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Der Bundestag: Aufgaben und Arbeitsweise

Der Bundestag ist das Parlament des Bundes und das einzige Verfassungsorgan, das die Bürgerinnen und Bürger direkt wählen. Er beschließt die Bundesgesetze, wählt den Bundeskanzler, kontrolliert die Bundesregierung und stellt den Bundeshaushalt fest. Seit der Wahl vom 23.02.2025 hat er 630 Abgeordnete.

Ein großer Plenarsaal von der Tribüne aus, blaue Sitzreihen im Halbrund unter einer hellen Glasdecke
Bild: KI-generiert

Der Deutsche Bundestag ist das Parlament des Bundes. Er beschließt die Bundesgesetze, wählt den Bundeskanzler und kontrolliert die Bundesregierung [6]. Von den Verfassungsorganen des Bundes wählen die Bürgerinnen und Bürger nur ihn direkt, anders als Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesrat [6]. Diese Seite erklärt, wie das Parlament aufgebaut ist und wie seine Arbeit im Alltag aussieht. Was die einzelnen Abgeordneten tun, steht auf der Seite Was Bundestagsabgeordnete tun.

Wahl und Zusammensetzung

Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie vertreten das ganze Volk, sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen [1]. Das Bundeswahlgesetz legt die Größe fest: Der Bundestag besteht aus 630 Abgeordneten [2]. Gewählt wird auf vier Jahre. Die Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, und der neu gewählte Bundestag muss spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammentreten [3]. Wie Erst- und Zweitstimme zusammenwirken, erklärt die Seite Das Wahlsystem in Deutschland.

Der 21. Bundestag wurde am 23.02.2025 gewählt. Der Bundeswahlausschuss stellte am 14.03.2025 das endgültige Ergebnis fest, die Sitzverteilung blieb gegenüber dem vorläufigen Ergebnis unverändert [4]. Nach der Wahl verteilten sich die Sitze so [4]:

ParteiSitze nach der Wahl 2025darunter Wahlkreissitze
CDU164128
AfD15242
SPD12044
Bündnis 90/Die Grünen8512
Die Linke646
CSU4444
SSW10

Der Südschleswigsche Wählerverband ist als Partei der dänischen und friesischen Minderheit von der Fünf-Prozent-Sperrklausel ausgenommen [4]. Von den 630 Abgeordneten waren nach der Wahl 204 Frauen, das entspricht 32,4 Prozent. Das Durchschnittsalter lag bei 47,1 Jahren [23]. Am 25.03.2025 kam der neue Bundestag zu seiner ersten Sitzung zusammen [5].

Die Hauptaufgaben

Der Bundestag selbst beschreibt vier Hauptaufgaben. Die Abgeordneten wählen den Bundeskanzler. Das Parlament berät und beschließt unter Beteiligung des Bundesrates alle Gesetze, die für ganz Deutschland gelten. Es kontrolliert die Arbeit der Bundesregierung. Und es ist ein Ort, an dem die Positionen und Interessen der Bürgerinnen und Bürger zur Sprache kommen, den der Bundestag als "Marktplatz der Meinungen" bezeichnet [6].

Besonderes Gewicht hat das Haushaltsrecht. Die Bundesregierung muss dem Bundestag die geplanten Einnahmen und Ausgaben im Einzelnen darlegen, und der Bundestag muss sie bewilligen [6]. Laut Grundgesetz wird der Haushaltsplan durch das Haushaltsgesetz festgestellt, und zwar vor Beginn des Rechnungsjahres [17]. Im Laufe des nächsten Rechnungsjahres legt der Bundesminister der Finanzen dem Bundestag und dem Bundesrat Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben, über Vermögen und Schulden. Der Bundesrechnungshof prüft diese Rechnung [18].

Das Handwörterbuch des politischen Systems nennt weitere Zuständigkeiten. Der Bundestag wählt Mitglieder anderer oberster Staatsorgane, etwa einen Teil der Verfassungsrichter, und er wirkt bei der Wahl des Bundespräsidenten mit [7]. Wie der Bundespräsident gewählt wird, steht auf der Seite Die Bundesversammlung. Bundestag oder Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Den Antrag muss mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages stellen, für den Beschluss braucht es zwei Drittel seiner Mitglieder [26]. Den Verteidigungsfall stellt der Bundestag auf Antrag der Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrates fest. Nötig sind zwei Drittel der abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Kann der Bundestag bei unabweisbar sofortigem Handeln wegen unüberwindlicher Hindernisse nicht rechtzeitig zusammentreten oder ist er nicht beschlussfähig, trifft der Gemeinsame Ausschuss die Feststellung [25].

Wie ein Gesetz durch den Bundestag geht

Gesetzentwürfe können die Bundesregierung, der Bundesrat oder Abgeordnete "aus der Mitte des Bundestages" einbringen [8]. Für Abgeordnete gilt eine Hürde: Ihre Vorlagen müssen von einer Fraktion oder von fünf Prozent der Mitglieder unterzeichnet sein, es sei denn, die Geschäftsordnung schreibt etwas anderes vor oder lässt es zu [9]. Entwürfe der Bundesregierung gehen zuerst an den Bundesrat, der in der Regel sechs Wochen Zeit für eine Stellungnahme hat [8].

Graue Mappen, ein Stift und eine Lesebrille auf einem hellen Holztisch in einem Sitzungsraum
Bild: KI-generiert

Im Bundestag selbst werden Gesetzentwürfe in drei Beratungen behandelt [9]:

  1. In der ersten Beratung gibt es eine allgemeine Aussprache nur, wenn der Ältestenrat sie empfiehlt, eine Fraktion oder fünf Prozent der anwesenden Mitglieder sie bis zum Aufruf des Tagesordnungspunktes verlangen oder sie nach der Regelung zum vereinfachten Verfahren (§ 80 Absatz 4 der Geschäftsordnung) beschlossen wird. Besprochen werden dann nur die Grundsätze. Am Ende wird der Entwurf in der Regel an einen Ausschuss überwiesen, bei mehreren beteiligten Ausschüssen ist einer federführend [9].
  2. Die zweite Beratung beginnt frühestens am zweiten Tag, nachdem die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses verteilt sind. Hier können Änderungen beschlossen werden [9].
  3. In der dritten Beratung folgt die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf [9].

Nach der Annahme leitet der Präsident des Bundestages das Gesetz unverzüglich dem Bundesrat zu [10]. Ob ein Gesetz zustande kommt, hängt danach auch vom Bundesrat ab: Je nach Art des Gesetzes muss er zustimmen, oder er kann Einspruch einlegen, den der Bundestag überstimmen kann [24]. Den ganzen Weg bis zur Verkündung erklärt politische-news.de unter Wie ein Gesetz entsteht, die Rolle der Länderkammer die Seite Der Bundesrat: Aufgaben und Stimmverteilung.

Wie der Bundestag die Regierung kontrolliert

Das Grundgesetz gibt dem Parlament mehrere Kontrollrechte. Der Bundestag und seine Ausschüsse können die Anwesenheit jedes Regierungsmitglieds verlangen [11]. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder muss der Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzen, der in öffentlicher Verhandlung Beweise erhebt; die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden. Auf dem Gebiet der Verteidigung gilt das nicht, dort hat der Verteidigungsausschuss die Rechte eines Untersuchungsausschusses [12, 14]. Daneben schreibt das Grundgesetz einige Gremien fest vor:

Ein Mann und eine Frau in Geschäftskleidung von hinten an zwei Mikrofonen in einem hellen Saal
Bild: KI-generiert
  • einen Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union [13],
  • einen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und einen Ausschuss für Verteidigung, der zugleich die Rechte eines Untersuchungsausschusses hat [14],
  • einen Petitionsausschuss für die Bitten und Beschwerden, die Bürgerinnen und Bürger an den Bundestag richten [15],
  • ein Gremium zur Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes [16].

Im Alltag fragen die Abgeordneten vor allem nach. Mit Großen und Kleinen Anfragen verlangen sie Auskunft von der Bundesregierung. Bei Kleinen Anfragen fordert der Präsident die Regierung auf, innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu antworten; er kann die Frist im Benehmen mit dem Fragesteller verlängern [9]. Jedes Mitglied darf außerdem kurze Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Antwort stellen. In Sitzungswochen gibt es eine Befragung der Bundesregierung, und in einer Aktuellen Stunde wird ein aktuelles Thema in Beiträgen von fünf Minuten debattiert [9]. Wie Anfragen funktionieren, erklärt politische-news.de unter Kleine und Große Anfrage. Wer selbst ein Anliegen an das Parlament hat, findet den Weg auf der Seite Eine Petition an den Bundestag einreichen.

In der Praxis verläuft die politische Trennlinie innerhalb des Parlaments. Die Minister gehören in der Regel selbst dem Bundestag an, und es herrscht ein Dualismus von Regierungsmehrheit und Opposition [6]. Die Mehrheitsfraktionen stützen die von ihnen getragene Regierung, während die Opposition die Aufgabe öffentlicher Kritik und Kontrolle weitgehend übernommen hat [7]. Mehr dazu steht auf der Seite Die Rolle der Opposition.

Präsidium, Ältestenrat und Fraktionen

Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer und gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Präsident übt im Gebäude des Bundestages das Hausrecht und die Polizeigewalt aus [19]. Gewählt wird ohne Aussprache mit verdeckten Stimmzetteln für die ganze Wahlperiode, und nur Fraktionen dürfen Bewerber vorschlagen. Im ersten Wahlgang ist die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages nötig [9]. Am 25.03.2025 wählte der Bundestag Julia Klöckner (CDU/CSU) zur Präsidentin. Sie erhielt 382 von 630 Stimmen, erforderlich waren 316 [5].

Der Ältestenrat besteht aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und 23 weiteren Mitgliedern, die die Fraktionen benennen [9]. Er verständigt sich über den Arbeitsplan und darüber, wer welchen Ausschussvorsitz übernimmt. Dabei ist er ein Beratungsorgan, das Empfehlungen gibt; das Plenum kann davon abweichen [20]. Er legt die Termine der Sitzungswochen fest und vermittelt bei Streit zwischen den Fraktionen [20].

Fraktionen sind Zusammenschlüsse von mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages, die derselben Partei angehören, von derselben Partei als Wahlbewerber aufgestellt wurden oder Parteien angehören, die wegen gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen. Schließen sich Mitglieder anders zusammen, braucht die Anerkennung als Fraktion die Zustimmung des Bundestages [9]. Wer diese Größe nicht erreicht, kann als Gruppe anerkannt werden; welche Rechte eine Gruppe hat, entscheidet der Bundestag [9]. Ältestenrat und Ausschüsse werden im Verhältnis der Stärke der Fraktionen besetzt, ebenso die Ausschussvorsitze [9].

Ausschüsse und Sitzungswochen

Zur Vorbereitung seiner Verhandlungen setzt der Bundestag ständige Ausschüsse ein, für einzelne Fragen kann er Sonderausschüsse bilden [9]. Der Bundestag beschreibt sich als Mischung aus "Rede- und Arbeitsparlament". Einen Hauptteil der Arbeit leisten die Abgeordneten in Fraktionen, Ausschüssen und Arbeitsgruppen, wo Gesetzentwürfe vorbereitet und abgestimmt werden. Wenn das Plenum debattiert, sind die Inhalte bereits abgestimmt [6]. An vielen Sitzungstagen sind nur relativ wenige Abgeordnete im Plenarsaal, was laut Bundestag nicht bedeutet, dass die übrigen untätig sind [6].

Ein hufeisenförmiger Sitzungstisch mit Mikrofonen, Wassergläsern und leeren Stühlen im Morgenlicht
Bild: KI-generiert

Pro Jahr gibt es mindestens 20 Sitzungswochen. Eine typische Woche sieht laut Bundestag so aus [21]:

TagWas stattfindet
Beginn der WocheFraktionsvorstände, Landesgruppen und Arbeitsgruppen tagen, am Dienstagnachmittag die Fraktionen
MittwochAusschusssitzungen, nachmittags Plenum mit Regierungsbefragung, Fragestunde und bei Bedarf Aktueller Stunde
Donnerstagganztägig Plenarsitzung
FreitagPlenarsitzung bis in den Nachmittag

An den Sitzungstagen besteht für die Abgeordneten Anwesenheitspflicht. In der sitzungsfreien Zeit arbeiten sie überwiegend in ihrem Wahlkreis [21]. Abgestimmt wird meist entlang der Fraktionslinie. Nach Darstellung des Bundestages halten sich die Abgeordneten freiwillig an die Mehrheitsbeschlüsse ihrer Fraktion; bei Gewissensfragen wird diese Fraktionsdisziplin ausnahmsweise aufgehoben [6].

Öffentlichkeit und Mehrheiten

Der Bundestag verhandelt öffentlich. Ausschließen kann er die Öffentlichkeit nur auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder oder der Bundesregierung und mit Zweidrittelmehrheit [22]. Für einen Beschluss reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt [22]. Strengere Mehrheiten verlangt es zum Beispiel bei der Wahl des Bundeskanzlers oder bei Änderungen des Grundgesetzes.

Beschlussfähig ist der Bundestag, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Geprüft wird das nur, wenn eine Fraktion oder fünf Prozent der anwesenden Mitglieder die Beschlussfähigkeit vor einer Abstimmung bezweifeln und der Sitzungsvorstand sie nicht zweifelsfrei bejaht oder wenn der Sitzungsvorstand sie im Einvernehmen mit den Fraktionen selbst bezweifelt. Dann wird bei der Abstimmung gezählt [9]. Wahrheitsgetreue Berichte über die öffentlichen Sitzungen des Bundestages und seiner Ausschüsse bleiben von jeder Verantwortlichkeit frei [22].

  1. Gesetz Art 38 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz § 1 BWahlG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz Art 39 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  4. Behörde Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl festgestellt. Deutscher Bundestag. Stand 14.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  5. Behörde Bundestag wählt Julia Klöckner zur neuen Parlamentspräsidentin. Deutscher Bundestag. Stand 25.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  6. Behörde Der Bundestag (Grundgesetz-Serie). Deutscher Bundestag. Stand 23.05.2024. abgerufen am 29.10.2026
  7. Behörde Bundestag (Handwörterbuch des politischen Systems). Bundeszentrale für politische Bildung. Stand 8. Auflage, Springer VS 2021. abgerufen am 29.10.2026
  8. Gesetz Art 76 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  9. Gesetz Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Deutscher Bundestag. Stand Fassung vom 17.10.2025, geändert am 10.07.2026. abgerufen am 29.10.2026
  10. Gesetz Art 77 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  11. Gesetz Art 43 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  12. Gesetz Art 44 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  13. Gesetz Art 45 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  14. Gesetz Art 45a GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  15. Gesetz Art 45c GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  16. Gesetz Art 45d GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  17. Gesetz Art 110 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  18. Gesetz Art 114 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  19. Gesetz Art 40 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  20. Behörde Ältestenrat. Deutscher Bundestag. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  21. Behörde Sitzungswoche. Deutscher Bundestag. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  22. Gesetz Art 42 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  23. Behörde Abgeordneten-Statistik: Der neue Bundestag in Zahlen. Deutscher Bundestag. Stand 24.02.2025. abgerufen am 29.10.2026
  24. Gesetz Art 78 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  25. Gesetz Art 115a GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  26. Gesetz Art 61 GG. Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz. Stand zuletzt geändert 22.03.2025. abgerufen am 29.10.2026

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