Gremien und Verfassungsorgane: Wer macht was?

Gesetze beschließen, regieren, kontrollieren, Recht sprechen – in der deutschen Demokratie sind diese Aufgaben bewusst auf mehrere Institutionen verteilt. Dieser Bereich stellt die Verfassungsorgane des Bundes vor und zeigt, wie sie zusammenwirken und sich gegenseitig kontrollieren.

Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland Organigramm: Das Volk wählt den Bundestag. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler, der die Bundesregierung führt. Der Bundesrat vertritt die Landesregierungen und wirkt an der Gesetzgebung mit. Die Bundesversammlung wählt den Bundespräsidenten. Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Verfassung. Das Volk (wahlberechtigte Bürger) Bundestag Parlament, beschließt Gesetze Bundesrat Vertretung der Länder Bundesregierung Kanzler und Minister, regiert Bundespräsident Staatsoberhaupt Bundesverfassungsgericht wacht über das Grundgesetz wählt Kanzler wählt wirkt mit
Vereinfachtes Organigramm: Nur der Bundestag wird vom Volk direkt gewählt – alle anderen Organe leiten ihre Legitimation davon ab.

Die fünf ständigen Verfassungsorgane

Weitere Seiten in Vorbereitung

Die fünf ständigen Verfassungsorgane haben bereits eigene Profil-Seiten (oben verlinkt); die Bundesversammlung wird auf der Seite zum Bundespräsidenten erklärt. Als Nächstes folgen Seiten zu Ausschüssen, Fraktionen, Landtagen, Kommunen und den EU-Institutionen. Neue Seiten erscheinen zuerst hier in der Übersicht.

Häufige Fragen

Welche Verfassungsorgane gibt es in Deutschland?

Fünf ständige Verfassungsorgane: Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht. Dazu kommt die Bundesversammlung, die nur zur Wahl des Bundespräsidenten zusammentritt.

Welches ist das einzige direkt gewählte Verfassungsorgan?

Der Deutsche Bundestag. Alle anderen Verfassungsorgane werden mittelbar bestimmt – etwa der Bundeskanzler durch den Bundestag oder der Bundespräsident durch die Bundesversammlung.

Was ist der Unterschied zwischen Bundestag und Bundesrat?

Der Bundestag ist das direkt gewählte Parlament des Bundes. Der Bundesrat vertritt die 16 Landesregierungen und wirkt an der Gesetzgebung des Bundes mit – bei zustimmungspflichtigen Gesetzen kann er sie stoppen.

Quellen