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Die Bundesregierung

Die Bundesregierung besteht nach Artikel 62 des Grundgesetzes aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern, gemeinsam bilden sie das Bundeskabinett. Der Bundestag wählt den Kanzler, die Minister ernennt der Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers. Laut Bundesregierung gehören dem Kabinett derzeit Bundeskanzler Friedrich Merz und 17 Bundesministerinnen und -minister an.

Ein ovaler Besprechungstisch aus hellem Holz mit leeren Lederstühlen und Wassergläsern im Morgenlicht
Bild: KI-generiert

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern [1]. Gemeinsam bilden sie das Bundeskabinett. Laut Bundesregierung gehören ihm derzeit Bundeskanzler Friedrich Merz sowie 17 Bundesministerinnen und -minister an [2]. Diese Seite erklärt, wie eine Regierung entsteht, wie sie intern arbeitet und welche Grenzen das Grundgesetz ihr setzt. Wie der Kanzler gewählt wird und was seine Richtlinienkompetenz bedeutet, steht ausführlich auf der Seite Der Bundeskanzler: Wahl und Befugnisse.

Wie eine Bundesregierung entsteht

Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt. Im ersten Wahlgang braucht er die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages [4]. Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Kanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Kanzler und Minister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den Eid, den Artikel 56 für den Bundespräsidenten vorsieht [7]. Über die Ernennung erhalten sie eine Urkunde des Bundespräsidenten; die Urkunden der Minister zeichnet der Kanzler gegen [8].

In der Praxis wird die Regierung schon vor der Kanzlerwahl gebildet. Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt den Ablauf so: Der vorgesehene Kanzler handelt mit den Koalitionspartnern das Regierungsprogramm aus, legt Zahl und Zuschnitt der Ministerien fest und überlässt den Partnern bestimmte Kabinettssitze und deren Besetzung [6]. Wie diese Verhandlungen ablaufen, erklärt politische-news.de unter Wie Koalitionen entstehen.

Die aktuelle Regierung kam am 06.05.2025 ins Amt. Im ersten Wahlgang erhielt Friedrich Merz, den der Bundespräsident vorgeschlagen hatte, 310 Stimmen; nötig waren 316. Im zweiten Wahlgang am selben Tag wurde er auf Grundlage eines Wahlvorschlags von CDU/CSU und SPD mit 325 von 618 abgegebenen Stimmen gewählt und erhielt danach seine Ernennungsurkunde [5].

Drei Prinzipien für die Arbeit im Kabinett

Artikel 65 des Grundgesetzes regelt in wenigen Sätzen, wer in der Regierung was entscheidet. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministern entscheidet die Bundesregierung. Der Kanzler leitet ihre Geschäfte nach einer Geschäftsordnung, die die Bundesregierung beschließt und der Bundespräsident genehmigt [9].

Drei Personen in Geschäftskleidung beraten an einem kleinen runden Tisch über aufgeschlagenen Mappen
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PrinzipWas es bedeutet
KanzlerprinzipDer Kanzler bestimmt die Richtlinien und kann von einer Mehrheit im Kabinett nicht überstimmt werden [6].
RessortprinzipJeder Minister leitet sein Ministerium innerhalb dieser Richtlinien selbständig [9].
KollegialprinzipBei Streit zwischen Ministern entscheidet das Kabinett als Ganzes [9].

Nach der bpb muss ein Minister Entscheidungen des Kabinetts auch dann vertreten, wenn er ihnen nicht zugestimmt hat. Diese Pflicht heißt Kabinettsdisziplin [6]. In ihrer Darstellung aus dem Jahr 2009 kommt die bpb zu dem Schluss, dass vor allem Kanzlerprinzip und Ressortprinzip politisch wirksam geworden sind. Das Kabinett spiele als Entscheidungsgremium keine bedeutende Rolle, wichtige Entscheidungen fielen seit Langem in informellen Runden wie der Koalitionsrunde [6]. Das Handwörterbuch des politischen Systems (2021) schreibt, das Kabinett tage immer mittwochs und entscheide formal per Mehrheitsbeschluss. Kontroverse Abstimmungen seien selten, weil Konflikte zwischen den Ressorts meist vorher geklärt würden [10].

Die Ministerien

Laut Bundesregierung sind 16 Bundesministerien Teil der Bundesregierung. Sie setzen die politischen Ziele für ihren Fachbereich um, erarbeiten dafür zum Beispiel Gesetze und beaufsichtigen die ihnen nachgeordneten Behörden [3]. Die Übersicht zeigt die Ressorts und die Besetzung nach der Kabinettsseite der Bundesregierung, abgerufen am 29.10.2026 [2, 3]:

Ein langer, ruhiger Flur mit vielen geschlossenen Holztüren und hellem Steinboden im Tageslicht
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AmtMitglied der Bundesregierung
BundeskanzlerFriedrich Merz
Bundesministerium der FinanzenLars Klingbeil
Bundesministerium des InnernAlexander Dobrindt
Auswärtiges AmtDr. Johann Wadephul
Bundesministerium der VerteidigungBoris Pistorius
Bundesministerium für Wirtschaft und EnergieKatherina Reiche
Bundesministerium für Forschung, Technologie und RaumfahrtDorothee Bär
Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzDr. Stefanie Hubig
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendKarin Prien
Bundesministerium für Arbeit und SozialesAlexander Schweitzer
Bundesministerium für Digitales und StaatsmodernisierungDr. Karsten Wildberger
Bundesministerium für VerkehrSteffen Bilger
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitCarsten Schneider
Bundesministerium für GesundheitDr. Carsten Linnemann
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und HeimatAlois Rainer
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungReem Alabali Radovan
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenVerena Hubertz
Bundesministerin für besondere Aufgaben, Chefin des BundeskanzleramtesNina Warken

Die 17. Ministerin neben den Ministern der 16 Ressorts ist die Chefin des Bundeskanzleramtes, die als Bundesministerin für besondere Aufgaben im Kabinett sitzt [2, 3]. Das Kanzleramt koordiniert nach der bpb die Regierungspolitik: Es hält Kontakt mit Ministerien und Bundesbehörden und bereitet die Sitzungen und Beschlüsse des Kabinetts vor [6]. Wie viele Ministerien es gibt und wie sie zugeschnitten sind, ändert sich. Das Handwörterbuch nennt als Beispiele die Auflösung des Ministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 1969 und des Ministeriums für Post und Telekommunikation 1997 [10].

Unter dem Minister stehen Staatssekretäre. Die bpb unterscheidet Parlamentarische Staatssekretäre, die zugleich Abgeordnete sind und die Verbindung zum Bundestag halten, von beamteten Staatssekretären an der Spitze der Verwaltung. Im Kanzleramt und im Auswärtigen Amt tragen die Parlamentarischen Staatssekretäre den Titel Staatsminister. Beamtete Staatssekretäre und Abteilungsleiter sind politische Beamte und können jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden [6].

Was die Bundesregierung tun darf

Nach Angaben des Bundestages werden die weitaus meisten Bundesgesetze von der Bundesregierung angestoßen und vorbereitet [23]. Ihre Gesetzentwürfe gehen zuerst an den Bundesrat. Er kann innerhalb von sechs Wochen Stellung nehmen; verlangt er aus wichtigem Grund eine Verlängerung, beträgt die Frist neun Wochen. Eine Vorlage, die die Regierung ausnahmsweise als besonders eilbedürftig bezeichnet hat, darf sie nach drei Wochen an den Bundestag weiterleiten, nach sechs Wochen, wenn der Bundesrat eine Verlängerung verlangt hat. Die Stellungnahme des Bundesrates reicht sie dann nach. Bei Änderungen des Grundgesetzes und bei der Übertragung von Hoheitsrechten nach Artikel 23 oder 24 gilt immer eine Frist von neun Wochen ohne diese Abkürzung [11].

  • Rechtsverordnungen darf die Bundesregierung oder ein Bundesminister nur erlassen, wenn ein Gesetz sie dazu ermächtigt. Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung müssen im Gesetz bestimmt sein, die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben. Bestimmte Verordnungen brauchen die Zustimmung des Bundesrates, etwa solche auf Grund von Gesetzen, denen der Bundesrat zustimmen muss [12].
  • Führen die Länder Bundesgesetze aus, übt die Bundesregierung die Aufsicht darüber aus, dass sie dem geltenden Recht gemäß ausgeführt werden [13]. Wo der Bund seine Gesetze selbst ausführt, erlässt die Bundesregierung, soweit das Gesetz nichts Besonderes vorschreibt, die allgemeinen Verwaltungsvorschriften [14].
  • Den Entwurf des Haushaltsgesetzes bringt die Regierung beim Bundestag ein und leitet ihn zugleich dem Bundesrat zu [15]. Gesetze, die die von der Regierung vorgeschlagenen Ausgaben erhöhen, neue Ausgaben oder Einnahmeminderungen mit sich bringen, brauchen ihre Zustimmung. Versagen kann sie die Zustimmung bei einem bereits zustande gekommenen Gesetz nur innerhalb von sechs Wochen und nur, wenn sie vorher verlangt hat, dass der Bundestag die Beschlussfassung aussetzt oder erneut beschließt; danach gilt die Zustimmung als erteilt [16].
  • Die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte hat der Bundesminister der Verteidigung. Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht sie auf den Bundeskanzler über [17, 24].

Regeln für Mitglieder der Regierung

Kanzler und Minister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Der Leitung eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens dürfen sie nicht angehören, einem Aufsichtsrat nur mit Zustimmung des Bundestages [18]. Das Bundesministergesetz ergänzt weitere Pflichten. Wer der Bundesregierung angehört, kann nicht zugleich Mitglied einer Landesregierung sein. Über Geschenke, die sie in Bezug auf ihr Amt erhalten, müssen Mitglieder und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung dieser Mitteilung machen, und über amtlich bekannt gewordene Angelegenheiten gilt Verschwiegenheit, auch nach dem Ende des Amtes [8].

Eine Frau im dunklen Anzug hebt von hinten gesehen die rechte Hand in einem hellen Saal
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Für die Zeit nach dem Amt gibt es eine Karenzzeit. Wer innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen will, muss das der Bundesregierung schriftlich anzeigen. Die Regierung kann die Tätigkeit untersagen, soweit zu befürchten ist, dass öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. In der Regel soll die Untersagung ein Jahr nicht überschreiten, bei schwerer Beeinträchtigung kann sie bis zu 18 Monate dauern [8]. Mehr dazu erklärt politische-news.de unter Karenzzeit für Minister.

Kontrolle und Ende der Amtszeit

Die Bundesregierung ist auf eine Mehrheit im Bundestag angewiesen. Der Bundestag und seine Ausschüsse können die Anwesenheit jedes Regierungsmitglieds verlangen. Umgekehrt haben die Mitglieder der Bundesregierung und ihre Beauftragten zu allen Sitzungen Zutritt und müssen jederzeit gehört werden [19]. Einen einzelnen Minister kann der Bundestag nach der bpb nicht zum Rücktritt zwingen [6]. Er kann aber dem Kanzler das Misstrauen aussprechen, indem er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Kanzler zu entlassen [20]. Der Kanzler wiederum kann die Vertrauensfrage stellen; findet sie keine Mehrheit der Mitglieder, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers den Bundestag binnen 21 Tagen auflösen, solange der Bundestag nicht mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Kanzler wählt [21].

Das Amt des Kanzlers und jedes Ministers endet in jedem Fall mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Das Amt eines Ministers endet außerdem, wenn das Amt des Kanzlers auf andere Weise endet [22]. Damit das Land nicht ohne Regierung ist, muss der Kanzler auf Ersuchen des Bundespräsidenten die Geschäfte bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiterführen, ein Minister auf Ersuchen des Kanzlers oder des Bundespräsidenten [22]. Ein Bundesminister ist zugleich Stellvertreter des Kanzlers, den der Kanzler selbst ernennt [22]. Wie Bundestag und Bundesrat an der Gesetzgebung beteiligt sind, erklären die Seiten Der Bundestag: Aufgaben und Arbeitsweise und Der Bundesrat: Aufgaben und Stimmverteilung. Wie sich die Macht zwischen den Organen verteilt, zeigt Gewaltenteilung einfach erklärt.

  1. Gesetz Art 62 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  2. Behörde Das Bundeskabinett. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Die Bundesministerien. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz Art 63 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  5. Behörde Friedrich Merz mit 325 Stimmen zum Bundeskanzler gewählt. Deutscher Bundestag. Stand 06.05.2025. abgerufen am 29.10.2026
  6. Behörde Bundesregierung. Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 15.12.2009. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz Art 64 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  8. Gesetz Bundesministergesetz. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.12.2023. abgerufen am 29.10.2026
  9. Gesetz Art 65 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  10. Behörde Bundesregierung (Handwörterbuch des politischen Systems). Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 8. Auflage, Springer VS 2021. abgerufen am 29.10.2026
  11. Gesetz Art 76 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  12. Gesetz Art 80 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  13. Gesetz Art 84 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  14. Gesetz Art 86 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  15. Gesetz Art 110 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  16. Gesetz Art 113 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  17. Gesetz Art 65a GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  18. Gesetz Art 66 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  19. Gesetz Art 43 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  20. Gesetz Art 67 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  21. Gesetz Art 68 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  22. Gesetz Art 69 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  23. Behörde Der Bundestag (Grundgesetz-Serie). Deutscher Bundestag. Stand 23.05.2024. abgerufen am 29.10.2026
  24. Gesetz Art 115b GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.