (Vermerk 21.08.2016). abgerufen am 29.10.2026
  9. Behörde Berlin. Europäisches Parlament, Verbindungsbüro in Deutschland. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  10. Behörde Allgemeine Hinweise zum Petitionsverfahren. Deutscher Bundestag. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  11. Behörde Besuch auf Einladung eines Abgeordneten. Deutscher Bundestag. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  12. Gesetz Art 30 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  13. Gesetz Art 70 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  14. Behörde Schriftliche Frage (Parlamentsbegriffe A bis Z). Deutscher Bundestag. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  15. Behörde Fragestunde (Parlamentsbegriffe A bis Z). Deutscher Bundestag. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  16. Behörde Petitionsausschuss. Deutscher Bundestag. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  17. Behörde Besuch einer Plenarsitzung. Deutscher Bundestag. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  18. Behörde Kleine und Große Anfragen. Deutscher Bundestag. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.