Das Wahlsystem in Deutschland einfach erklärt
Zwei Stimmen, 630 Sitze, eine Fünf-Prozent-Hürde – das deutsche Wahlsystem wirkt auf den ersten Blick kompliziert, folgt aber einer klaren Logik. Diese Seite erklärt, wie die Wahl zum Deutschen Bundestag funktioniert, was sich mit der Wahlrechtsreform 2023 geändert hat und wie aus Ihren Stimmen am Ende Sitze werden.
Definition: Der Deutsche Bundestag wird nach einer personalisierten Verhältniswahl gewählt: Die Zweitstimme für eine Partei bestimmt die Sitzverteilung, die Erststimme für eine Person bestimmt, wer den Wahlkreis vertritt.
Erststimme und Zweitstimme
Auf dem Stimmzettel zur Bundestagswahl haben Sie zwei Stimmen. Mit der Erststimme (linke Spalte) wählen Sie eine Kandidatin oder einen Kandidaten in Ihrem Wahlkreis – Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Mit der Zweitstimme (rechte Spalte) wählen Sie die Landesliste einer Partei.
Die Wahlrechtsreform 2023
Seit der Reform von 2023 ist die Größe des Bundestages auf 630 Sitze festgeschrieben. Überhang- und Ausgleichsmandate, die das Parlament zuvor auf zeitweise über 730 Abgeordnete anwachsen ließen, wurden abgeschafft. Kern der Reform ist die Zweitstimmendeckung: Für die Verteilung der Sitze zählt allein das Zweitstimmenergebnis. Wer einen Wahlkreis mit der Erststimme gewinnt, erhält das Direktmandat nur, wenn es durch die Zweitstimmen der eigenen Partei gedeckt ist. Bei der Bundestagswahl 2025 blieben deshalb 23 Wahlkreissieger ohne Mandat.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Zweitstimmendeckung mit Urteil vom 30. Juli 2024 als verfassungsgemäß. Zugleich entschied es, dass die Fünf-Prozent-Hürde ohne die sogenannte Grundmandatsklausel in ihrer damaligen Form nicht bestehen kann – die Klausel gilt daher weiter, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung trifft. Mehr dazu auf der Seite zur Fünf-Prozent-Hürde.
Von Stimmen zu Sitzen: Sainte-Laguë/Schepers
Die 630 Sitze werden nach dem Divisorverfahren Sainte-Laguë/Schepers proportional auf die Parteien verteilt, die die Fünf-Prozent-Hürde überwinden oder unter eine Ausnahme fallen. Vereinfacht gesagt: Alle Zweitstimmen einer Partei werden durch einen gemeinsamen Divisor geteilt und die Ergebnisse gerundet – so, dass am Ende genau 630 Sitze vergeben sind. Innerhalb jeder Partei gehen die Sitze zunächst an die gedeckten Wahlkreissieger, dann an die Landeslisten in der dort festgelegten Reihenfolge.
Die fünf Wahlgrundsätze
Artikel 38 des Grundgesetzes legt fest: Die Wahl ist allgemein (alle Wahlberechtigten dürfen teilnehmen), unmittelbar (Sie wählen die Abgeordneten direkt, ohne Wahlleute), frei (ohne Druck oder Zwang), gleich (jede Stimme zählt gleich viel) und geheim (niemand darf erfahren, wie Sie gewählt haben). Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch für Landtags-, Kommunal- und Europawahlen.
Wer wählen darf
Bei Bundestagswahlen sind alle Deutschen ab 18 Jahren wahlberechtigt (aktives Wahlrecht); wählbar ist ebenfalls, wer volljährig und Deutsche oder Deutscher ist (passives Wahlrecht). Bei der Europawahl liegt das Wahlalter in Deutschland bei 16 Jahren, bei Landtags- und Kommunalwahlen regeln es die Länder unterschiedlich. Wählen können Sie im Wahllokal oder bequem per Briefwahl, die ohne Angabe von Gründen beantragt werden kann.
So lief die Bundestagswahl 2025
Die Wahl vom 23. Februar 2025 war die erste nach dem neuen Wahlrecht. Die 630 Sitze verteilen sich auf CDU (164), AfD (152), SPD (120), Bündnis 90/Die Grünen (85), Die Linke (64), CSU (44) und SSW (1). FDP und BSW verpassten den Einzug. Der SSW ist als Partei der dänischen und friesischen Minderheit von der Fünf-Prozent-Hürde befreit (Quelle: Bundeswahlleiterin).
Häufige Fragen
Wie funktioniert das Wahlsystem in Deutschland?
Der Bundestag wird nach einer personalisierten Verhältniswahl gewählt: Mit der Erststimme wählen Sie eine Person in Ihrem Wahlkreis, mit der Zweitstimme eine Partei. Seit der Wahlrechtsreform 2023 entscheidet allein die Zweitstimme über die Sitzverteilung der Parteien.
Was ist wichtiger – Erststimme oder Zweitstimme?
Für die Stärke einer Partei im Bundestag zählt die Zweitstimme. Die Erststimme entscheidet, welche Person den Wahlkreis vertritt – ein Direktmandat wird seit 2023 aber nur zugeteilt, wenn es durch das Zweitstimmenergebnis der Partei gedeckt ist.
Wie viele Sitze hat der Bundestag?
Seit der Wahlrechtsreform 2023 ist die Größe auf 630 Sitze festgelegt. Überhang- und Ausgleichsmandate, die den Bundestag früher stark vergrößerten, gibt es nicht mehr.
Wie werden die Sitze auf die Parteien verteilt?
Nach dem Divisorverfahren Sainte-Laguë/Schepers: Die Zweitstimmen aller Parteien, die die Fünf-Prozent-Hürde überwinden, werden proportional in Sitze umgerechnet.
Wer darf in Deutschland wählen?
Bei Bundestagswahlen alle Deutschen ab 18 Jahren (aktives Wahlrecht). Wählbar ist ebenfalls, wer 18 Jahre alt und Deutsche oder Deutscher ist (passives Wahlrecht). Bei der Europawahl liegt das Wahlalter bei 16 Jahren.
Was änderte die Wahlrechtsreform 2023?
Sie begrenzte den Bundestag auf 630 Sitze, schaffte Überhang- und Ausgleichsmandate ab und führte die Zweitstimmendeckung ein: Direktmandate zählen nur, soweit sie durch Zweitstimmen gedeckt sind. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Kernpunkte 2024.
Wann ist die nächste Bundestagswahl?
Regulär findet die Bundestagswahl alle vier Jahre statt. Nach der Wahl vom 23. Februar 2025 wäre der reguläre Termin im Jahr 2029.
Quellen
- Grundgesetz, Art. 38; Bundeswahlgesetz (BWahlG) i. d. F. der Reform 2023 (gesetze-im-internet.de, abgerufen 07/2026)
- Die Bundeswahlleiterin: Ergebnis der Bundestagswahl 2025, Sitzberechnung (bundeswahlleiterin.de, abgerufen 07/2026)
- Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 30.07.2024 zur Wahlrechtsreform (bundesverfassungsgericht.de, abgerufen 07/2026)
- Deutscher Bundestag: 21. Deutscher Bundestag – Sitzverteilung (bundestag.de, abgerufen 07/2026)