Wahlen in DeutschlandRatgeber
Briefwahl beantragen und richtig ausfüllen
Für die Briefwahl beantragst du bei der Gemeinde deines Hauptwohnorts einen Wahlschein, ohne Begründung, schriftlich, per E-Mail oder persönlich, aber nicht telefonisch. Bei der Bundestagswahl geht das bis Freitag vor der Wahl um 15 Uhr. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der aufgedruckten Stelle sein.

Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder will, wählt per Brief. Einen besonderen Grund brauchst du dafür nicht. Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann einen Wahlschein beantragen, auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland [11, 9]. Bei der Bundestagswahl 2025 haben laut Bundeswahlleiterin 37,0 Prozent der Wählerinnen und Wähler per Brief gewählt, 2021 waren es 47,3 Prozent [8]. Die folgenden Regeln gelten für die Bundestagswahl. Für Landtags- und Kommunalwahlen haben die Länder eigene Gesetze, Fristen und Formulare können dort abweichen.
Den Wahlschein beantragen
Zuständig ist die Gemeinde deines Hauptwohnorts. Bei der Bundeswahlleiterin kannst du keinen Antrag stellen [11]. Mit dem Wahlschein bekommst du automatisch die Briefwahlunterlagen [11]. Du kannst ihn schriftlich oder mündlich beantragen. Als schriftlich gilt auch ein Antrag per Telefax, per E-Mail oder auf einem anderen dokumentierbaren elektronischen Weg. Telefonisch ist ein Antrag unzulässig [2]. In vielen Gemeinden lässt sich der Wahlschein auch online beantragen [15]. Die Bundeswahlleiterin rät, früh zu beantragen und nicht auf die Wahlbenachrichtigung zu warten. Der Antrag muss Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift enthalten [6].

Ein Vordruck für den Antrag steht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jede eingetragene Person von ihrer Gemeinde bekommt. Darin belehrt die Gemeinde auch darüber, wann ein Wahlschein erteilt wird [10]. Wahlberechtigte mit Behinderungen dürfen sich beim Antrag von einer anderen Person helfen lassen, dafür gelten die Regeln zur Hilfeleistung nach § 57 BWO entsprechend [2, 16].
Ob du im Wählerverzeichnis stehst, kannst du an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde prüfen. Einen Wahlschein bekommt auch, wer ohne eigenes Verschulden nicht in das Verzeichnis aufgenommen wurde [9]. Die Wahlbenachrichtigung selbst ersetzt keinen Wahlschein und berechtigt nicht zur Wahl in einem anderen Wahlraum [10].
Für andere beantragen und abholen
Beantragst du den Wahlschein für eine andere Person, musst du deine Berechtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen [2]. Abholen darf die Unterlagen nur die wahlberechtigte Person selbst oder wer eine schriftliche Vollmacht hat. Eine bevollmächtigte Person darf höchstens vier Wahlberechtigte vertreten. Das muss sie der Gemeinde vor der Übergabe schriftlich versichern und sich auf Verlangen ausweisen [3].
Die Fristen
Bei der Bundestagswahl kannst du den Wahlschein bis zum zweiten Tag vor der Wahl um 15 Uhr beantragen, also bis Freitag [2, 6]. Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, die den Weg ins Wahllokal unmöglich oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, geht es noch bis zum Wahltag um 15 Uhr [2]. Dasselbe gilt für Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und nach § 25 Absatz 2 der Bundeswahlordnung einen Wahlschein erhalten, zum Beispiel weil sie ohne Verschulden die Antrags- oder die Einspruchsfrist zum Wählerverzeichnis versäumt haben [2, 17]. Verschickt werden die Unterlagen erst, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind [3]. Wie stark das den Zeitraum verkürzen kann, zeigte die vorgezogene Bundestagswahl 2025. Weil sie innerhalb der Frist des Grundgesetzes stattfinden musste, galten kürzere Fristen. Über Beschwerden gegen Wahlvorschläge wurde erst am 30.01.2025 entschieden, danach mussten die Stimmzettel gedruckt und ausgeliefert werden. Die meisten Wahlämter planten den Beginn der Briefwahl laut Bundeswahlleiterin zwischen dem 06.02.2025 und dem 10.02.2025, gewählt wurde am 23.02.2025 [15]. Geht ein Wahlschein verloren oder kommt er nicht an, kann die Gemeinde bis zum Tag vor der Wahl um 12 Uhr einen neuen ausstellen. Dazu musst du glaubhaft versichern, dass dir der Wahlschein nicht zugegangen ist oder verloren gegangen ist [3]. Der alte Wahlschein wird dann ungültig [15].
Was in den Unterlagen steckt
Dem Wahlschein liegen nach der Bundeswahlordnung bei [3]:
- ein amtlicher Stimmzettel deines Wahlkreises,
- ein amtlicher Stimmzettelumschlag,
- ein amtlicher Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift der Empfangsstelle, die Ausgabestelle und die Wahlscheinnummer oder der Wahlbezirk vorgedruckt sind,
- ein Merkblatt zur Briefwahl.
Die Gemeinde schickt die Unterlagen an deine Wohnanschrift, außer du hast im Antrag eine andere Anschrift oder die Abholung angegeben. Geht die Post an eine andere Anschrift, bekommst du zusätzlich eine Mitteilung an die Wohnanschrift. Das Porto für den Versand zahlt die Gemeinde. Wer aus einem Gebiet außerhalb Europas wählen will, bekommt die Unterlagen per Luftpost [3].
So füllst du die Briefwahl richtig aus
Die Bundeswahlordnung legt die Reihenfolge fest [4]:

- Du kreuzt den Stimmzettel selbst an, und zwar unbeobachtet.
- Du legst ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag und klebst diesen zu.
- Du unterschreibst auf dem Wahlschein die vorgedruckte Versicherung an Eides statt und trägst das Datum ein.
- Du steckst den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbriefumschlag und klebst ihn zu.
- Du schickst den Wahlbrief rechtzeitig ab oder gibst ihn bei der aufgedruckten Stelle ab.
Mit der Versicherung an Eides statt erklärst du, dass du den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet hast. Der Kreiswahlleiter gilt dabei als zuständige Behörde im Sinne von § 156 des Strafgesetzbuchs, der die falsche Versicherung an Eides statt betrifft [1]. Bei der Bundestagswahl 2025 standen auf dem Stimmzettel die Erststimme links in Schwarz und die Zweitstimme rechts in Blau [12]. Was die beiden Stimmen bewirken, erklärt die Seite So läuft eine Bundestagswahl ab.
Wenn du Hilfe brauchst
Wer des Lesens unkundig ist oder wegen einer Behinderung den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen oder falten kann, darf sich von einer Person seiner Wahl helfen lassen [16]. Die Hilfe ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe der eigenen Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist sie, wenn die Hilfsperson missbräuchlich Einfluss nimmt, die selbstbestimmte Entscheidung ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt besteht. Was die Hilfsperson dabei über die Wahl erfährt, muss sie für sich behalten [16]. Hat sie den Stimmzettel gekennzeichnet, unterschreibt sie die Versicherung an Eides statt und bestätigt damit, dass sie ihn nach dem erklärten Willen der wählenden Person gekennzeichnet hat. Sie muss mindestens 16 Jahre alt sein [4, 1]. In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Justizvollzugsanstalten und Gemeinschaftsunterkünften muss die Leitung einen Raum bereitstellen, in dem man den Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen kann [4].
Woran Wahlbriefe scheitern
Das Bundeswahlgesetz zählt auf, wann ein Wahlbrief zurückgewiesen wird [5]:
- Er ist nicht rechtzeitig eingegangen.
- Im Wahlbriefumschlag liegt kein oder kein gültiger Wahlschein.
- Es fehlt der Stimmzettelumschlag.
- Wahlbriefumschlag oder Stimmzettelumschlag sind nicht verschlossen.
- Im Wahlbriefumschlag liegen mehrere Stimmzettelumschläge, aber nicht ebenso viele gültige Wahlscheine mit unterschriebener Versicherung an Eides statt.
- Die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein ist nicht unterschrieben.
- Es wurde kein amtlicher Stimmzettelumschlag benutzt.
- Der Stimmzettelumschlag weicht so von den übrigen ab, dass das Wahlgeheimnis gefährdet ist, oder er enthält einen deutlich fühlbaren Gegenstand.
Wer einen zurückgewiesenen Wahlbrief eingesandt hat, gilt nicht als Wähler, seine Stimmen gelten als nicht abgegeben [5]. Nach eigener Auswertung der Liste kannst du alle Punkte außer dem rechtzeitigen Eingang vor dem Zukleben selbst prüfen, zum Beispiel ob die Versicherung auf dem Wahlschein unterschrieben ist und ob der Wahlschein neben dem Stimmzettelumschlag im Wahlbriefumschlag liegt. Stirbt jemand nach der Stimmabgabe per Brief vor dem Wahltag oder am Wahltag selbst, bleibt die Stimme gültig [5].
Den Wahlbrief rechtzeitig abschicken
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der Stelle sein, die auf dem Umschlag steht. Das Risiko einer verspäteten Zustellung trägst du selbst [6, 1]. Ist der Wahlbrief dort eingegangen, darf er nicht mehr zurückgegeben werden [4]. Innerhalb Deutschlands kostet der Versand nichts: Wahlbriefe in amtlichen Umschlägen können bei einem vorher amtlich bekanntgemachten Postunternehmen als gewöhnliche Briefsendung eingeliefert werden, die Kosten trägt der Bund. Wählst du eine besondere Versendungsform, zahlst du den Mehrbetrag [1]. Aus dem Ausland musst du den Wahlbrief frankieren. Bei langen Postlaufzeiten kann Luftpost mit dem Aufkleber "Priority/Prioritaire" sinnvoll sein [6].

Wie viel Vorlauf nötig ist, hängt vom Wahltermin ab. Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 teilte die Bundeswahlleiterin mit, dass die Deutsche Post Wahlbriefe rechtzeitig zustellt, die bis Donnerstag, 20.02.2025, vor der letzten Leerung eingeworfen oder in einer Filiale abgegeben wurden [7]. Die Bundeswahlleiterin rät allgemein, den Wahlbrief möglichst bald nach Erhalt der Unterlagen abzuschicken. Du kannst ihn auch selbst bei der Stelle abgeben, deren Anschrift auf dem Wahlbriefumschlag steht, oder jemanden damit beauftragen [6, 7, 15]. Wer den Brief erst am Wahlsonntag bringt, muss die Uhrzeit im Blick behalten: Nach 18 Uhr eingehende Wahlbriefe werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt [7].
Briefwahl direkt im Rathaus
Holst du die Unterlagen persönlich bei der Gemeinde ab, sollst du dort gleich an Ort und Stelle wählen können. Die Gemeinde muss dafür sorgen, dass du den Stimmzettel unbeobachtet ankreuzen und in den Umschlag legen kannst [3]. Mit dem Wahlschein kannst du außerdem am Wahltag in einem beliebigen anderen Wahlbezirk deines Wahlkreises wählen, statt den Brief zu schicken [11]. Auch wer Briefwahl beantragt hat, kann so am Wahltag im Wahllokal wählen. Mitbringen musst du dann den Wahlschein und einen Lichtbildausweis [15].
Ausgezählt werden die Briefwahlstimmen von eigenen Briefwahlvorständen. Wie viele es braucht, damit das Ergebnis noch am Wahltag vorliegt, bestimmt der Kreiswahlleiter [13]. Wie du selbst in einem Wahlvorstand mithelfen kannst, steht unter Wahlhelfer werden.
Bei Landtags- und Kommunalwahlen
Die Länder regeln die Briefwahl für ihre Wahlen selbst. Bei der Berliner Wahl am 20.09.2026 etwa lief die Antragsfrist bis Freitag, 18.09.2026, 15 Uhr, der elektronische Antrag war nur bis einschließlich 15.09.2026 möglich [14]. Die genauen Fristen stehen in deiner Wahlbenachrichtigung. Das Beispiel steht ausführlich unter Abgeordnetenhauswahl Berlin 2026, wer überhaupt wählen darf, unter Wer wählen darf: Wahlalter und Wahlrecht.
- Gesetz § 36 BWahlG Briefwahl. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 27 BWO Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 28 BWO Erteilung von Wahlscheinen. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 66 BWO Stimmabgabe bei Briefwahl. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 39 BWahlG Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Briefwahl (Glossar). Die Bundeswahlleiterin. Stand Stand 17.06.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Bundestagswahl 2025: Wahlbriefe sollten umgehend abgesendet werden. Die Bundeswahlleiterin. Stand 19.02.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Bundestagswahl 2025: Endgültiges Ergebnis. Die Bundeswahlleiterin. Stand 14.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 17 BWahlG Wählerverzeichnis und Wahlschein. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 19 BWO Benachrichtigung der Wahlberechtigten. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Briefwahl (Bundestagswahl 2025). Die Bundeswahlleiterin. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Bei der Bundestagswahl 2025 hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen. Die Bundeswahlleiterin. Stand 18.02.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 8 BWahlG Gliederung der Wahlorgane. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Frage- und Antwortkatalog zur Wahl des 20. Abgeordnetenhauses von Berlin. Landeswahlleiter Berlin. Stand Bearbeitungsstand 11.03.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Bundestagswahl 2025: Wahlberechtigte sollten verkürzten Briefwahlzeitraum beachten. Die Bundeswahlleiterin. Stand 09.01.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 57 BWO Stimmabgabe von Wählern mit Behinderungen. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 25 BWO Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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