Der Deutsche Bundestag: das Parlament des Bundes
Der Bundestag ist das Herz der deutschen Demokratie – das einzige Verfassungsorgan, das die Bürgerinnen und Bürger direkt wählen. Hier werden Gesetze beschlossen, der Bundeskanzler gewählt und die Regierung kontrolliert. Diese Seite erklärt, wie das Parlament aufgebaut ist und wie es arbeitet.
Definition: Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Seine 630 Abgeordneten werden für vier Jahre direkt gewählt; er beschließt die Bundesgesetze, wählt den Bundeskanzler und kontrolliert die Bundesregierung (Art. 38 ff. GG).
Die vier zentralen Aufgaben
Erstens die Gesetzgebung: Der Bundestag berät und beschließt die Bundesgesetze – vom Strafrecht bis zum Haushalt. Zweitens die Wahlfunktion: Er wählt den Bundeskanzler (Art. 63 GG) und wirkt an der Wahl des Bundespräsidenten, der Bundesverfassungsrichter und weiterer Ämter mit. Drittens die Kontrolle der Regierung: durch Kleine und Große Anfragen, die Fragestunde, Untersuchungsausschüsse und das Budgetrecht – kein Euro darf ohne Zustimmung des Parlaments ausgegeben werden. Viertens die Öffentlichkeitsfunktion: In den Plenardebatten werden die politischen Alternativen für alle sichtbar verhandelt.
Zusammensetzung und Wahl
Die 630 Abgeordneten werden nach der personalisierten Verhältniswahl gewählt – wie das genau funktioniert, erklärt die Seite zum Wahlsystem. Im 21. Bundestag (gewählt am 23. Februar 2025) sind sieben Parteien in fünf Fraktionen vertreten: CDU/CSU, AfD, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke; der SSW-Abgeordnete ist fraktionslos. Jede und jeder Abgeordnete hat nach Art. 38 GG ein freies Mandat: Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, nur dem eigenen Gewissen unterworfen.
An der Spitze steht die Bundestagspräsidentin – seit März 2025 Julia Klöckner –, protokollarisch das zweithöchste Amt im Staat. Sie leitet die Sitzungen und wahrt die Ordnung des Hauses.
Fraktionen und Ausschüsse: die Arbeitsebene
Die eigentliche Detailarbeit findet nicht im Plenum statt, sondern in den Ausschüssen – Fachgremien, die die Ministerien spiegeln (Haushalt, Inneres, Auswärtiges usw.) und deren Zusammensetzung die Mehrheitsverhältnisse abbildet. Dort werden Gesetzentwürfe beraten, Sachverständige angehört und Änderungen ausgehandelt. Die Fraktionen organisieren die Arbeit ihrer Abgeordneten, besetzen die Ausschüsse und bündeln Positionen. Der Ältestenrat plant die Tagesordnung.
Der Weg der Gesetzgebung
Gesetzentwürfe können von der Bundesregierung, vom Bundesrat oder „aus der Mitte des Bundestages“ (in der Praxis: von einer Fraktion oder fünf Prozent der Abgeordneten) eingebracht werden. Nach der ersten Lesung überweist das Plenum den Entwurf an die Ausschüsse; in der zweiten und dritten Lesung wird über Änderungen und das Gesetz insgesamt abgestimmt. Anschließend ist der Bundesrat am Zug.
Häufige Fragen
Was ist der Bundestag?
Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland und das einzige direkt vom Volk gewählte Verfassungsorgan. Er beschließt die Bundesgesetze, wählt den Bundeskanzler und kontrolliert die Regierung.
Wie viele Abgeordnete hat der Bundestag?
Seit der Wahlrechtsreform 2023 hat der Bundestag 630 Abgeordnete. Im 21. Bundestag (gewählt 2025) sind sieben Parteien in fünf Fraktionen vertreten.
Was sind die wichtigsten Aufgaben des Bundestages?
Gesetzgebung, Wahl des Bundeskanzlers, Kontrolle der Bundesregierung, Beschluss des Bundeshaushalts und die öffentliche Debatte über die politischen Themen des Landes.
Was bedeutet das freie Mandat?
Nach Artikel 38 Grundgesetz sind Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen – auch gegenüber der eigenen Partei.
Wer leitet den Bundestag?
Die Bundestagspräsidentin oder der Bundestagspräsident. Seit März 2025 hat Julia Klöckner dieses Amt inne; es ist protokollarisch das zweithöchste im Staat nach dem Bundespräsidenten.
Wie wird ein Gesetz beschlossen?
Ein Entwurf (von Bundesregierung, Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages) durchläuft in der Regel drei Lesungen mit Ausschussberatung. Danach wirkt der Bundesrat mit; schließlich fertigt der Bundespräsident das Gesetz aus, und es wird verkündet.
Quellen
- Grundgesetz, Art. 38–48, 63, 76 ff. (gesetze-im-internet.de, abgerufen 07/2026)
- Deutscher Bundestag: Aufgaben, Fraktionen, Gesetzgebung (bundestag.de, abgerufen 07/2026)
- Bundeszentrale für politische Bildung: „Deutsche Demokratie – Bundestag“ (bpb.de, abgerufen 07/2026)