Der Bundesrat: die Länderkammer
Deutschland ist ein Bundesstaat – und der Bundesrat ist das Organ, das diesen Föderalismus im Bund verankert: Durch ihn reden die 16 Länder bei der Bundesgesetzgebung mit. Diese Seite erklärt, wie die Länderkammer zusammengesetzt ist und wann sie Gesetze stoppen kann.
Definition: Der Bundesrat ist das Verfassungsorgan, durch das die Länder an Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und an Angelegenheiten der EU mitwirken (Art. 50 GG). Er besteht aus Mitgliedern der 16 Landesregierungen und verfügt über 69 Stimmen.
Zusammensetzung: die 69 Stimmen der Länder
Anders als der Bundestag wird der Bundesrat nicht gewählt: Seine Mitglieder sind die Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidenten und Ministerinnen und Minister der Länder. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen; Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern vier, mit mehr als sechs Millionen fünf und mit mehr als sieben Millionen sechs Stimmen – zusammen 69. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich abgegeben werden; kann sich eine Landeskoalition nicht einigen, enthält sich das Land in der Praxis, was bei Zustimmungsgesetzen wie ein Nein wirkt.
Die Zusammensetzung des Bundesrates ändert sich damit nicht durch Bundestagswahlen, sondern durch Landtagswahlen: Jede neue Landesregierung verschiebt die Mehrheiten in der Länderkammer. Der Vorsitz rotiert jährlich zum 1. November unter den Regierungschefs der Länder nach einer festen Reihenfolge (Königsteiner Vereinbarung); die Bundesratspräsidentin oder der Bundesratspräsident vertritt zugleich den Bundespräsidenten, wenn dieser verhindert ist.
Aufgaben: Mitwirkung an der Gesetzgebung
Jedes Bundesgesetz geht nach dem Beschluss des Bundestages an den Bundesrat. Dabei gibt es zwei Wege: Zustimmungsgesetze – vor allem solche, die Finanzen oder Verwaltungshoheit der Länder berühren oder das Grundgesetz ändern – kommen ohne die absolute Mehrheit der Bundesratsstimmen (35 von 69) nicht zustande; hier hat die Länderkammer ein echtes Vetorecht. Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat Einspruch einlegen, den der Bundestag jedoch mit entsprechender Mehrheit zurückweisen kann. Zusätzlich kann der Bundesrat eigene Gesetzentwürfe einbringen und wirkt an Rechtsverordnungen und EU-Angelegenheiten mit.
Der Vermittlungsausschuss
Blockieren sich Bundestag und Bundesrat, kommt der Vermittlungsausschuss ins Spiel: je 16 Mitglieder beider Häuser, die hinter verschlossenen Türen Kompromisse aushandeln. Viele wichtige Reformen der deutschen Geschichte wurden erst dort konsensfähig – der Ausschuss ist damit ein zentrales Scharnier des Föderalismus, gerade wenn im Bund und in der Mehrheit der Länder unterschiedliche Koalitionen regieren.
Warum es die Länderkammer gibt
Der Bundesrat verankert das Bundesstaatsprinzip aus Art. 20 GG im Gesetzgebungsverfahren: Da die Länder viele Bundesgesetze ausführen (etwa in Schule, Polizei und Verwaltung), sollen sie an deren Entstehung beteiligt sein. Zugleich wirkt die Länderkammer als zusätzliche Kontrolle der Bundespolitik – eine weitere Ebene der Gewaltenteilung, diesmal vertikal zwischen Bund und Ländern.
Häufige Fragen
Was ist der Bundesrat?
Der Bundesrat ist das Verfassungsorgan, durch das die 16 Länder an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie an EU-Angelegenheiten mitwirken. Seine Mitglieder sind Mitglieder der Landesregierungen.
Wie viele Stimmen hat der Bundesrat?
Insgesamt 69 Stimmen. Jedes Land hat je nach Einwohnerzahl drei bis sechs Stimmen, die nur einheitlich abgegeben werden können.
Was ist der Unterschied zwischen Zustimmungs- und Einspruchsgesetzen?
Zustimmungsgesetze – etwa solche, die Länderfinanzen oder -verwaltung betreffen – kommen ohne die Mehrheit des Bundesrates nicht zustande. Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundestag einen Einspruch des Bundesrates mit entsprechender Mehrheit zurückweisen.
Wird der Bundesrat gewählt?
Nein, nicht direkt. Er besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen – seine Zusammensetzung ändert sich also mit jeder Landtagswahl, aus der eine neue Landesregierung hervorgeht.
Was macht der Vermittlungsausschuss?
Ein gemeinsames Gremium aus je 16 Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat: Es sucht bei Konflikten zwischen beiden Häusern nach Kompromissen, damit Gesetze doch noch zustande kommen.
Wer ist Bundesratspräsident?
Der Vorsitz wechselt jedes Jahr zum 1. November zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder – in einer festen Reihenfolge nach Einwohnerzahl (Königsteiner Vereinbarung).
Quellen
- Grundgesetz, Art. 50–53, 76 ff. (gesetze-im-internet.de, abgerufen 07/2026)
- Bundesrat: Aufgaben, Stimmverteilung, Vermittlungsausschuss (bundesrat.de, abgerufen 07/2026)
- Bundeszentrale für politische Bildung: „Deutsche Demokratie – Bundesrat“ (bpb.de, abgerufen 07/2026)