Die Bundesregierung: Kanzler und Kabinett
Die Bundesregierung führt die Geschäfte des Staates: Sie setzt Gesetze um, gestaltet die Politik im In- und Ausland und bringt die meisten Gesetzentwürfe auf den Weg. Diese Seite erklärt, wie die Regierung gebildet wird, wie sie arbeitet – und wie das Parlament sie kontrolliert.
Definition: Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern (Art. 62 GG). Der Kanzler bestimmt die Richtlinien der Politik; gemeinsam bilden sie das Bundeskabinett, die Exekutive des Bundes.
Wie eine Regierung entsteht
Nach einer Bundestagswahl schlägt der Bundespräsident einen Kandidaten für das Kanzleramt vor; der Bundestag wählt ohne Aussprache – im Regelfall mit absoluter Mehrheit, der sogenannten Kanzlermehrheit (Art. 63 GG). Weil selten eine Partei allein diese Mehrheit hat, gehen der Wahl meist Koalitionsverhandlungen voraus, deren Ergebnis in einem Koalitionsvertrag festgehalten wird. Die Bundesministerinnen und -minister werden anschließend auf Vorschlag des Kanzlers vom Bundespräsidenten ernannt – der Bundestag wählt sie nicht einzeln.
Aktuell regiert seit dem 6. Mai 2025 das Kabinett Merz: eine Koalition aus CDU/CSU und SPD unter Bundeskanzler Friedrich Merz mit 17 Bundesministerinnen und -ministern (Stand: Juli 2026, Quelle: Bundesregierung).
Drei Prinzipien der Regierungsarbeit
Artikel 65 GG kombiniert drei Prinzipien: Das Kanzlerprinzip – der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Das Ressortprinzip – innerhalb dieser Richtlinien leitet jede Ministerin und jeder Minister den eigenen Geschäftsbereich selbstständig und eigenverantwortlich. Und das Kollegialprinzip – bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministerien entscheidet das Kabinett als Ganzes. Das Bundeskabinett tagt in der Regel wöchentlich; dort werden Gesetzentwürfe der Regierung beschlossen, bevor sie ins Parlament gehen.
Aufgaben der Exekutive
Die Bundesregierung führt die Bundesgesetze aus (soweit nicht die Länder zuständig sind), bringt die meisten Gesetzentwürfe ein, stellt den Entwurf des Bundeshaushalts auf, vertritt Deutschland in der EU und international und erlässt Rechtsverordnungen zur Konkretisierung von Gesetzen. Zur Exekutive gehören neben den Ministerien auch die nachgeordneten Bundesbehörden.
Kontrolle: die Regierung am Parlament
Die Regierung ist dem Bundestag verantwortlich – und der hält sie an der kurzen Leine: durch Anfragen, Fragestunden, Untersuchungsausschüsse und das Budgetrecht. Stürzen kann der Bundestag den Kanzler nur konstruktiv: Ein Misstrauensvotum ist ausschließlich möglich, wenn gleichzeitig mit absoluter Mehrheit ein Nachfolger gewählt wird (Art. 67 GG) – die direkte Lehre aus Weimar, wo destruktive Mehrheiten Regierungen stürzten, ohne selbst regieren zu können. Umgekehrt kann der Kanzler die Vertrauensfrage stellen (Art. 68 GG); scheitert sie, kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen – so geschehen zuletzt im Dezember 2024, was den Weg zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025 öffnete.
Häufige Fragen
Woraus besteht die Bundesregierung?
Nach Artikel 62 Grundgesetz aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern – gemeinsam bilden sie das Bundeskabinett. Aktuell besteht die Regierung aus Bundeskanzler Friedrich Merz und 17 Bundesministerinnen und -ministern (Stand: Juli 2026).
Wie wird der Bundeskanzler gewählt?
Auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache, in der Regel mit absoluter Mehrheit (Art. 63 GG). Die Bundesminister werden anschließend auf Vorschlag des Kanzlers vom Bundespräsidenten ernannt.
Was ist die Richtlinienkompetenz?
Nach Artikel 65 Grundgesetz bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jede Ministerin und jeder Minister das eigene Ressort selbstständig.
Kann der Bundestag die Regierung stürzen?
Nur konstruktiv: Der Bundestag kann dem Kanzler das Misstrauen ausschließlich aussprechen, indem er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt (Art. 67 GG). Das verhindert regierungslose Zeiten – eine Lehre aus Weimar.
Was ist die Vertrauensfrage?
Der Bundeskanzler kann den Bundestag bitten, ihm das Vertrauen auszusprechen (Art. 68 GG). Verweigert das Parlament dies, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers den Bundestag auflösen und Neuwahlen ermöglichen.
Wer regiert aktuell in Deutschland?
Seit dem 6. Mai 2025 eine Koalition aus CDU/CSU und SPD unter Bundeskanzler Friedrich Merz (Kabinett Merz), hervorgegangen aus der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 (Stand: Juli 2026).
Quellen
- Grundgesetz, Art. 62–69 (gesetze-im-internet.de, abgerufen 07/2026)
- Bundesregierung: Das Bundeskabinett im Überblick (bundesregierung.de, abgerufen 07/2026)
- Bundeszentrale für politische Bildung: „Deutsche Demokratie – Bundesregierung“ (bpb.de, abgerufen 07/2026)