Häufige Fragen zur Demokratie

Die Demokratie in Deutschland beruht auf dem Grundgesetz von 1949. Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus, das den Bundestag wählt; der Bundestag wählt den Bundeskanzler und kontrolliert die Regierung. Wählen darf bei der Bundestagswahl, wer Deutscher im Sinne des Grundgesetzes und am Wahltag 18 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung hat oder sich hier gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist; für Deutsche im Ausland gelten besondere Regeln.

Eine Frau um die dreißig und ein Mann um die sechzig sprechen an einem Holztisch in einem hellen Gemeindesaal
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Manche Fragen zur Demokratie tauchen immer wieder auf: warum die Verfassung Grundgesetz heißt, ob der Bundestag einen Kanzler einfach abwählen kann oder ob jeder Wahlkreissieger in den Bundestag einzieht. Die kurzen Antworten stehen unten, jeweils mit Quelle. Rechtsangaben folgen dem Grundgesetz in der Fassung vom 22.03.2025 [1] und dem Bundeswahlgesetz in der Fassung vom 03.07.2026 [2]. Einzelne Begriffe erklärt das Demokratie-Glossar.

Verfassung und Grundrechte

Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 verkündet und trat nach Artikel 145 mit Ablauf dieses Tages in Kraft [1]. Seit dem 3. Oktober 1990 ist es die Verfassung des vereinten Deutschlands [3]. Es beginnt mit den Grundrechten in den Artikeln 1 bis 19. Manche gelten für jeden Menschen, etwa die Meinungsfreiheit in Artikel 5, andere nur für Deutsche, etwa die Versammlungsfreiheit in Artikel 8 [1]. Geändert werden kann das Grundgesetz mit zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die in Artikel 1 und 20 niedergelegten Grundsätze darf aber keine Änderung berühren [1]. Was Demokratie im Kern bedeutet, erklärt die Seite Was ist Demokratie? Merkmale und Formen.

Regierung und Kontrolle

Der Bundestag ist die einzige Institution auf Bundesebene, deren Mitglieder direkt vom Volk gewählt werden [4]. Er wählt auf Vorschlag des Bundespräsidenten ohne Aussprache den Bundeskanzler, im ersten Wahlgang mit der Mehrheit seiner Mitglieder [1]. Abwählen kann er ihn nur, indem er mit dieser Mehrheit einen Nachfolger wählt [1]. Den Bundespräsidenten wählt die Bundesversammlung für fünf Jahre, eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig [1]. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Senate mit je acht Richterinnen und Richtern, die je zur Hälfte Bundestag und Bundesrat wählen [1]. Wie Kanzlerwahl, Vertrauensfrage und Misstrauensvotum ablaufen, beschreibt Der Bundeskanzler: Wahl und Befugnisse.

Wählen

Wahlberechtigt für den Bundestag sind nach Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und nicht nach Paragraf 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Für Deutsche im Ausland gelten besondere Voraussetzungen [2]. Ausgeschlossen ist nach Paragraf 13 nur, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt [2]. Einzelheiten zu Wahlalter, Wählbarkeit und Auslandsdeutschen stehen unter Wer wählen darf: Wahlalter und Wahlrecht.

Reihe einfacher Wahlkabinen aus Holz mit grauen Vorhängen in einer sonnigen Turnhalle, davor eine leere Wahlurne
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Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal kann, wählt per Brief. Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann dafür ohne besonderen Grund einen Wahlschein beantragen [5]. Wie der Antrag geht und bis wann der Wahlbrief ankommen muss, erklärt Briefwahl beantragen und richtig ausfüllen.

Mitmachen

Das Petitionsrecht nach Artikel 17 hat jedermann [1]. Nach den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses ist es von Wohnsitz und Staatsangehörigkeit unabhängig [20]. Wie du eine Petition einreichst und was danach mit ihr geschieht, zeigt Eine Petition an den Bundestag einreichen. Wer als Wahlberechtigter in einen Wahlvorstand berufen wird, ist zur Übernahme dieses Ehrenamts verpflichtet und darf es nur aus wichtigen Gründen ablehnen [2].

  1. Gesetz Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Gesamtausgabe). Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz Bundeswahlgesetz (BWahlG). Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 03.07.2026. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde 23. Mai 1949: Parlamentarischer Rat verkündet das Grundgesetz. Deutscher Bundestag. Stand 26.04.2024. abgerufen am 29.10.2026
  4. Behörde Bundestag. Deutscher Bundestag. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Behörde Briefwahl (Bundestagswahl 2025). Die Bundeswahlleiterin. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Behörde Demokratie (Das Politiklexikon). Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 7. Auflage 2020. abgerufen am 29.10.2026
  7. Behörde 75 Jahre Grundgesetz (Aktueller Begriff Nr. 10/24). Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste. Stand 22.05.2024. abgerufen am 29.10.2026
  8. Behörde Die Bundesregierung (Grundgesetz-Serie). Deutscher Bundestag. Stand 01.05.2019. abgerufen am 29.10.2026
  9. Gesetz § 27 BWO Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  10. Behörde Briefwahl (Glossar). Die Bundeswahlleiterin. Stand Stand 17.06.2025. abgerufen am 29.10.2026
  11. Behörde Erststimme (Wahl-Lexikon). Die Bundeswahlleiterin. Stand Stand 11.02.2025. abgerufen am 29.10.2026
  12. Behörde 6 Endgültige Sitzberechnung und Verteilung der Mandate (Bundestagswahl 2025, Heft 3: Endgültige Ergebnisse). Die Bundeswahlleiterin. Stand 2025. abgerufen am 29.10.2026
  13. Behörde Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß, allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort (Pressemitteilung Nr. 64/2024). Bundesverfassungsgericht. Stand 30.07.2024. abgerufen am 29.10.2026
  14. Behörde Landtagswahlen in Deutschland. Kurz und knapp (einfach POLITIK). Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 24.08.2026. abgerufen am 29.10.2026
  15. Gesetz § 6 EuWG Wahlrecht, Ausübung des Wahlrechts. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  16. Behörde Wahlpflicht (Wahl-Lexikon). Die Bundeswahlleiterin. Stand Stand 13.02.2023. abgerufen am 29.10.2026
  17. Behörde Bundestagswahl 2025: Endgültiges Ergebnis (Pressemitteilung Nr. 29/25). Die Bundeswahlleiterin. Stand 14.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  18. Behörde Geschichte. Bundesverfassungsgericht. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  19. Gesetz § 43 BVerfGG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  20. Behörde Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze). Deutscher Bundestag. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.