Wahlen in DeutschlandRatgeber
Die Europawahl in Deutschland
Bei der Europawahl wählst du alle fünf Jahre die 96 deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Du hast eine Stimme für die Liste einer Partei oder politischen Vereinigung, wählen darfst du ab 16 Jahren. Eine Sperrklausel gibt es in Deutschland seit der Europawahl 2014 nicht mehr.

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union [12]. Aus Deutschland kommen 96 Abgeordnete. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt [1]. Zuletzt fand die Europawahl in Deutschland am 09.06.2024 statt, es war die Wahl zum 10. Europäischen Parlament [3]. Anders als bei der Bundestagswahl gibt es nur eine Stimme und keine Sperrklausel [1, 7].
Was das Europäische Parlament entscheidet
Die meisten Gesetze der EU verabschieden Parlament und Rat gemeinsam auf Vorschlag der Kommission. Das Parlament nennt dieses Verfahren ordentliches Gesetzgebungsverfahren oder Mitentscheidungsverfahren [13]. Nach dem Europalexikon der Bundeszentrale für politische Bildung (3. Auflage 2020) ist das Parlament im Gesetzgebungsprozess in fast allen Gebieten gegenüber dem Ministerrat gleichberechtigt [12]. Es ist an der Ernennung der Europäischen Kommission beteiligt, wählt den Europäischen Bürgerbeauftragten und hat Rechte bei der Haushaltskontrolle. Es kann Untersuchungsausschüsse einsetzen [12].

Das Europalexikon nennt den Misstrauensantrag gegen die Kommission das schärfste Kontrollinstrument des Parlaments; dafür ist eine Zweidrittelmehrheit nötig [12]. Beschränkt bleiben die Befugnisse nach derselben Quelle in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik [12]. Für die Wahlperiode ab 2024 hat das Parlament insgesamt 720 Sitze, 96 davon entfallen auf Deutschland [11].
Wie in Deutschland gewählt wird
Es gibt kein einheitliches europäisches Wahlrecht. Gewählt wird nach nationalen Gesetzen, in Deutschland nach dem Europawahlgesetz und der Europawahlordnung [3]. Die Wahl folgt den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listen. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme [1]. Parteien und sonstige politische Vereinigungen können entweder Listen für einzelne Länder oder eine gemeinsame Liste für alle Länder einreichen [1]. Anders als bei der Bundestagswahl können Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber nicht kandidieren [11]. Die Listen sind geschlossen. Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber legen die Parteien fest, du kannst sie mit deiner Stimme nicht verändern [2].
Den Wahltag bestimmt die Bundesregierung im Rahmen des Zeitraums, den die EU festlegt [1]. Dieser Zeitraum reicht für alle Mitgliedstaaten grundsätzlich von Donnerstag bis Sonntag, damit die Länder ihre Wahltraditionen beibehalten können. In den meisten Mitgliedstaaten wird wie in Deutschland an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag gewählt, in den Niederlanden zum Beispiel an einem Donnerstag [3]. Für 2024 bestätigte der Rat der EU den Zeitraum vom 06. bis 09.06.2024 [3].
Wie aus Stimmen Sitze werden
Für die Sitzverteilung werden die Stimmen jedes Wahlvorschlags im ganzen Wahlgebiet zusammengezählt. Listen derselben Partei in verschiedenen Ländern gelten als verbunden, solange sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden [1]. Berechnet wird nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers: Die Stimmen werden durch einen gemeinsamen Divisor geteilt, die Ergebnisse werden ab 0,5 auf- und darunter abgerundet [2]. Der Divisor wird so lange angepasst, bis genau 96 Sitze vergeben sind [1, 2]. Bei Europawahlen in Deutschland wird dieses Verfahren seit 2009 angewendet [2]. In einem zweiten Schritt werden die Sitze einer Partei, die mit Listen für einzelne Länder angetreten ist, nach ihren Stimmen auf diese Länder verteilt; auch dabei muss die Gesamtzahl der Sitze eingehalten werden [2]. Ausprobieren kannst du die Rechnung mit dem Rechner zur Sitzverteilung nach Sainte-Laguë.
Vom Wahllokal zum amtlichen Ergebnis
Nach Schließung der Wahllokale zählen die Wahlvorstände die Stimmzettel ihres Wahlbezirks aus und melden das Ergebnis als Schnellmeldung an die nächste Ebene. Über Kreise und Länder laufen die Zahlen bei der Bundeswahlleiterin zusammen, die daraus das vorläufige Ergebnis ermittelt [2]. Für das endgültige Ergebnis prüfen Kreis- und Landeswahlausschüsse die Niederschriften der Wahlvorstände und können rechnerische Fehler berichtigen. Am Ende stellt der Bundeswahlausschuss fest, welche Wahlvorschläge wie viele Sitze erhalten und wer gewählt ist [2].
Wer wählen und gewählt werden darf
Wahlberechtigt sind Deutsche, die am Wahltag 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem anderen EU-Staat wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind [1]. Wahlberechtigt sind außerdem Deutsche außerhalb der EU, die nach § 12 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes zum Bundestag wahlberechtigt sind [1, 11]. Das Wahlalter von 16 Jahren galt erstmals bei der Europawahl 2024; von 1979 bis 2019 lag es bei 18 Jahren [5]. Wählbar ist weiterhin erst, wer am Wahltag 18 Jahre alt ist [1, 5]. Allgemeine Fragen zum Wahlalter in Bund und Ländern beantwortet die Seite Wer wählen darf: Wahlalter und Wahlrecht.

Auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten, die in Deutschland wohnen, dürfen hier wählen, wenn sie die gleichen Bedingungen bei Alter und Aufenthalt erfüllen [1, 6]. Sie müssen im Wählerverzeichnis stehen. Wer das erste Mal in Deutschland wählen will, stellt einen Antrag auf Eintragung bei der Gemeinde; 2024 musste er spätestens am 21. Tag vor der Wahl eingehen [6]. Wer einmal auf Antrag eingetragen war und ohne Wegzug ins Ausland gemeldet bleibt, wird bei späteren Europawahlen von Amts wegen eingetragen [6]. Wählen darf jede Person nur einmal und nur persönlich, auch wenn sie zugleich in einem anderen Mitgliedstaat wahlberechtigt ist [1]. Wer als EU-Bürgerin oder EU-Bürger lieber die Abgeordneten des Herkunftslandes wählen möchte und in Deutschland von Amts wegen eingetragen ist, muss schriftlich beantragen, nicht im deutschen Wählerverzeichnis geführt zu werden. 2024 galt dafür ebenfalls der 21. Tag vor der Wahl [6].
Kandidieren können nur Listen. Wahlvorschläge reichen Parteien und sonstige politische Vereinigungen ein, die mitgliedschaftlich organisiert sind und Sitz, Tätigkeit und Mitglieder in der EU haben [1]. Ob eine Partei eine gemeinsame Liste für alle Länder oder Listen für einzelne Länder einreicht, entscheidet in der Regel ihr Bundesvorstand [1].
Warum es keine Sperrklausel gibt
Bis zur Europawahl 2009 galt in Deutschland eine Fünf-Prozent-Hürde [7]. Das Bundesverfassungsgericht erklärte sie am 09.11.2011 für nichtig, weil sie unter den damaligen Verhältnissen gegen die Wahlrechtsgleichheit und die Chancengleichheit der Parteien verstieß [8]. Der Bundestag führte daraufhin eine Drei-Prozent-Hürde ein. Auch sie erklärte das Gericht am 26.02.2014 für verfassungswidrig; die Entscheidung erging mit 5 zu 3 Stimmen [9]. Seit der Europawahl 2014 werden die Sitze ohne Sperrklausel verteilt [7].
Der Rat der EU beschloss am 13.07.2018 eine Änderung des Direktwahlakts, die eine Sperrklausel von mindestens zwei und höchstens fünf Prozent vorsieht [11]. Nach Angaben der Bundesregierung wäre Deutschland mit Inkrafttreten dieses Beschlusses verpflichtet, eine Mindestschwelle von nicht weniger als zwei Prozent festzulegen [10]. Am 15.06.2023 stimmten im Bundestag 568 Abgeordnete für das nötige Zustimmungsgesetz, 111 dagegen; erforderlich war eine Zweidrittelmehrheit [10]. Nach einem Beitrag aus dem Büro der Bundeswahlleiterin in der Fachzeitschrift WISTA (Ausgabe 2/2024) hatten Bundestag und Bundesrat das Gesetz im Sommer 2023 beschlossen, es war aber noch nicht in Kraft getreten [11]. Das Bundesverfassungsgericht wies am 06.02.2024 Anträge gegen das Zustimmungsgesetz als unzulässig zurück und vermerkte in seiner Pressemitteilung vom 29.02.2024, das Zustimmungsgesetz sei noch nicht in Kraft getreten [15]. Laut Wahl-Lexikon der Bundeswahlleiterin (Stand 21.01.2025) gibt es bei der Europawahl keine Sperrklausel mehr [7]. Wie Sperrklauseln bei anderen Wahlen wirken, erklärt die Seite Die Fünf-Prozent-Hürde.
Das Ergebnis der Europawahl 2024 in Deutschland
Bei der Europawahl am 09.06.2024 waren in Deutschland 61.963.020 Menschen wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung lag bei 64,7 Prozent, 2019 waren es 61,4 Prozent [4]. Die Zahl der Wahlberechtigten war gegenüber 2019 nach eigener Rechnung um 362.757 gestiegen [4]. Sitze erhielten 15 Parteien und politische Vereinigungen [4]. Das endgültige Ergebnis nach Stimmenanteil [4]:

| Partei | Stimmenanteil 2024 | Sitze 2024 |
|---|---|---|
| CDU | 23,7 % | 23 |
| AfD | 15,9 % | 15 |
| SPD | 13,9 % | 14 |
| GRÜNE | 11,9 % | 12 |
| CSU | 6,3 % | 6 |
| BSW | 6,2 % | 6 |
| FDP | 5,2 % | 5 |
| DIE LINKE | 2,7 % | 3 |
| FREIE WÄHLER | 2,7 % | 3 |
| Volt | 2,6 % | 3 |
| Die PARTEI | 1,9 % | 2 |
| Tierschutzpartei | 1,4 % | 1 |
| ÖDP | 0,6 % | 1 |
| FAMILIE | 0,6 % | 1 |
| 0,6 % | 1 |
Ohne Sperrklausel reichten 2024 Ergebnisse von 0,6 Prozent für einen Sitz [4]. Die WISTA-Autorin hatte vor der Wahl erwartet, dass erneut sogenannte Kleinstparteien ins Europaparlament einziehen [11]. Wie sich die Beteiligung an Wahlen in Deutschland über die Jahre entwickelt hat, zeigt die Seite Wahlbeteiligung in Deutschland.
Die nächste Europawahl
Europawahlen finden nach dem Direktwahlakt im letzten Jahr der fünfjährigen Wahlperiode statt, in dem Zeitraum, der der ersten Europawahl vom 07. bis 10.06.1979 entspricht [3]. Der Rat kann diesen Zeitraum nach Anhörung des Parlaments einstimmig verlegen. Bis zur Wahl 2024 geschah das viermal: 1984 und 1989 um eine Woche nach hinten, 2014 und 2019 um zwei Wochen nach vorn [3]. Nach dem Fünf-Jahres-Rhythmus des Europawahlgesetzes fällt die nächste Wahl ins Jahr 2029 [1]. Den genauen Tag legt die Bundesregierung fest und gibt ihn im Bundesgesetzblatt bekannt [1].
Weitere Änderungen am europäischen Wahlrecht waren 2023 Thema im Bundestag. Am 25.05.2023 sprach sich der Bundestag in einer Stellungnahme auf Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, mit der Mehrheit dieser damaligen Regierungsfraktionen und gegen die Stimmen der Opposition, für einen Vorschlag des Europäischen Parlaments für einen "Direktwahlakt 2022" aus [14]. Der Vorschlag sieht nach Angaben des Bundestages unter anderem transnationale Listen in einem unionsweiten Wahlkreis vor, ein europaweites Wahlalter von 16 Jahren, einen einheitlichen Wahltag am 9. Mai und geschlechterparitätisch besetzte Listen [14]. Der Bundestag empfahl der Bundesregierung, diesen Vorschlag zu unterstützen, und nannte bei Einzelfragen wie der Geschlechterparität noch Klärungsbedarf [14].
Was EU-Recht für Bundesländer wie Sachsen-Anhalt bedeutet, erklärt politische-news.de unter Was die EU für die Länder bedeutet.
- Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG). Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 11.01.2023. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Das Wahlsystem (Europawahl 2024). Die Bundeswahlleiterin. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024. Die Bundeswahlleiterin. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Europawahl 2024: Ergebnisse Deutschland (endgültiges Ergebnis). Die Bundeswahlleiterin. Stand endgültiges Ergebnis 2024. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Wahlalter. Die Bundeswahlleiterin. Stand Stand 13.02.2023. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Europawahl 2024). Die Bundeswahlleiterin. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Sperrklausel. Die Bundeswahlleiterin. Stand Stand 21.01.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht verfassungswidrig (Pressemitteilung Nr. 70/2011). Bundesverfassungsgericht. Stand 09.11.2011. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht ist unter den gegenwärtigen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen verfassungswidrig (Pressemitteilung Nr. 14/2014). Bundesverfassungsgericht. Stand 26.02.2014. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Einführung einer Sperrklausel bei EU-Wahlen beschlossen. Deutscher Bundestag. Stand 15.06.2023. abgerufen am 29.10.2026
- Studie Europawahl 2024 (WISTA Wirtschaft und Statistik 2/2024). Statistisches Bundesamt, Anna-Karina Elbert. Stand Ausgabe 2/2024. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Europäisches Parlament (EP) (Das Europalexikon). Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 3. Auflage 2020. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Die Legislativbefugnis. Europäisches Parlament. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Reformdebatte zu den Europawahlen. Deutscher Bundestag. Stand 25.05.2023. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Unzulässige Anträge gegen die Zustimmung Deutschlands zum Direktwahlakt 2018 (Einführung Zwei-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen) (Pressemitteilung Nr. 23/2024). Bundesverfassungsgericht. Stand 29.02.2024. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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