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Der Bundeskanzler: Wahl und Befugnisse

Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt und braucht im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder. Er bestimmt nach Artikel 65 des Grundgesetzes die Richtlinien der Politik. Abgewählt werden kann er nur, indem der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt.

Ein langer, leerer Besprechungstisch aus hellem Holz mit Lederstühlen im Morgenlicht, darauf eine Wasserkaraffe
Bild: KI-generiert

Der Bundeskanzler leitet die Bundesregierung. Er ist das einzige Regierungsmitglied, das der Bundestag wählt, und er bestimmt die Richtlinien der Politik. Seit dem 6. Mai 2025 ist Friedrich Merz (CDU) Bundeskanzler, gewählt für die 21. Wahlperiode von 2025 bis 2029 [10]. Wie das Kabinett insgesamt arbeitet, steht auf der Seite Die Bundesregierung.

Die Stellung in der Bundesregierung

Nach Artikel 62 des Grundgesetzes besteht die Bundesregierung aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern [1]. Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt die herausragende Stellung des Kanzlers als Kanzlerprinzip. Er ist als einziges Mitglied der Bundesregierung vom Bundestag gewählt und hat damit eine besondere demokratische Legitimation [2]. Streng genommen ist das Amt des Bundeskanzlers selbst kein Verfassungsorgan. Als Teil der Bundesregierung hat es nach der bpb aber im System der Gewaltenverschränkung eine gewichtige Position [3].

Der Kanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter [4]. Wie die Minister darf er kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Der Leitung eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens darf er nicht angehören, dem Aufsichtsrat nur mit Zustimmung des Bundestages [5]. Für die Koordination steht ihm das Bundeskanzleramt zur Verfügung. Es hält Kontakt mit Ministerien und Bundesbehörden und bereitet die Sitzungen und Beschlüsse des Kabinetts vor [2].

Wie der Bundestag den Kanzler wählt

Den Vorschlag macht der Bundespräsident, gewählt wird im Bundestag ohne Aussprache [6]. Die Abstimmung ist geheim: Die Geschäftsordnung des Bundestages schreibt verdeckte Stimmzettel vor [7]. Gewählt ist im ersten Schritt nur, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält, die sogenannte Kanzlermehrheit. Der Bundespräsident muss die gewählte Person dann ernennen [6]. Gemeint ist laut Datenhandbuch des Bundestages die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl [8].

Eine Hand wirft eine gefaltete weiße Karte in eine hölzerne Urne, dahinter unscharf blaue Sitzreihen
Bild: KI-generiert

Scheitert der Vorschlag, sieht Artikel 63 zwei weitere Stufen vor [6]:

StufeWer schlägt vorNötige MehrheitFolge
1. WahlgangBundespräsidentMehrheit der MitgliederErnennung durch den Bundespräsidenten
Innerhalb von 14 TagenBundestag selbstMehr als die Hälfte der MitgliederErnennung durch den Bundespräsidenten
Danach unverzüglichBundestag selbstDie meisten StimmenMit Kanzlermehrheit Ernennung binnen 7 Tagen, sonst Ernennung oder Auflösung des Bundestages binnen 7 Tagen

Wahlvorschläge für die zweite und dritte Stufe müssen von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einer Fraktion dieser Größe unterzeichnet sein. Erreicht in der dritten Stufe kein Vorschlag diese Zahl an Unterschriften, darf jedes Mitglied des Bundestages einen Kandidaten vorschlagen, es sei denn, eine Fraktion oder fünf Prozent der Mitglieder unterzeichnen einen Vorschlag [7]. Nach der Wahl leistet der Kanzler vor dem Bundestag den Amtseid, den Artikel 56 für den Bundespräsidenten vorsieht [9].

Die Wahl im Mai 2025

Am 6. Mai 2025 erreichte Friedrich Merz, den der Bundespräsident vorgeschlagen hatte, im ersten Wahlgang 310 Stimmen, nötig waren 316. Laut Bundestag hatte es bei den 20 vorangegangenen Kanzlerwahlen eine solche Nichtwahl im ersten Wahlgang noch nicht gegeben. Im zweiten Wahlgang am Nachmittag desselben Tages wurde Merz auf Grundlage eines Wahlvorschlags von CDU/CSU und SPD mit 325 von 618 abgegebenen Stimmen gewählt. Möglich wurde der zweite Wahlgang am selben Tag durch einen gemeinsamen Antrag von vier Fraktionen, von der Geschäftsordnung abzuweichen [10].

Die Richtlinienkompetenz

Artikel 65 enthält in vier Sätzen die Arbeitsregeln der Regierung. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und in eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern entscheidet die Bundesregierung als Ganzes [11]. Die bpb nennt diese drei Regeln Kanzlerprinzip, Ressortprinzip und Kollegialprinzip [2].

Drei Personen in Geschäftskleidung beraten an einem runden Tisch mit Mappen und Kaffeetassen in einem hellen Büro
Bild: KI-generiert

Die Richtlinienkompetenz ist nach der bpb die wichtigste Befugnis des Kanzlers. Er kann von einer Mehrheit im Kabinett nicht überstimmt werden [2]. In der Praxis muss er sich laut Bundestag mit dem Koalitionspartner abstimmen, weil sonst die Regierungsmehrheit in Gefahr geriete [12]. Wie stark ein Kanzler führt, hängt nach der bpb von seiner Persönlichkeit, vom Rückhalt in Partei und Fraktion und vom Gewicht der Koalitionspartner ab. Für die Regierungszeit Konrad Adenauers (1949 bis 1963) entstand das Schlagwort "Kanzlerdemokratie" [2]. Wie Koalitionen ausgehandelt werden, beschreibt politische-news.de unter Wie Koalitionen entstehen.

Weitere Befugnisse

Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Kanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen [9]. Nach der bpb kann der Bundestag keinen Minister zum Rücktritt zwingen [2]. Anordnungen des Bundespräsidenten brauchen in der Regel die Gegenzeichnung durch den Kanzler oder den zuständigen Minister [13].

  • Der Kanzler kann verlangen, dass der Präsident des Bundestages das Parlament früher einberuft. Der Präsident ist dann dazu verpflichtet [14].
  • Die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte hat im Frieden der Bundesminister der Verteidigung [15]. Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht sie auf den Bundeskanzler über [16].
  • Der Kanzler leitet die Geschäfte der Regierung nach einer Geschäftsordnung, die die Bundesregierung beschließt und der Bundespräsident genehmigt [11].

Gesetzentwürfe kann die Bundesregierung beim Bundestag einbringen. Ihre Vorlagen gehen zuerst an den Bundesrat, der sich in der Regel innerhalb von sechs Wochen dazu äußern kann [23]. Nach Angaben des Bundestages werden die weitaus meisten Bundesgesetze von der Bundesregierung angestoßen und vorbereitet [24]. Umgekehrt kontrolliert das Parlament die Regierung: Der Bundestag und seine Ausschüsse können die Anwesenheit jedes Regierungsmitglieds verlangen, auch die des Kanzlers [25].

Abwahl durch das konstruktive Misstrauensvotum

Der Bundestag kann den Kanzler nicht einfach abwählen. Nach Artikel 67 kann er ihm das Misstrauen nur aussprechen, indem er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Kanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss dem folgen. Zwischen Antrag und Wahl müssen 48 Stunden liegen [17]. "Konstruktiv" heißt das Verfahren, weil sich die Abgeordneten auf einen neuen Regierungschef einigen müssen [18].

Ein leeres Rednerpult aus hellem Holz vor ansteigenden blauen Sitzreihen in einem hellen Saal
Bild: KI-generiert

Der Bundestag beschreibt die Regel als Versuch, die neue demokratische Ordnung zu stabilisieren. In den Beratungen des Parlamentarischen Rates mahnte der Sozialdemokrat Rudolf Katz, "hinter der Krise des demokratischen Systems" lauere der Diktator [12]. Wie die erste deutsche Demokratie an solchen Krisen scheiterte, erzählt die Seite Die Weimarer Republik.

Abgestimmt wurde bisher zweimal. 1972 scheiterte Rainer Barzel (CDU/CSU) mit dem Versuch, Willy Brandt (SPD) abzulösen. 1982 wurde Helmut Kohl (CDU/CSU) auf diesem Weg Nachfolger von Helmut Schmidt (SPD) [12, 19].

Die Vertrauensfrage

Den umgekehrten Weg geht der Kanzler mit der Vertrauensfrage nach Artikel 68. Er beantragt, dass der Bundestag ihm das Vertrauen ausspricht. Findet der Antrag keine Mehrheit der Mitglieder, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit Mehrheit einen anderen Kanzler wählt. Auch hier müssen zwischen Antrag und Abstimmung 48 Stunden liegen [20]. Der Bundestag weist darauf hin, dass die Vertrauensfrage auch mit dem Ziel gestellt werden kann, über Neuwahlen klare Mehrheiten zu schaffen [12].

So geschah es zuletzt im Dezember 2024. Nachdem die Koalition aus SPD, Grünen und FDP zerbrochen war, stellte Olaf Scholz (SPD) am 16. Dezember 2024 die Vertrauensfrage [22]. 207 Abgeordnete stimmten für ihn, 394 dagegen, 116 enthielten sich; nötig gewesen wären mindestens 367 Stimmen [21]. Am 27. Dezember 2024 löste Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den 20. Bundestag auf und setzte die Neuwahl auf den 23. Februar 2025 fest [22]. Nach einer Auflösung muss die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen stattfinden [14].

Wann die Amtszeit endet

Das Amt des Kanzlers endet in jedem Fall mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Mit ihm endet auch das Amt aller Bundesminister [4]. Auf Ersuchen des Bundespräsidenten muss der Kanzler die Geschäfte weiterführen, bis ein Nachfolger ernannt ist [4]. Vorzeitig endet die Amtszeit außer durch Tod oder Rücktritt nur durch ein erfolgreiches konstruktives Misstrauensvotum [8]. Wird der Kanzler so gestürzt, verlieren nach der bpb auch alle seine Minister ihr Amt [2].

Wenn die Regierungsbildung dauert

Zwischen Wahl und neuer Regierung liegen oft Wochen. Nach Angaben des Bundestages (Stand 2019) dauerte es in den Jahrzehnten davor gewöhnlich fünf bis sechs Wochen, bis nach einer Bundestagswahl die Regierung im Amt war. 2013 vergingen 86 Tage. Nach der Wahl im September 2017 wählte der Bundestag die Kanzlerin erst am 14. März 2018, mehr als fünfeinhalb Monate später [12]. In dieser Zeit führt die bisherige Regierung auf Ersuchen des Bundespräsidenten die Geschäfte weiter. Diese Übergangslösung soll laut Bundestag verhindern, dass Instabilität und Handlungsunfähigkeit drohen, weil keine Staatsleitung vorhanden ist [12]. Was gilt, wenn eine Regierung keine eigene Mehrheit hat, erklärt politische-news.de unter Minderheitsregierung und Tolerierung. Welche Rolle der Bundestag dabei spielt, steht auf der Seite Der Bundestag: Aufgaben und Arbeitsweise, die Rolle des Staatsoberhaupts unter Der Bundespräsident: Aufgaben und Wahl.

  1. Gesetz Art 62 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  2. Behörde Bundesregierung. Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 15.12.2009. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Gewaltenverschränkung. Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 02.11.2009. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz Art 69 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz Art 66 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz Art 63 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Deutscher Bundestag. Stand Fassung vom 17.10.2025, geändert am 10.07.2026. abgerufen am 29.10.2026
  8. Behörde 6.1 Wahl und Amtszeit der Bundeskanzler (Datenhandbuch). Deutscher Bundestag. Stand Stand 06.05.2025. abgerufen am 29.10.2026
  9. Gesetz Art 64 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  10. Behörde Friedrich Merz mit 325 Stimmen zum Bundeskanzler gewählt. Deutscher Bundestag. Stand 06.05.2025. abgerufen am 29.10.2026
  11. Gesetz Art 65 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  12. Behörde Die Bundesregierung (Grundgesetz-Serie). Deutscher Bundestag. Stand 01.05.2019. abgerufen am 29.10.2026
  13. Gesetz Art 58 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  14. Gesetz Art 39 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  15. Gesetz Art 65a GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  16. Gesetz Art 115b GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  17. Gesetz Art 67 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  18. Behörde Konstruktives Misstrauensvotum. Deutscher Bundestag. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  19. Behörde 6.13 Konstruktives Misstrauensvotum (Datenhandbuch). Deutscher Bundestag. Stand Stand 23.03.2014. abgerufen am 29.10.2026
  20. Gesetz Art 68 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  21. Behörde 394 Abgeordnete sprechen Bundeskanzler Scholz nicht das Vertrauen aus. Deutscher Bundestag. Stand 16.12.2024. abgerufen am 29.10.2026
  22. Behörde Steinmeier verkündet Auflösung des Bundestags und Neuwahlen. Deutscher Bundestag. Stand 27.12.2024. abgerufen am 29.10.2026
  23. Gesetz Art 76 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  24. Behörde Der Bundestag (Grundgesetz-Serie). Deutscher Bundestag. Stand 23.05.2024. abgerufen am 29.10.2026
  25. Gesetz Art 43 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.