Der Bundespräsident: das Staatsoberhaupt
Der Bundespräsident regiert nicht – und ist doch das höchste Amt im Staat: Er repräsentiert Deutschland nach innen und außen, beurkundet die Gesetze und wirkt als überparteiliche Stimme der Integration. Diese Seite erklärt Aufgaben, Wahl und die bewusst begrenzte Macht des Amtes.
Definition: Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland (Art. 54 ff. GG). Er wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt, vertritt den Staat völkerrechtlich und fertigt die Bundesgesetze aus – Regierungsgeschäfte führt er nicht.
Aufgaben: repräsentieren, beurkunden, integrieren
Der Bundespräsident vertritt Deutschland völkerrechtlich: Er empfängt Staatsgäste, reist zu Staatsbesuchen und beglaubigt Botschafter. Er fertigt die Bundesgesetze aus – erst mit seiner Unterschrift und der Verkündung im Bundesgesetzblatt treten sie in Kraft; dabei prüft er, ob das Gesetz verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Er ernennt und entlässt den Bundeskanzler (nach der Wahl durch den Bundestag), die Bundesminister, Bundesrichter, Bundesbeamte und Offiziere. Er übt das Begnadigungsrecht des Bundes aus. Und er wirkt – jenseits der Verfassungsartikel – als integrierende Instanz: Seine Reden zu Gedenktagen, Krisen und gesellschaftlichen Debatten haben Gewicht, gerade weil sie über den Parteien stehen; die Parteimitgliedschaft ruht während der Amtszeit.
Wahl durch die Bundesversammlung
Gewählt wird der Bundespräsident nicht vom Volk, sondern von der Bundesversammlung – dem größten parlamentarischen Gremium der Republik. Sie besteht zur Hälfte aus allen Bundestagsabgeordneten und zur Hälfte aus Delegierten, die die Landtage entsprechend ihrer Stärke wählen; darunter sind traditionell auch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, eine einmalige anschließende Wiederwahl ist zulässig. Wählbar ist, wer wahlberechtigt und mindestens 40 Jahre alt ist.
Aktueller Amtsinhaber ist Frank-Walter Steinmeier, seit 2017 der zwölfte Bundespräsident, 2022 für eine zweite Amtszeit bestätigt, die am 18. März 2027 endet. Die 18. Bundesversammlung zur Wahl der Nachfolge tritt am 30. Januar 2027 zusammen (Stand: Juli 2026).
Ein bewusst begrenztes Amt
Die zurückhaltende Rolle ist eine Lehre aus Weimar: Der Reichspräsident konnte per Notverordnung am Parlament vorbeiregieren – ein Hebel, der zum Untergang der ersten deutschen Demokratie beitrug. Das Grundgesetz hat das Amt deshalb weitgehend auf repräsentative und beurkundende Funktionen beschränkt; die meisten Anordnungen des Bundespräsidenten benötigen die Gegenzeichnung von Kanzler oder zuständigem Minister. Echte Reservemacht hat das Amt nur in Krisenlagen – etwa bei der Auflösung des Bundestages nach gescheiterter Kanzlerwahl oder Vertrauensfrage (zuletzt im Dezember 2024) und bei der Entscheidung, wen er nach einer Wahl für das Kanzleramt vorschlägt.
Häufige Fragen
Was macht der Bundespräsident?
Als Staatsoberhaupt vertritt er Deutschland völkerrechtlich, fertigt die Bundesgesetze aus, ernennt und entlässt Kanzler, Minister, Bundesrichter und Bundesbeamte, übt das Begnadigungsrecht des Bundes aus und wirkt mit Reden und Besuchen integrierend – über Parteigrenzen hinweg.
Wer ist aktuell Bundespräsident?
Frank-Walter Steinmeier, seit dem 19. März 2017 der zwölfte Bundespräsident. Seine zweite Amtszeit endet am 18. März 2027; die Bundesversammlung zur Wahl der Nachfolge tritt am 30. Januar 2027 zusammen (Stand: Juli 2026).
Wie wird der Bundespräsident gewählt?
Von der Bundesversammlung – sie besteht zur Hälfte aus den Bundestagsabgeordneten und zur Hälfte aus Delegierten, die von den Landtagen gewählt werden. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre; eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
Regiert der Bundespräsident?
Nein. Die Regierungsarbeit liegt beim Bundeskanzler und der Bundesregierung. Der Bundespräsident hat vor allem repräsentative, integrierende und beurkundende Aufgaben – er steht über den Parteien.
Kann der Bundespräsident Gesetze stoppen?
Er prüft vor der Ausfertigung, ob ein Gesetz verfassungsgemäß zustande gekommen ist, und hat in seltenen Fällen die Unterschrift verweigert. Ein politisches Vetorecht wie etwa der US-Präsident hat er nicht.
Wann darf der Bundespräsident den Bundestag auflösen?
Nur in zwei Fällen: wenn im dritten Wahlgang kein Kanzler mit absoluter Mehrheit gewählt wird (Art. 63 GG) oder wenn eine Vertrauensfrage des Kanzlers scheitert (Art. 68 GG) – so zuletzt im Dezember 2024 vor der Bundestagswahl 2025.
Quellen
- Grundgesetz, Art. 54–61, 63, 68, 82 (gesetze-im-internet.de, abgerufen 07/2026)
- Der Bundespräsident: Amt und Aufgaben, Biographie (bundespraesident.de, abgerufen 07/2026)
- Deutscher Bundestag: Wahltermine – Bundesversammlung 30.01.2027 (bundestag.de, abgerufen 07/2026)