Gremien und Verfassungsorgane: Wer macht was?
Gesetze beschließen, regieren, kontrollieren, Recht sprechen – in der deutschen Demokratie sind diese Aufgaben bewusst auf mehrere Institutionen verteilt. Dieser Bereich stellt die Verfassungsorgane des Bundes vor und zeigt, wie sie zusammenwirken und sich gegenseitig kontrollieren.
Die fünf ständigen Verfassungsorgane
Das direkt gewählte Parlament: beschließt Gesetze und den Haushalt, wählt und kontrolliert den Bundeskanzler. 630 Abgeordnete.
Die Vertretung der 16 Landesregierungen: wirkt an Gesetzgebung und EU-Angelegenheiten mit; Zustimmungsgesetze brauchen seine Mehrheit.
Bundeskanzler und Bundesminister: bestimmen die Richtlinien der Politik, führen Gesetze aus und vertreten Deutschland international.
Das Staatsoberhaupt: fertigt Gesetze aus, vertritt den Staat nach außen, wirkt überparteilich und integrierend. Gewählt von der Bundesversammlung.
Der Hüter des Grundgesetzes in Karlsruhe: prüft Gesetze und staatliches Handeln, entscheidet über Verfassungsbeschwerden.
Bundesversammlung
Kein ständiges Organ: tritt nur zusammen, um den Bundespräsidenten zu wählen – zur Hälfte Bundestagsabgeordnete, zur Hälfte Delegierte der Länder.
Weitere Seiten in Vorbereitung
Die fünf ständigen Verfassungsorgane haben bereits eigene Profil-Seiten (oben verlinkt); die Bundesversammlung wird auf der Seite zum Bundespräsidenten erklärt. Als Nächstes folgen Seiten zu Ausschüssen, Fraktionen, Landtagen, Kommunen und den EU-Institutionen. Neue Seiten erscheinen zuerst hier in der Übersicht.
Häufige Fragen
Welche Verfassungsorgane gibt es in Deutschland?
Fünf ständige Verfassungsorgane: Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht. Dazu kommt die Bundesversammlung, die nur zur Wahl des Bundespräsidenten zusammentritt.
Welches ist das einzige direkt gewählte Verfassungsorgan?
Der Deutsche Bundestag. Alle anderen Verfassungsorgane werden mittelbar bestimmt – etwa der Bundeskanzler durch den Bundestag oder der Bundespräsident durch die Bundesversammlung.
Was ist der Unterschied zwischen Bundestag und Bundesrat?
Der Bundestag ist das direkt gewählte Parlament des Bundes. Der Bundesrat vertritt die 16 Landesregierungen und wirkt an der Gesetzgebung des Bundes mit – bei zustimmungspflichtigen Gesetzen kann er sie stoppen.
Quellen
- Grundgesetz, Art. 38 ff., 50 ff., 54 ff., 62 ff., 92 ff. (gesetze-im-internet.de, abgerufen 07/2026)
- Deutscher Bundestag: Organe und Aufgaben (bundestag.de, abgerufen 07/2026)
- Bundeszentrale für politische Bildung: „Deutsche Demokratie – Verfassungsorgane“ (bpb.de, abgerufen 07/2026)